Rechtsprechung
OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43; ZPO § 256
Kein Feststellungsinteresse zur Rangfeststellung einer Forderung nach Zwangsversteigerungsrecht vor Wohnungseigentumsgericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Feststellung des Ranges einer Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung des Ranges einer Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG); Erforderlichkeit eines die Bevorrechtigung des angemeldeten Anspruchs ausweisenden Titels; Geltung des allgemeinen ...
Verfahrensgang
- AG Straubing, 21.11.2005 - 1 UR II 20/05
- LG Regensburg, 26.01.2006 - 7 T 750/05
- OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1089
- NZM 2006, 544
- ZMR 2006, 645
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 157/87
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Abrechnung; Nebenkosten; …
Auszug aus OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
bb) Zwar sind Feststellungsanträge im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich entsprechend § 256 ZPO zulässig (BayObLG NJW-RR 1988, 1166/1167), für sie ist jedoch als besondere Verfahrensvoraussetzung das behauptete (Nicht-) Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie ein rechtliches Interesse an dessen alsbaldiger Feststellung erforderlich. - BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54
Anmeldung bei Zwangsversteigerung
Auszug aus OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Die Geltendmachung von Wohngeldvorschüssen als Zwangsverwaltungsvorschüssen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG erfolgt somit in der Zwangsverwaltung durch Anmeldung (vgl. BGHZ 21, 30) zum Teilungsplan (§ 156 Abs. 2 Satz 1, Satz 4 i.V.m. § 114 ZVG). - BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 27/75
Bestandskraft eines fortwirkenden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft bei …
Auszug aus OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Diese wurde durch den Senat abgeändert, da das Amtsgericht bei seiner Ermessensentscheidung, wie sich aus der unterbliebenen Teilabweisung und der Geschäftswertfestsetzung ergibt, das Teilunterliegen nicht in Betracht gezogen hat (vgl. BayObLGZ 1975, 284/286;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Auflage § 47 Rn. 4).
- OLG Frankfurt, 06.03.2002 - 23 U 150/01
Zwangsverwaltung: Wohngeldzahlung als Ausgaben zur Erhaltung oder nötigen …
Auszug aus OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
dd) Da der Feststellungsantrag bereits unzulässig war, kann es hier dahingestellt bleiben, ob die Verwalterin zur Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen berechtigt war und ob die Wohngeldvorschüsse überhaupt bevorrechtigte Forderungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG sind, soweit mit ihnen laufende Bewirtschaftungskosten oder Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage bezahlt werden (zum neueren Stand der Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt a.Main NZM 2002, 627; OLG Braunschweig NZM 2002, 626; Jan-Hendrik Schmidt NZM 2002, 847 m.w.N.). - OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
Grundstücksverwertung; Vorabbefriedigung aus dem Versteigerungserlös; Verteilung …
Auszug aus OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
dd) Da der Feststellungsantrag bereits unzulässig war, kann es hier dahingestellt bleiben, ob die Verwalterin zur Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen berechtigt war und ob die Wohngeldvorschüsse überhaupt bevorrechtigte Forderungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG sind, soweit mit ihnen laufende Bewirtschaftungskosten oder Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage bezahlt werden (zum neueren Stand der Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt a.Main NZM 2002, 627; OLG Braunschweig NZM 2002, 626; Jan-Hendrik Schmidt NZM 2002, 847 m.w.N.). - RG, 18.05.1898 - V 350/97
Kann der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger für die von ihm geleisteten …
Auszug aus OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Sie beruht auf der Erwägung, dass die Realgläubiger in einer Zwangsversteigerung zu Lasten des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers bereichert würden, wenn das Grundstück durch die Verwendung der von diesem Gläubiger geleisteten Verwaltungsvorschüsse erhalten oder verbessert worden ist, der hierdurch erzielte Erlös aber nur den Realgläubigern nach der unter ihnen geltenden Rangordnung zu gute käme (RGZ 41, 321, 323).
- OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …
Soweit die Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2005, 645; ZMR 2006, 643) teilweise dahingehend verstanden wurde, dass die jüngere DIN-Norm eine (absolute) Obergrenze bilde, jenseits derer der Eigentümer eine Verschlechterung des früheren auf überobligationsmäßigem Niveau befindlichen Schallschutzes hinnehmen müsse (…vgl. Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 14 Rn. 9; Hogenschurz ZMR 2006, 645), wird daran nicht festgehalten.