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   OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97   

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https://dejure.org/1997,3871
OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97 (https://dejure.org/1997,3871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.1997 - 3 Wx 313/97 (https://dejure.org/1997,3871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 1997 - 3 Wx 313/97 (https://dejure.org/1997,3871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 78; WEG §§ 1, 3, 7
    Abgeschlossenheit bei Teileigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Abgeschlossenheit; Feststellung durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 6 T 740/96
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 12
  • ZMR 1997, 662
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97
    Denn das Grundbuchamt kann in dieser Weise nicht dem Rechtsmittel die Grundlage entziehen; vielmehr verliert umgekehrt seine Entscheidung bei - wie hier - erfolgreicher weiterer Beschwerde die Rechtsgrundlage, so daß dann das Grundbuchamt von Amts wegen die von ihm getroffene Entscheidung aufzuheben hat (BGHZ 88, 62 ff. (64); BayObLG 1986, 55; 1992, 135; Demharter, Grundbuchordnung 22. Aufl. 1997, § 78 Rdn. 6).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88

    Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97
    Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG in Verbindung mit § 1 Abs. 6 WEG soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder die sonstigen Räume - dies hat das Grundbuchamt selbst bei Vorliegen einer behördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung in eigener Verantwortung anhand der Eintragungsunterlagen zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 142) - in sich abgeschlossen sind.
  • LG Oldenburg, 10.07.1995 - 6 T 689/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97
    Das Amtsgericht - Rechtspfleger und Richter - haben dem Rechtsmittel nicht abgeholfen und die Sache der Kammer zur Entscheidung vorgelegt, die das Rechtsmittel unter dem 10. November 1995 - 6 T 689/95 - zurückgewiesen hat.
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11

    Grundbucheintragung von Wohnungseigentum: Abgeschlossenheit einer Wohnung

    Sind die erforderlichen Kriterien erfüllt, kann zu einer derartigen abgeschlossenen Wohnung auch ein außerhalb des Wohnungsabschlusses befindlicher zusätzlicher, mit einem eigenen verschließbaren Eingang versehener Raum gehören (vgl. Nr. 5 a der vorgenannten Verwaltungsvorschrift; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 3 Rn. 18; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 662).
  • KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Beifügung einer

    Im Gegensatz hierzu kann Teileigentum auch dann abgeschlossen im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 1 Abs. 6 WEG sein, wenn sich ein zum Sondereigentum gehörendes WC außerhalb der Einheit befindet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1997 - 3 Wx 313/97 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

    Denn als abgeschlossen gelten Wohnungen bei Vorhandensein der übrigen Voraussetzungen nur, wenn das WC innerhalb der Wohnung liegt (vgl. unter Hinweis auf Nr. 5 a Satz 3 AVA OLG Düsseldorf ZMR 1997, 662, 664).
  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

    Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils

    Weil das Ausstattungserfordernis von Teileigentum einerseits, Wohnungseigentum andererseits, unterschiedlich ist (vgl. Nrn. 4 und 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 19.3.1974, BAnz. Nr. 58 vom 23.3.1974; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 12; Rapp RNotZ 2013, 429/431), hätte die seinerzeitige Eintragung nicht vorgenommen werden dürfen (vgl. § 3 Abs. 2 WEG).
  • LG Bamberg, 06.04.2006 - 3 T 137/05

    Bauliche Abgeschlossenheit

    2 Z 94/88">NJW-RR 89, 142; OLG Düsseldorf, ZMR 97, 662, jeweils m.w.N.; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl.,7 RdNr. 39, 46 m.w.N.).

    Die vom Gesetz in § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG geforderte Abgeschlossenheit wird mit den in diesen Verwaltungsvorschriften niedergelegten Grundsätzen zutreffend umschrieben (BayObLG NJW-RR 89, 142; OLG Düsseldorf ZMR 97, 662; OLG Düsseldorf NJW-RR 87, 333; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.Aufl., § 3 WEG RdNr. 38 jeweils m.w.N.).

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