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   OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00   

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https://dejure.org/2001,5053
OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00 (https://dejure.org/2001,5053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2001 - 3 Wx 450/00 (https://dejure.org/2001,5053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 3 Wx 450/00 (https://dejure.org/2001,5053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilungserklärung; Bestellung eines Verwalters; Widersprüchliches Vehaltens; Treu und Glauben; Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • Judicialis

    WEG § 8 Abs. 2; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 26; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwalterbestellung - Abrücken von Teilungserklärung - widersprüchliches Verhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 135
  • ZMR 2001, 650
  • ZWE 2001, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93

    Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00
    Dass eine Verwalterbestellung bei Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG einseitig vom Alleineigentümer in der Teilungserklärung nach §§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG getroffen und jederzeit geändert werden kann, ist allgemein anerkannt, (vgl. BayObLG WE 1995, 90; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage 2000 § 26 Rdz.59; Staudinger-Rapp 12. Auflage 1997 § 8 WEG Rdz. 21 mit Nachw.).

    Ebenfalls trifft zu, dass der Alleineigentümer die Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung in der Regel bis zur Besitzergreifung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums behält (vgl. BayObLG NZM 1999, 126; WE 1995, 90; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 10 Rdz. 38; Staudinger-Rapp a.a.O.Rdz. 25).

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00
    Ebenfalls trifft zu, dass der Alleineigentümer die Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung in der Regel bis zur Besitzergreifung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums behält (vgl. BayObLG NZM 1999, 126; WE 1995, 90; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 10 Rdz. 38; Staudinger-Rapp a.a.O.Rdz. 25).
  • OLG Köln, 17.02.1986 - 2 Wx 43/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00
    Die Frage, ob dem Alleineigentümer der "Einmannbeschluss" (verneinend OLG Frankfurt OLGZ 1986, 40, 41; Staudinger-Bub a.a.O. § 26 Rdz. 142; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 26 Rdz. 58; § 23 Rdz. 17; a.A. OLG Köln OLGZ 1986, 408, 411) oder - wie die Beschwerdeführerin meint - eine "vereinbarungsersetzende Erklärung" als Instrumente einer konkludenten Regelung zur Verfügung stehen können - beides erscheint höchst zweifelhaft -, bedarf nicht der abschließenden Klärung.
  • OLG Frankfurt, 21.06.1985 - 20 W 145/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00
    Die Frage, ob dem Alleineigentümer der "Einmannbeschluss" (verneinend OLG Frankfurt OLGZ 1986, 40, 41; Staudinger-Bub a.a.O. § 26 Rdz. 142; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 26 Rdz. 58; § 23 Rdz. 17; a.A. OLG Köln OLGZ 1986, 408, 411) oder - wie die Beschwerdeführerin meint - eine "vereinbarungsersetzende Erklärung" als Instrumente einer konkludenten Regelung zur Verfügung stehen können - beides erscheint höchst zweifelhaft -, bedarf nicht der abschließenden Klärung.
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Die Antragsgegnerin zu 1 hat in zulässiger Weise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den ersten Verwalter bereits in der Teilungserklärung zu bestellen und die Abberufung auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu beschränken (vgl. BayObLGZ 1974, 275, 278 f; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; OLG Düsseldorf, ZWE 2001, 386, 387; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 59, 205; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 140 i.V.m. Rdn. 409).
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