Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 29.04.2010

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09   

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https://dejure.org/2010,1452
OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09 (https://dejure.org/2010,1452)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2010 - 12 LB 44/09 (https://dejure.org/2010,1452)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09 (https://dejure.org/2010,1452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Windenergieanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG; § ... 8 S. 1 Nr. 3 BImSchG; § 9 Abs. 1 BImSchG; § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB; § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB; Art. 4 Abs. 1 VRL; Art. 4 Abs. 2 VRL; § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG; § 3 Abs. 2 NDSchG; § 5 NDSchG; § 7 NDSchG; § 8 NDSchG; § 53 NBauO
    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung einer Fläche als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte; Bestimmung des Begriffes "Belang des Denkmalschutzes" unter Berücksichtigung der jeweiligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung einer Fläche als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte; Bestimmung des Begriffes "Belang des Denkmalschutzes" unter Berücksichtigung der jeweiligen ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung einer Fläche als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte; Bestimmung des Begriffes "Belang des Denkmalschutzes" unter Berücksichtigung der jeweiligen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immissionsschutzrechlicher Vorbescheid Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung einer Fläche als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte; Bestimmung des Begriffes "Belang des Denkmalschutzes" unter Berücksichtigung der jeweiligen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 924
  • DÖV 2010, 700
  • BauR 2010, 1550
  • BauR 2011, 889
  • ZfBR 2010, 697 (Ls.)
  • ZNER 2010, 313
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (35)

  • VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07

    Höhe der Entschädigung für ein Rittergut

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    Die Beigeladene zu 1) verweist insoweit u. a. darauf, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg in verschiedenen Verfahren (u. a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), die auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung von Windenergieanlagen gerichtet waren, die Rechtmäßigkeit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes inzident geprüft und bejaht habe.

    Zwar habe das Verwaltungsgericht den Flächennutzungsplan in Gestalt der 31. Änderung für wirksam erachtet (vgl. u. a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07).

    Dies sei jedoch nicht korrekt und gegen die Urteile seien dementsprechend Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt worden (vgl. 12 LA 274/09 zu 4 A 5136/06, 12 LA 286/09 zu 4 A 25/07 und 12 LA 287/08 zu 4 A 28/07).

    Der Senat teilt dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, welches in den bereits angesprochenen Verfahren (vgl. u. a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), zu denen noch Anträge auf Zulassung der Berufung anhängig sind (vgl. 12 LA 274/09, 12 LA 286/09 und 12 LA 287/08) dargelegt hat, für die Frage der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes in Gestalt der 31. Änderung könne im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei dieser "Erweiterungsfläche Weihen" um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. August 2009 zum Verfahren 4 A 28/07 (Berufungszulassungsverfahren: 12 LC 287/09), welches auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für zwei Windenergieanlagen im Gebiet der Beigeladenen zu 1) gerichtet war, insoweit ausgeführt (UA S. 25 ff.):.

    Abgesehen davon, dass der Kläger lediglich die Tatsache benennt, dass die Kartierungen teilweise auf Erhebungen des Beklagten zurückzuführen sind, hat Dr. F. bereits im gerichtlichen Verfahren darauf hingewiesen, dass "kein Anlass besteht, den fachlichen Wert dieser Beobachtungen ...in irgendeiner Weise infrage zu stellen" (Naturschutzfachliche Anmerkungen zum Schriftsatz RA Berghaus vom 02.09.2008 in der Verwaltungsrechtssache 4 A 28/07, S. 3; Beiakte D).Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat Dr. F. nochmals bekräftigt, dass es keinen Grund gebe, "an der Qualität dieses Datenmaterials zu zweifeln".

    Auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes sprach aber, wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen in dem genannten Urteil 4 A 28/07 (S. 41 ff.) ausgeführt hat, vieles für eine Gefährdung der Wiesenweihe durch Windenergieanlagen.

    Dazu hat das Verwaltungsgericht in der bereits genannten Entscheidung (4 A 28/07 bzw. 12 LC 287/09) zutreffend ausgeführt (UA S. 29 ff.):.

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Dr. F., auf den sich die Beigeladene maßgeblich gestützt hat, in der mündlichen Verhandlung vom 19. August 2009 vor dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren 4 A 28/07 (= 12 LA 287/08) ausgeführt hat, dass bei einer allein auf die Weihen bezogenen Betrachtung der Puffer möglicherweise geringer ausfallen könne.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    Auch mit Blick auf das gesteigerte Durchsetzungsvermögen derartiger Vorhaben gewährleistet § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB deshalb (nur) ein Mindestmaß an Schutz vor der Beeinträchtigung der genannten Belange (vgl. zum Naturschutz schon: Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 -, juris; zum Denkmalschutz noch offen: Urt. des Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, BauR 2009, 784 ).

    Zu dieser Beurteilung ist ebenfalls regelmäßig und vornehmlich das beigeladene Landesamt berufen (vgl. Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, B auR 2009, 784 und v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, jeweils m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 7.2.1996 - 1 L 3301/94 -, a. a. O. und v. 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, BauR 2002, 1355 ).

    Beide Fragen - nach dem Denkmalwert des Objekts und nach einer Beeinträchtigung des Baudenkmals - lassen sich sachverständig sinnvollerweise nicht getrennt voneinander beantworten, denn eine fachgerechte Einschätzung kann mit Blick auf die historischen und baugeschichtlichen Hintergründe des zu schützenden Baudenkmals in seiner Epoche fundiert nur abgegeben werden, wenn Rang und Bedeutung des Baudenkmals im Zusammenhang mit den nachteiligen Wirkungen, die von den hinzutretenden baulichen Anlagen ausgehen, gesehen werden (vgl. Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, B auR 2009, 784) .

    Ein denkmalrechtlich relevanter Widerspruch und Maßstabsverlust entsteht vielmehr auch dann, wenn infolge der Nähe von Denkmal und störenden Anlagen diese in der Umgebung als Fremdkörper und als unvereinbar mit den Werten empfunden werden, die das Denkmal verkörpert (vgl. Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, B auR 2009, 784).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287) und des Senates (vgl. Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris; Urt. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, NdsVBl 2009, 107) ist es im Rahmen der Bauleitplanung zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen und auf eine konkrete Prüfung der Verträglichkeit einer Windenergienutzung an jedem einzelnen Standort zu verzichten.

    Das mit der Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verfolgte Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung einerseits und der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet andererseits wird von vornherein verfehlt, wenn die Fläche, die für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen soll, für diesen Zweck schlechthin ungeeignet ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370).

    Dabei ist zu beachten, dass der zur Genehmigung gestellte Standort das gesamträumliche Planungskonzept der Gemeinde nicht in Frage stellen darf; es muss sich um eine vom Plangeber so nicht vorgesehene (atypische) Fallkonstellation handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 26.4.2007 - 4 C N 3 06 -, juris; Senat, Urt. v. 15.5.2009 - 12 LC 53/07 -, NVwZ-RR 2009, 875).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287) und des Senates (vgl. Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris; Urt. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, NdsVBl 2009, 107) ist es im Rahmen der Bauleitplanung zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen und auf eine konkrete Prüfung der Verträglichkeit einer Windenergienutzung an jedem einzelnen Standort zu verzichten.

    Vielmehr dürfen auch Mindestabstände zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten in Ansatz gebracht werden, um eine Beeinträchtigung dieser Gebiete hinreichend sicher ausschließen zu können (vgl. Urt. d. Sen. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, a. a. O).

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    In den Abstandskriterien Brandenburg (S. 3) wird ein Tabubereich in einem Radius von 1 km ab Gebietsgrenze genannt (vgl. zum Vorstehenden: Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 2008 - 12 LC 72/07 -, juris Rdnr. 67 ff., insbesondere Rdnr. 70).

    OVG, Urt. v. 29.5.2007 - 1 KO 1054/03 -, NuR 2007, 757; Urt. d. Sen. v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris und v. 16.11.2009 - 12 LC 181/07 -, DVBl 2010, 202 ).

    Zu dieser Beurteilung ist ebenfalls regelmäßig und vornehmlich das beigeladene Landesamt berufen (vgl. Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, B auR 2009, 784 und v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, jeweils m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 7.2.1996 - 1 L 3301/94 -, a. a. O. und v. 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, BauR 2002, 1355 ).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").

    Mithin bestand auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559-560) für die Beigeladene kein Anlass, das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und ggf. mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse insbesondere das Anlegen von Ausschlusskriterien mit pauschalen Pufferzonen und Mindestabständen im Hinblick auf eine großzügigere Flächenauswahl abzuändern und kleinere Abstände genügen zu lassen.

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    Dieses Fachwissen vermittelt in Niedersachsen vornehmlich das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, das als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mitwirkt und dem insbesondere die in § 21 Satz 2 NDSchG aufgeführten Aufgaben obliegen (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 7.2.1996 - 1 L 3301/94 -, NVwZ-RR 1996, 633; Urt. v . 25.7.1997 - 1 L 6544/97 -, NVwZ-RR 1998, 713; Urt. v. 3.5.2006 - 1 LB 16/05 -, BauR 2006, 1730 ).

    Zu dieser Beurteilung ist ebenfalls regelmäßig und vornehmlich das beigeladene Landesamt berufen (vgl. Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, B auR 2009, 784 und v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, jeweils m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 7.2.1996 - 1 L 3301/94 -, a. a. O. und v. 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, BauR 2002, 1355 ).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 KN 49/07

    Normenkontrollantrag gegen die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie" in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    Der "Belang des Denkmalschutzes" i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist unabhängig von den jeweiligen landesrechtlichen Denkmalschutzgesetzen zu bestimmen und gewährleistet nur ein Mindestmaß an Schutz (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347).

    Die Vorschrift hat im Verhältnis zu den denkmalrechtlichen Vorschriften, die nach § 29 Abs. 2 BauGB unberührt bleiben, eine Auffangfunktion und ist als solche auch kompetenzrechtlich unbedenklich (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, 356).

  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09
    Mit § 22 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BNatSchG ist ausdrücklich klargestellt, dass in ein Schutzgebiet auch die für den Schutz notwendige Umgebung einbezogen werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2009 - 7 C N 1/08 -, NVwZ 2009, 719 ff, zitiert nach juris Rdnr. 31 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 8 A 2810/04

    Errichtung und Betrieb einer weiteren Windkraftanlage vom Typ Enercon E-66/18.70

  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 6544/95

    Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01

    Abwägung; Bauleitplanung; Denkmal; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan; Friedhof;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 08.05.2008 - 4 B 28.08

    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang bei

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07

    Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 55/07

    Möglichkeit eines Bescheidungsurteils bei Ablehnung einer Genehmigung durch eine

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03

    Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LC 36/07

    Antrag auf Erteilung eines auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bezogenen

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 181/07

    Entfaltung der Rechtskraftwirkung eines von einer Kommanditgesellschaft

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

  • BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985- 7 C 65.82 -, NVwZ 1986, 208 = juris Rn. 13 (zur Teilgenehmigung im Atomrecht); OVG NRW, Urteile vom 1. März 2018 - 8 A 2478/15 -, juris Rn. 275 f., vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK -, DVBl. 2016, 1191 = juris Rn. 160 ff., vom 20. November 2012 - 8 A 252/10 -, NuR 2013, 146 = juris Rn. 39 ff., und vom 12. Juni 2012 - 8 D 38/08.AK -, NuR 2012, 722 = juris Rn. 109 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550 = juris Rn. 57; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 8 Rn. 12, § 9 Rn. 11 m. w. N.; Peschau, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand: Juni 2018, § 9 BImSchG Rn. 15 ff.; Wasielewski, in: Führ, GK-BImSchG, 2016, § 9 Rn. 43; a. A. Dietlein, in Landmann/Rohmer, BImSchG, Stand: Mai 2015, § 9 Rn. 41 ff.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Lässt die planende Gemeinde die Frage, ob es sich bei einer Fläche um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, im Ergebnis offen, obwohl hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Einstufung vorliegen und begründet sie alternativ, warum sie, selbst wenn es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelte, diese Fläche wegen ihrer avifaunistischen Wertigkeit nicht als Vorrangfläche ausgewiesen hätte, so liegt ein zur Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes führender Abwägungsmangel nicht vor (wie Sen., Urt. v. 21.4.2010, BauR 2010, 1550).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364; v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - BauR 2010, 1550) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Im Ergebnis ist die Beigeladene bei ihrer Planung damit - wie die Gemeinde R. in den vom Senat entschiedenen, den Beteiligten bekannten Verfahren 12 LB 44/09 (Urt. v. 21.4.2010, BauR 2010, 1550) und 12 LC 9/07 (Urt. v. 21.4.2010, BauR 2010, 1556) - "zweispurig" vorgegangen.

    Dass ein solches alternatives Vorgehen (Ausschlusskriterium/hilfsweises Wegwägen der genannten Fläche) seitens der Beigeladenen nicht zu beanstanden ist, hat der Senat schon in den genannten Urteilen in den Verfahren 12 LB 44/09 und 12 LC 9/07 dargelegt.

    Der Senat hat in seinen wiederholt zitierten Urteilen vom 21. April 2010 zu den Verfahren 12 LB 44/09 (BauR 2010, 1550) und 12 LC 9/07 (BauR 2010, 1556) dargelegt, dass er diese Einschätzung teilt.

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Mit der Frage, wann eine Beeinträchtigung der Wirkung des Baudenkmals in seiner Umgebung bzw. der Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung anzunehmen ist, hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. April 2010 (- 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris Rdn. 58; s. auch bereits Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 56 ff.) befasst und hierzu ausgeführt:.

    Hinsichtlich des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 50; Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris Rdn. 58; s. auch bereits Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 58) auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird, an.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, juris Rdn. 58) lässt sich nicht allgemein bestimmen, bei welchen Abständen das Erscheinungsbild eines Denkmals beeinträchtigt wird.

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB gewährleistet insofern ein Mindestmaß an bundesrechtlich eigenständigem, von landesrechtlichen Denkmalschutzregelungen unabhängigem Denkmalschutz und greift ein, wo grobe Verstöße in Frage stehen (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347/356 Rn. 21; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/656).

    Aber sie müssen sich an dem vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (vgl. zur Beeinträchtigung am Maßstab von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayDSchG BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 ff. Rn. 30; am Maßstab von § 8 NDSchG NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657 m.w.N.).

    Sie haben deren Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (zur Bewertung durch die Verwaltungsgerichte NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; NdsOVG, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 60 m.w.N.).

  • VG Hannover, 21.03.2022 - 12 A 3098/17

    Denkmalschutz; ergänzendes Verfahren; Ersetzungsbescheid; FFH-Vorprüfung;

    Auch mit Blick auf das gesteigerte Durchsetzungsvermögen derartiger Vorhaben gewährleistet § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB deshalb (nur) ein Mindestmaß an Schutz vor der Beeinträchtigung der genannten Belange (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.04.2010 - 12 LB 44/09 -, juris Rn. 55 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 26.06.2014 - 4 B 47/13 -, juris Rn. 7).

    Ein denkmalrechtlich relevanter Widerspruch und Maßstabsverlust entstehe vielmehr auch dann, wenn infolge der Nähe von Denkmal und störenden Anlagen diese in der Umgebung als Fremdkörper und als unvereinbar mit den Werten empfunden würden, die das Denkmal verkörpere (vgl. Nds. OVG vom 21.04.2010 - 12 LB 44/09 -, juris Rdnr. 63).

    Das Landesamt verkennt, dass nicht nur neuzeitliche und nicht nur diejenigen Bauwerke als Vorbelastung zu berücksichtigen sind, die eine ähnliche Höhe aufweisen wie die geplante Windenergieanlage, auch wenn diese - selbstverständlich - aufgrund ihrer Höhe und der Bewegung der Rotoren "ganz anders" wahrgenommen werden als etwa Häuser oder Hochspannungsleitungen (so Nds. OVG, Urt. v. 21.04.2010 - 12 LB 44/09 -, juris Rdnr. 62).

    Weder erdrücken, verdrängen oder übertönen die Windenergieanlagen das Denkmal noch lassen sie die gebotene Achtung gegenüber den - hier lediglich in den Nahbereich hineinwirkenden - Werten außer Acht, die dieses Denkmal verkörpert (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.04.2010 - 12 LB 44/09 -, juris Rdnr. 58).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 -, juris Rn. 13 (zur Teilgenehmigung im Atomrecht); OVG NRW, Urteil vom 18. September 2018 - 8 A 1886/16 -, juris Rn. 73 f., m. w. N. aus der Senatsrechtsprechung; Nds. OVG, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09 -, juris Rn. 57; Peschau, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand: Sept. 2019, § 9 BImSchG Rn. 15 ff.; Wasielewski, in: Führ, GK-BImSchG, 2. Aufl. 2019, § 9 Rn. 44; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 8 Rn. 12, § 9 Rn. 11, m. w. N.; a. A. Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Sept. 2019, § 9 BImSchG Rn. 41 ff.
  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

    Für die Bestimmung der Kriterien für eine "konkrete Beeinträchtigung" ist bei der Prüfung des Entgegenstehens des öffentlichen Belangs nach § 35 Absatz 1 BauGB auf § 8 Satz 1 NDSchG zurückzugreifen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09, zitiert nach juris).

    Denn für eine Beeinträchtigung ist nicht erforderlich, dass Denkmal und Anlagen gleichzeitig wahrnehmbar sind (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09 -, juris).

    Gerade wegen der Bedeutung des Bezugs zur umgebenden Kulturlandschaft fördert die Errichtung der Windkraftanlagen in der direkten Umgebung eine schleichende Zerstörung der landwirtschaftlich gestalteten Kulturlandschaft durch deren Umprägung in eine industrielle Nutzung und stört damit einen bedeutenden Grundstocks des Kulturdenkmals, weil jedenfalls der Gutspark und die Allee als Einzeldenkmäler ohne den Bezug zu der landwirtschaftlich gestalteten Kulturlandschaft grundlegend an Aussagekraft verlieren (vgl. zu diesem Aspekt: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09 -, zitiert nach juris).

  • VG Köln, 20.07.2011 - 4 K 3146/10

    Drittschutz von die Zulässigkeit eines Vorhabens in der Umgebung eines

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.03.1991 - 11 A 264/89 -, juris, Rn. 17 m.w.N.; ebenso für das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege OVG Lüneburg, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 31/07 -, juris, Rn. 50, und Urteil vom 21.04.2010 - 12 LB 44/09 -, juris, Rn. 58.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.2010 - 12 LB 44/09 -, a.a.O.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.2010 - 12 LB 44/09 -, a.a.O., Rn. 60.

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten

    Das Gewicht, das der Gesetzgeber der Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich beimisst, ist dabei besonders in Rechnung zu stellen (vgl. dazu nur Senat, Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550 m. w. N.).

    Die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1 BImSchG setzt im Übrigen - also soweit eine abschließende Prüfung noch nicht geboten ist - lediglich eine vorläufige Gesamtbeurteilung und damit voraus, dass der Errichtung und dem Betrieb der Anlage keine von vornherein unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen (dazu ebenfalls Urt. d. Sen. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

    Sie müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, dürfen es also insbesondere nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder übertönen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.2010, NUR 2010, 649, 657; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.9.2012, juris, Rn. 8; VGH München, Urt. v. 25.6.2013, 22 B 11.701, juris, Rn. 31).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • OVG Hamburg, 25.09.2014 - 2 Bs 164/14

    Beeinträchtigung eines Baudenkmals durch Bauvorhaben

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 22 ZB 14.680

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windkraftanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2021 - 8 A 2790/18

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein

  • VG Aachen, 28.05.2013 - 3 K 271/11

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle

  • VG Regensburg, 20.05.2015 - RO 7 K 14.424
  • OVG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Bs 265/13

    Nachbarrechtsstreit mit Denkmaleigentümer; Denkmalschutzrecht und vereinfachtes

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2017 - 12 ME 163/17

    Antragskonkurrenz zwischen für Windenergieanlagen gestellten Anträgen auf Erlass

  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

  • VG Oldenburg, 31.03.2016 - 4 B 948/16
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2015 - 1 KN 165/13

    Bebauungsplan für benachbartes Gelände: Kann Denkmaleigentümer Normenkontrolle

  • VG Minden, 21.12.2011 - 11 K 2023/10

    Einhalten der allgemeinen Anforderungen des Abwägungsgebots und des

  • VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 1 ME 76/11

    Erhöhen des Maßes der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme wegen der besonderen

  • VG München, 09.07.2020 - M 28 S 20.495

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

  • VGH Hessen, 29.03.2023 - 4 A 891/21

    Zum denkmalschutzrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2017 - 12 ME 163/17
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21

    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

  • VG Hamburg, 07.05.2015 - 7 K 2845/14

    Feststellung, dass ein Vorhaben mangels wesentlicher Beeinträchtigung eines

  • VG Lüneburg, 03.11.2016 - 2 A 96/15

    Baugenehmigung; Denkmalschutz; Drittschutz; erhebliche Beeinträchtigung; Treu und

  • VG Hannover, 28.06.2018 - 4 A 4353/17

    Baudenkmal; Umgebungsschutz; Werbeanlage

  • VG Oldenburg, 11.08.2010 - 4 A 2207/07

    Altstadt; Antenne; Antennenanlage; Baudenkmal; Dach; Denkmal; Denkmalschutz;

  • VG Bayreuth, 20.03.2014 - B 2 K 13.897

    Rinderstall; Geruch; Denkmalnähe

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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11027
VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08 (https://dejure.org/2010,11027)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2010 - 13 K 898/08 (https://dejure.org/2010,11027)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2010 - 13 K 898/08 (https://dejure.org/2010,11027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage

  • Wolters Kluwer

    Planungsrechtliche Zulässigkeit einer raumbedeutsamen Windkraftanlage im Außenbereich; Wirksamkeit eines Regionalplanes bei abwägungsfehlerhafter Auswahl von Potenzialstandorten für die Windenergienutzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; LBauO § 57
    Bauvorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer raumbedeutsame Windkraftanlage; Nichtigkeit eines Regionalplanes bei abwägungsfehlerhafter Auswahl von Potenzialstandorten zur Windenergienutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2010, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 2 L 110/04
    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Die Mindestflächenberechnung ist daher bereits deshalb zu beanstanden, weil der Beigeladene zu 2 dabei von dem offensichtlich unwahrscheinlichen Sachverhalt ausgegangen ist, dass die Vorranggebietsgrenzen identisch mit den Grundstücksgrenzen möglicher Baugrundstücke sind (vgl. zur Berücksichtigung offensichtlicher Unwahrscheinlichkeiten in Planverfahren: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2006 - 3 S 2115/04 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.04.2007 - 2 L 110/04 - jew. in Juris).

    Dementsprechend kann in einem windarmen und zugleich dicht besiedelten Plangebiet mit einer hohen Zahl von Tabuzonen bereits die Ausweisung eines prozentual sehr kleinen Teils seiner Gesamtfläche als Vorranggebiete noch eine ausreichende Positivausweisung darstellen (vgl. VGH Bad.-Württ. für 1 â?°, a.a.O.; ebenso für 3 â?° OVG Rheinland-Pfalz a.a.O.; und für 5, 1 â?° Nieders. OVG, Urt. v. 09.10.2008 - 12 Kn 35707 - jeweils in Juris), während in einem eher dünn besiedelten und zugleich windreichen Plangebiet selbst eine Ausweisung von 1 % des Plangebiets als Vorrangflächen sich im Einzelfall als Negativplanung erweisen kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.04.2007 - 2 L 110/04 - in Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 3 S 2115/04

    Keine Genehmigung von Windenergieanlagen bei entgegenstehendem nicht zu

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Die kommunalen und regionalen Plangeber müssen vielmehr die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich zu privilegieren, im Rahmen ihrer Planung beachten und bei der Abwägung der beachtlichen Belange auch so gewichten, dass für die Windenergienutzung im Plangebiet tatsächlich in substanzieller Weise Raum geschaffen wird (ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. z. B. BVerwG, Urteile v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, v. 13.03.2002 - 4 C 4.02 - und v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2006 - 3 S 2115/04 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.04.2007 - 2 L 1010/04 -, jew. in Juris).

    Die Mindestflächenberechnung ist daher bereits deshalb zu beanstanden, weil der Beigeladene zu 2 dabei von dem offensichtlich unwahrscheinlichen Sachverhalt ausgegangen ist, dass die Vorranggebietsgrenzen identisch mit den Grundstücksgrenzen möglicher Baugrundstücke sind (vgl. zur Berücksichtigung offensichtlicher Unwahrscheinlichkeiten in Planverfahren: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2006 - 3 S 2115/04 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.04.2007 - 2 L 110/04 - jew. in Juris).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Die kommunalen und regionalen Plangeber müssen vielmehr die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich zu privilegieren, im Rahmen ihrer Planung beachten und bei der Abwägung der beachtlichen Belange auch so gewichten, dass für die Windenergienutzung im Plangebiet tatsächlich in substanzieller Weise Raum geschaffen wird (ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. z. B. BVerwG, Urteile v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, v. 13.03.2002 - 4 C 4.02 - und v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2006 - 3 S 2115/04 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.04.2007 - 2 L 1010/04 -, jew. in Juris).

    Diese Fehler bei der Festlegung und Anwendung der Suchlaufkriterien führen im Ergebnis auch dazu, dass der Beigeladene zu 2 mit dem Regionalplan 2020 der Windenergienutzung in seinem Verbandsgebiet nicht in dem möglichen und gebotenen Umfang Raum geschaffen hat, mit der Folge, dass dieser Regionalplan mangels ausreichender Darstellung von Positivflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen insgesamt nichtig ist und ihm daher nicht die in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgesehene Ausschlusswirkung zukommt (vgl. zur Frage des Umfangs der Nichtigkeit in Fällen der vorliegenden Art: z. B. BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - m.w.N. in Juris).

  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    An die wegemäßige Erschließung zur Nutzung einer im Außenbereich liegenden Windkraftanlage sind daher - ähnlich wie bei landwirtschaftlichen Betrieben - nur geringe Anforderungen zu stellen, weil diese nur gelegentlich, insbesondere zu Kontrollbesuchen oder Wartungszwecken, erreichbar sein muss (vgl. VG Meiningen, Beschl. v. 25.01.2006 - 5 E 386/05.ME -, in Juris).

    Die Erreichbarkeit des Baugrundstücks während der Bauphase ist daher im Genehmigungsverfahren ebenso wenig zu prüfen, wie die privatrechtliche Befugnis des Bauherrn, das Vorhaben auf dem Grundstück zu errichten (vgl. hierzu § 58 Abs. 3 LBO; so auch VG Meiningen, Beschl. v. 25.01.2006 - 5 E 386/05.ME - VG Würzburg, Urt. v. 21.08.2006 - W 4 K 06.324 -, jew. in Juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Wie bereits eingangs unter Ziffer 2.6.1 ausgeführt, setzt die Erfüllung dieser Obliegenheit im Rahmen einer Regionalplanung nicht voraus, dass der Planungsträger der Windenergienutzung im Sinne einer speziellen Förderungspflicht bestmöglich Rechnung zu tragen hätte, da eine derart weitreichende normative Gewichtungsvorgabe der Regelung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nicht zu entnehmen ist (so auch Nieders. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 12 Lc 18/07 - in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04

    Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Denn der VGH Baden-Württemberg hat in der zitierten Entscheidung (Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - in Juris) lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der in jenem Verfahren streitgegenständliche Regionalplan "die Grenze zur Negativplanung noch nicht überschreite".
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Denn selbst wenn man mit dem Beigeladenen zu 2 grundsätzlich davon ausgeht, dass bei der Beantwortung der Frage, ob eine Negativplanung vorliegt, auch die Vorranggebiete in die Betrachtung mit einbezogen werden können, die im Zeitpunkt des Inkrafttreten des Regionalplanes 2020 bereits vollständig oder teilweise überbaut waren, weil auch in diesen Vorranggebieten durch die neue Planung möglicherweise ein über den derzeitigen Anlagenbestand hinausgehendes Ausbaupotenzial (Repowering) rechtlich sichergestellt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.01.2008 - 12 LB 44/07 - in Juris), lässt sich dieser Rechtsgedanke im vorliegenden Fall lediglich auf die 4 Standortbereiche anwenden, die bereits nach geltenden Flächennutzungsplänen mit Windkraftanlagen bebaubar waren (kommunale Windkraft-STO; vgl. Tabelle vom 07.05.04)), da nur in diesen Vorranggebieten künftig auch größere (= raumbedeutsame) Windkraftanlagen als bisher (nur nicht-raumbedeutsame Windkraftanlagen) errichtet werden können und deshalb nur an diesen Standorten ein über den derzeitigen Anlagenbestand hinausgehendes und damit zusätzliches Ausbaupotenzial durch den Regionalplan 2020 ermöglicht wird.
  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Eine solche Festlegung stünde auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Grenze zur Negativplanung nicht abstrakt bestimmbar ist, sondern nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Plangebiet festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.07.2006 - 4 B 49/06 -, ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.10.2007 - 8 C 11412/06 - jew. in Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06

    Konzentrationsflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Eine solche Festlegung stünde auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Grenze zur Negativplanung nicht abstrakt bestimmbar ist, sondern nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Plangebiet festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.07.2006 - 4 B 49/06 -, ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.10.2007 - 8 C 11412/06 - jew. in Juris).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
    Die kommunalen und regionalen Plangeber müssen vielmehr die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich zu privilegieren, im Rahmen ihrer Planung beachten und bei der Abwägung der beachtlichen Belange auch so gewichten, dass für die Windenergienutzung im Plangebiet tatsächlich in substanzieller Weise Raum geschaffen wird (ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. z. B. BVerwG, Urteile v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, v. 13.03.2002 - 4 C 4.02 - und v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2006 - 3 S 2115/04 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.04.2007 - 2 L 1010/04 -, jew. in Juris).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05

    Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 8 A 2672/03

    Flächnutzungsplan: Berücksichtigung von Windkraftanlagen

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05

    Bebauungsplanrecht - Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Flächennutzungsplan;

  • VG Würzburg, 21.08.2006 - W 4 K 06.324
  • VG Münster, 10.09.2004 - 2 L 1010/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Ausgehend von diesen grundsätzlichen Überlegungen wäre der TPEE also nur dann geeignet, die Zulässigkeit von Windkraftanlagen außerhalb der festgesetzten Vorrangflächen gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB auszuschließen, wenn dieser auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht, keine Abwägungsfehler aufweist und die Planung im Ergebnis der Nutzung der Windenergie in substanzieller Weise Raum schafft (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2010 - 13 K 898/08 -, Rn. 105, juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Die Erreichbarkeit in der Bauphase ist keine Frage der rechtlichen Zulässigkeit, sondern der tatsächlichen Realisierbarkeit des Vorhabens (so überzeugend VG Stuttgart, U.v. 29.4.2010 -13 K 898/08 - juris Rn. 89 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11

    Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage; öffentlicher Planungsträger;

    Die Berufung des Beigeladenen zu 2 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. April 2010 - 13 K 898/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29.04.2010 - 13 K 898/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    2006, 163, 164 f.), weil Windkraftanlagen lediglich zu Kontrollbesuchen oder Wartungsarbeiten erreichbar sein müssen (VG Stuttgart, U. v. 29.04.2010 - 13 K 898/08 -, juris, Rdnr. 88 = ZNER 2010, 313 (nur L); VG Meiningen, a.a.O.).
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