Rechtsprechung
BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Rechnungslegungspflicht des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freising - 2 UR II 3/98
- LG Landshut - 60 T 934/99
- BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
- BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 325
- ZWE 2000, 187
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92
Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
Dies verstieß zwar gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Abrechnung (vgl. BayObLGZ 1993, 185 ff.; BayObLG WuM 1994, 498;… Stau,dinger/Bub § 28 Rn. 310 u. 311 m.w.N.) und wirkte sich auf das Abrechnungsergebnis 1993 zum Nachteil der Wohnungseigentümer aus; es hatte jedoch, da diesem Posten keine tatsächlichen Ausgaben im Jahre 1993 entsprachen, keine Minderung der Guthaben zum Jahresende 1993 zur Folge. - BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92
Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
Diese Kontostände sind allerdings in der vorliegenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung für 1993 nicht ausgewiesen, wie es zu einer ordnungsmäßigen, vollständigen Jahresabrechnung gehört hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ; WuM 1994, 568/569;… Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 366 m.w.N.). - BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage
Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
Dies verstieß zwar gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Abrechnung (vgl. BayObLGZ 1993, 185 ff.; BayObLG WuM 1994, 498;… Stau,dinger/Bub § 28 Rn. 310 u. 311 m.w.N.) und wirkte sich auf das Abrechnungsergebnis 1993 zum Nachteil der Wohnungseigentümer aus; es hatte jedoch, da diesem Posten keine tatsächlichen Ausgaben im Jahre 1993 entsprachen, keine Minderung der Guthaben zum Jahresende 1993 zur Folge. - BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung
Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
Diese Kontostände sind allerdings in der vorliegenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung für 1993 nicht ausgewiesen, wie es zu einer ordnungsmäßigen, vollständigen Jahresabrechnung gehört hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ; WuM 1994, 568/569;… Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 366 m.w.N.).
- OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07
Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der …
Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich deshalb gemäß § 675 Abs. 1 BGB nach den Vorschriften des Auftragsrechts, insbesondere nach den §§ 666 und 667 BGB (BayObLG ZMR 2000, 325/326; 1999, 844/845 m.w.N.).cc) Aus §§ 666, 259 BGB war die Antragsgegnerin bei Beendigung ihrer Tätigkeit verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft Rechnung zu legen (BayObLG ZMR 2000, 325).
Daraus folgt, dass der ausscheidende Verwalter unter Beifügung der entsprechenden Belege alle Einnahmen und Ausgaben verständlich und nachvollziehbar darzulegen, die noch bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen aufzulisten und die Kontostände der vorhandenen Bankkonten aufzuführen und vorhandene Guthaben zu übergeben hat (BayObLGZ 1979, 30; ZMR 2000, 325).
- BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des …
aa) Das vorlegende Gericht geht zu Recht davon aus, daß eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) auch den Stand der Gemeinschaftskonten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, ausweisen muß (BayObLGZ 1989, 310, 314; BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; ZWE 2000, 187, 188;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 67;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 366). - OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und …
- LG Dortmund, 06.03.2006 - 9 T 548/05
Herausgabepflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Nach der Beendigung seiner Verwaltertätigkeit hat der Antragsgegner nach den Vorschriften des Auftragsrechts den Gegenwert der auf den Gemeinschaftskonten ausgewiesenen Guthaben an die Antragstellerin herauszugeben (BayObLG ZWE 2000, 187; BayObLG ZWE 2000, 262; BayObLG NZM 2001, 114).
Rechtsprechung
BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 158/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
WEG § 47; ZPO § 319
Korrektur einer offenbaren Unrichtigkeit in einer Entscheidung
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 469/98
- LG München I - 1 T 14837/99
- BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 158/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 1025 (Ls.)
- ZWE 2000, 187 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 21.01.2005 - 8 W 488/04
Wohnungseigentumsverfahren: Kostentragung des Beschwerdeverfahrens bei Rücknahme …