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   OLG Düsseldorf, 22.12.2000 - 3 Wx 378/00   

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https://dejure.org/2000,2818
OLG Düsseldorf, 22.12.2000 - 3 Wx 378/00 (https://dejure.org/2000,2818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 Wx 378/00 (https://dejure.org/2000,2818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 Wx 378/00 (https://dejure.org/2000,2818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • bohei-rae.de

    §§ 23, 28, 43 WoEigG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3 § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Abrechnung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - konkludente Vereinbarung des Abrechnungszeitraums - Einzelabrechnungen über Nebenkosten - Billigung und Entlastung durch Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 546
  • ZMR 2001, 375
  • ZWE 2001, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.09.1993 - 2Z BR 66/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2000 - 3 Wx 378/00
    Denn zur Abrechnung ist ein ausscheidender Verwalter - außerhalb einer hier nicht gegebenen anders lautenden Vereinbarung - nur verpflichtet, wenn die Abrechnung im Zeitpunkt der Beendigung des Verwaltervertrages bereits fällig war (BayobLG, Beschluss vom 13.09.1993, 2 Z BR 66/93; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. Rdz. 59 f.).

    Der abberufene Verwalter einer Eigentumswohnanlage hat nach §§ 675, 667 BGB alle Verwaltungsunterlagen herauszugeben (BayObLG, Beschluss vom 13.09.1993 - 2 Z BR 66/93).

  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2000 - 3 Wx 378/00
    Sie stellen keine Gesamtabrechnung dar, enthalten insbesondere nicht eine Aufstellung der Einnahmen der Gemeinschaft; auch fehlt bereits die Angabe des Kontostandes zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraumes (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 1169 sowie Beschluss vom 28.10.1998 - 22 BR 116/98).
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 4 W 107/05

    Abberufung; Abrechnungsanspruch; Abrechnungszeitraum; alter

    Nach der von dem Senat geteilten überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WuM 1994, 44, 45; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 375, 377; Bärmann/ Pick/Merle a. a. O.; Reichert, Die Abrechnungspflicht des Verwalters, ZWE 2001, 92 - 95) trifft die Abrechnungspflicht denjenigen Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung dieser Pflicht das Verwalteramt innehat.
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Die einmal entstandene Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung geht nicht mit Beendigung der Verwalterstellung unter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - - 3 Wx 378/00 - -, juris).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Da die Verpflichtung zur Aufstellung der Jahresabrechnung 2000 erst nach dem Ausscheiden des bisherigen Verwalters im Jahre 2001 fällig geworden ist und der mit diesem geschlossene Verwaltervertrag eine davon abweichende Regelung nicht enthält, war diese nach gefestigter Rechtsprechung (BayObLG WE 1989, 250; OLG Köln OLGZ 1986, 163; OLG Hamburg OLGZ 1987, 188; OLG Düsseldorf NZM 2001, 546; Senat OLGZ 1993, 438 = NJW-RR 1993, 847) von dem Beteiligten zu 6) als dem neuen Verwalter aufzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 84/07

    Keine qualitative Gleichwertigkeit von Nebenkosten- und Jahresabrechnung einer

    Sie vermögen deshalb trotz unterbliebener Anfechtung mit diesem Inhalt keine Bestandskraft zu erlangen (vgl. Senat, ZWE 2001, 114 f.) und können daher eine Zahlungsverpflichtung des Beteiligten aus Jahresabrechnungen weder unmittelbar begründen, noch eine Voraussetzung für die Zahlungspflicht schaffen.
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03

    Zur hinreichenden Transparenz einer Jahresabrechnung

    Über die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben hinaus muss sie Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen und die Kontostände der Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes enthalten (Senat, NZM 2001, 546).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2002 - 3 Wx 194/02

    Zur Schadensersatzpflicht eines zur Rechnungslegung verpflichteten Verwalters

    Über die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben hinaus muss sie Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen und die Kontostände der Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Kalenderjahres enthalten (Senat a.a.O.; Senatsbeschluss 3 Wx 378/00 vom 22.12.2000).
  • AG Bottrop, 26.07.2022 - 20 C 28/21

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan müssen für das Kalenderjahr erstellt werden

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann die jahrelange rügelose Hinnahme der bisherigen Abrechnungspraxis allein nicht den Schluss auf eine konkludente Vereinbarung eines von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden Abrechnungszeitraumes rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 546; Bärmann, aaO).
  • AG Berlin-Mitte, 17.08.2007 - 71 II 7/07
    Nach nahezu einhelliger Ansicht trifft die Abrechnungspflicht denjenigen Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung dieser Pflicht das Verwalteramt innehat (OLG Celle, 08.06.05, ZMR 2005, 718; OLG Düsseldorf, 04.11.2002, ZMR 2001, 375; OLG Köln, 30.10.85, NJW 1986, 328; OLG Hamburg, 18.11.1986, WE 1987, 63 (Leitsatz); Bärmann/ Pick/ Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 64).
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