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   BayObLG, 09.03.2000 - 2Z BR 11/00   

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https://dejure.org/2000,9416
BayObLG, 09.03.2000 - 2Z BR 11/00 (https://dejure.org/2000,9416)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2000 - 2Z BR 11/00 (https://dejure.org/2000,9416)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2000 - 2Z BR 11/00 (https://dejure.org/2000,9416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Gerichtskosten für ein Wohngeldverfahren; Maßgeblichkeit der Leistung der säumigen Zahlung durch den Wohnungseigentümer während des Verfahrens für die Übernahme der Gerichtskosten; Auswirkungen der verspäteten Erklärung der Erledigung des Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47; FGG § 20a
    Kostenentscheidung bei verspäteter Erklärung der Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2000, 582
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 135/99

    Fehler bei der förmlichen Zustellung setzt Rechtsmittelfrist nicht in Lauf

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2000 - 2Z BR 11/00
    Diese Entscheidung hat der Senat auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners mit Beschluß vom 18.11.1999 (2Z BR 135/99 = WuM 2000, 33 ) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2000 - 2Z BR 11/00
    Die vom Landgericht getroffene Ermessensentscheidung kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLGZ 1997, 148/151; BayObLG ZMR 1999, 775/776).
  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

    Eines Rückgriffs auf § 91a ZPO bedarf es nicht, wenn es auch bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung einen maßgeblichen Umstand bildet, welcher Beteiligte voraussichtlich unterlegen wäre oder zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens Anlass gegeben hat (siehe BayObLG ZWE 2000, 582; ZWE 2000, 354; OLG Köln NZM 2006, 113; Jennissen NZM 2002, 594, 595; Demharter ZMR 1987, 201, 202).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 72/02

    Übereinstimmende Erledigungserklärung im Wohnungseigentumsverfahren -

    Eines Rückgriffs auf § 91a ZPO bedarf es nicht, wenn es auch bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung einen maßgeblichen Umstand bildet, welcher Beteiligte voraussichtlich unterlegen wäre oder zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens Anlass gegeben hat (siehe BayObLG ZWE 2000, 582; ZWE 2000, 354; Jennissen NZM 2002, 594/595; Demharter ZMR 1987, 201/202).
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 122/03

    Schadensersatzanspruch gegen Verwalter bei unberechtigter Bezahlung einer fremden

    Eines Rückgriffs auf § 91a ZPO bedarf es nicht, wenn es auch bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung einen maßgeblichen Umstand bildet, welcher Beteiligte voraussichtlich unterlegen wäre oder zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG ZWE 2000, 582).
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