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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11455
BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99 (https://dejure.org/2000,11455)
BayObLG, Entscheidung vom 03.02.2000 - 2Z BR 123/99 (https://dejure.org/2000,11455)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 2Z BR 123/99 (https://dejure.org/2000,11455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechnungslegungspflicht des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 325
  • ZWE 2000, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
    Dies verstieß zwar gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Abrechnung (vgl. BayObLGZ 1993, 185 ff.; BayObLG WuM 1994, 498; Stau,dinger/Bub § 28 Rn. 310 u. 311 m.w.N.) und wirkte sich auf das Abrechnungsergebnis 1993 zum Nachteil der Wohnungseigentümer aus; es hatte jedoch, da diesem Posten keine tatsächlichen Ausgaben im Jahre 1993 entsprachen, keine Minderung der Guthaben zum Jahresende 1993 zur Folge.
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
    Diese Kontostände sind allerdings in der vorliegenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung für 1993 nicht ausgewiesen, wie es zu einer ordnungsmäßigen, vollständigen Jahresabrechnung gehört hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ; WuM 1994, 568/569; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 366 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
    Dies verstieß zwar gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Abrechnung (vgl. BayObLGZ 1993, 185 ff.; BayObLG WuM 1994, 498; Stau,dinger/Bub § 28 Rn. 310 u. 311 m.w.N.) und wirkte sich auf das Abrechnungsergebnis 1993 zum Nachteil der Wohnungseigentümer aus; es hatte jedoch, da diesem Posten keine tatsächlichen Ausgaben im Jahre 1993 entsprachen, keine Minderung der Guthaben zum Jahresende 1993 zur Folge.
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
    Diese Kontostände sind allerdings in der vorliegenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung für 1993 nicht ausgewiesen, wie es zu einer ordnungsmäßigen, vollständigen Jahresabrechnung gehört hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ; WuM 1994, 568/569; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 366 m.w.N.).
  • OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07

    Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der

    Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich deshalb gemäß § 675 Abs. 1 BGB nach den Vorschriften des Auftragsrechts, insbesondere nach den §§ 666 und 667 BGB (BayObLG ZMR 2000, 325/326; 1999, 844/845 m.w.N.).

    cc) Aus §§ 666, 259 BGB war die Antragsgegnerin bei Beendigung ihrer Tätigkeit verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft Rechnung zu legen (BayObLG ZMR 2000, 325).

    Daraus folgt, dass der ausscheidende Verwalter unter Beifügung der entsprechenden Belege alle Einnahmen und Ausgaben verständlich und nachvollziehbar darzulegen, die noch bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen aufzulisten und die Kontostände der vorhandenen Bankkonten aufzuführen und vorhandene Guthaben zu übergeben hat (BayObLGZ 1979, 30; ZMR 2000, 325).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

    aa) Das vorlegende Gericht geht zu Recht davon aus, daß eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) auch den Stand der Gemeinschaftskonten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, ausweisen muß (BayObLGZ 1989, 310, 314; BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; ZWE 2000, 187, 188; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 67; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 366).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Der Verwaltervertrag gab ihr jedenfalls im Blick auf den ganz überwiegenden Betrag kein Recht zu der behaupteten Entnahme (§§ 675 Abs. 1, 667 BGB; vgl. BayObLG ZWE 2000, 187, 188; Deckert aaO Rdnr. 81, 1633, 1635).
  • LG Dortmund, 06.03.2006 - 9 T 548/05

    Herausgabepflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Nach der Beendigung seiner Verwaltertätigkeit hat der Antragsgegner nach den Vorschriften des Auftragsrechts den Gegenwert der auf den Gemeinschaftskonten ausgewiesenen Guthaben an die Antragstellerin herauszugeben (BayObLG ZWE 2000, 187; BayObLG ZWE 2000, 262; BayObLG NZM 2001, 114).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 158/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14671
BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 158/99 (https://dejure.org/2000,14671)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.2000 - 2Z BR 158/99 (https://dejure.org/2000,14671)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 2Z BR 158/99 (https://dejure.org/2000,14671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 47; ZPO § 319
    Korrektur einer offenbaren Unrichtigkeit in einer Entscheidung

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 469/98
  • LG München I - 1 T 14837/99
  • BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 158/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1025 (Ls.)
  • ZWE 2000, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 21.01.2005 - 8 W 488/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Kostentragung des Beschwerdeverfahrens bei Rücknahme

    Zu Recht ist das Landgericht auch davon ausgegangen, dass von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen sein kann, wenn ein Rechtsmittel lediglich zur Fristwahrung eingelegt wurde (BayObLG a.a.O.; NZM 2000, 1025; BayObLGR 1996, 26; Bärmann / Pick / Merle a.a.O. RN 51).
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