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   OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00   

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https://dejure.org/2000,4150
OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00 (https://dejure.org/2000,4150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2000 - 3 Wx 265/00 (https://dejure.org/2000,4150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 3 Wx 265/00 (https://dejure.org/2000,4150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausländischer Wohnungseigentümer; Kabelanschluss; Satellitenanlage; Antennenanlage; Interessenabwägung; Satellitenempfang

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 14; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer - ausländischer Eigentümer - ein Kabelprogramm in Landessprache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 257 (Ls.)
  • ZMR 2001, 648
  • ZWE 2001, 336
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
    b) Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1995, 1665 ff.; NJW 1994, 1147) und den Oberlandesgerichten (vgl. u.a. BayObLGZ 1991, 296; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; WG 1994, 108; OLG Hamm NJW 1993, 1276) entwickelten Grundsätzen sind bei der Beantwortung der Frage, ob die Anbringung einer Parabolantenne einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil mit sich bringt, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
    b) Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1995, 1665 ff.; NJW 1994, 1147) und den Oberlandesgerichten (vgl. u.a. BayObLGZ 1991, 296; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; WG 1994, 108; OLG Hamm NJW 1993, 1276) entwickelten Grundsätzen sind bei der Beantwortung der Frage, ob die Anbringung einer Parabolantenne einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil mit sich bringt, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
    b) Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1995, 1665 ff.; NJW 1994, 1147) und den Oberlandesgerichten (vgl. u.a. BayObLGZ 1991, 296; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; WG 1994, 108; OLG Hamm NJW 1993, 1276) entwickelten Grundsätzen sind bei der Beantwortung der Frage, ob die Anbringung einer Parabolantenne einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil mit sich bringt, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
    b) Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1995, 1665 ff.; NJW 1994, 1147) und den Oberlandesgerichten (vgl. u.a. BayObLGZ 1991, 296; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; WG 1994, 108; OLG Hamm NJW 1993, 1276) entwickelten Grundsätzen sind bei der Beantwortung der Frage, ob die Anbringung einer Parabolantenne einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil mit sich bringt, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
    b) Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1995, 1665 ff.; NJW 1994, 1147) und den Oberlandesgerichten (vgl. u.a. BayObLGZ 1991, 296; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; WG 1994, 108; OLG Hamm NJW 1993, 1276) entwickelten Grundsätzen sind bei der Beantwortung der Frage, ob die Anbringung einer Parabolantenne einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil mit sich bringt, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Hieraus folgt im Grundsatz die Möglichkeit, in der - vereinbarten oder einseitig gesetzten - Gemeinschaftsordnung Regelungen zu treffen, die die Befugnis zur Anbringung von Parabolantennen einschränken (a.A. OLG Düsseldorf, ZWE 2001, 336, 337 f).
  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum in zulässiger Weise gewerblich genutzt, dann muss von den übrigen Wohnungseigentümern nicht nur diese Nutzung, sondern auch die Anbringung von angemessenen und ortsüblichen Werbeanlagen für das Gewerbe oder Ladengeschäft unter Inanspruchnahme von gemeinschaftlichem Eigentum geduldet werden (BayObLG NZM 2000, 1236 f; 2002, 257 f).
  • OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Absehen von mündlicher Verhandlung im

    Dazu zählt auch das durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit geschützte Interesse an einer umfassenden Information eines in Deutschland lebenden Ausländers durch den Empfang von in seinem Heimatland ausgestrahlten Fernsehprogrammen (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 648, 649; Bub aaO § 21 Rdnr. 11; Depenheuer WE 1994, 124, 129 ff).
  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

    Unerheblich ist hierbei im Allgemeinen auch, dass die Wohnung in Kenntnis des Eigentümerbeschlusses an ausländische Personen vermietet wurde (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 2002, 1020; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 336).
  • AG Berlin-Schöneberg, 07.12.2004 - 9 C 185/04
    Eine erneute Installation der Parabolantenne auf dem Dach des Hauses ist in der Regel mit einem Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes verbunden (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. Dezember 2000, Az: 3 Wx 265/00).
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