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   OLG München, 09.08.2011 - 34 Wx 248/11   

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https://dejure.org/2011,7440
OLG München, 09.08.2011 - 34 Wx 248/11 (https://dejure.org/2011,7440)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2011 - 34 Wx 248/11 (https://dejure.org/2011,7440)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2011 - 34 Wx 248/11 (https://dejure.org/2011,7440)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Veräußerungsbeschränkung auf Grund der Niederschrift einer Wohnungseigentümerversammlung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133 ; GBO § 22 ; WEG § 12
    Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung durch Eigentümerbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anforderungen an den Aufhebungsbeschluss der Eigentümerversammlung bei beantragter Löschung einer Veräußerungsbeschränkung

  • mietrechtsiegen.de

    Löschung Veräußerungsbeschränkung auf Grund Niederschrift Wohnungseigentümerversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; GBO § 22 Abs. 1; WEG § 12 Abs. 4
    Anforderungen an den Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird eine Veräußerungsbeschränkung aufgehoben? (IMR 2012, 1006)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 278
  • ZWE 2011, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG München, 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
    Der Bundesgerichthof hat speziell dazu, was den Nachweis eines zustande gekommenen Eigentümerbeschlusses angeht, folgende Grundsätze aufgestellt (BGHZ 148, 335/345 f.):.
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
    Außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (ständige Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378).
  • OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 62/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Wiederbegründung einer durch

    Antrags- und damit einhergehend beschwerdeberechtigt ist für den Fall der Aufhebung einer eingetragenen Veräußerungsbeschränkung - neben dem im Beschluss bevollmächtigten Verwalter - nur der jeweilige Eigentümer; für fremde Wohnungen fehlt dem einzelnen Eigentümer die Antragsberechtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO (Senat vom 9.8.2011, FGPrax 2011, 278; Timme/Hogenschurz § 12 Rn. 69; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 12 Rn. 68h; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 10. Aufl. § 12 Rn. 9).
  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 137/15

    Kostenfolgen bei Aufhebung vereinbarter Veräußerungsbeschränkung -

    Für das vorliegende Verfahren kommt es mithin nicht weiter darauf an, dass nicht der Verband der Wohnungseigentümer als Antragsteller und damit als Kostenschuldner nach § 22 Abs. 1 GNotKG in Betracht kam, sondern nur jeder einzelne Wohnungseigentümer hinsichtlich seines Wohnungseigentums, wobei er sich - entsprechende Bevollmächtigung durch Beschluss vorausgesetzt - durch die Hausverwaltung vertreten lassen konnte (vgl. Senat vom 4.4.2014, 34 Wx 62/14 = Rpfleger 2014, 418; vom 9.8.2011, 34 Wx 248/11 = FGPrax 2011, 278; Schneider in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 12 Rn. 68h; Timme/Hogenschurz WEG § 12 Rn. 69; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 11. Aufl. § 12 Rn. 9; Hügel/Elzer WEG § 12 Rn. 84; Bauer in Bauer/v. Oefele GBO 3. Aufl. § 13 Rn. 43; Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 39; Wilsch NotBZ 2007, 305/308; a. A. Drasdo RNotZ 2007, 264/266; ein Antragsrecht des Verwalters bejahend hingegen: Bärmann/Klein WEG 12. Aufl. § 12 Rn. 56; Wenzel ZWE 2008, 69/75; Böhringer/Hintzen Rpfleger 2007, 353/357; Wilsch ZfIR 2014, 513/517).
  • LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11

    Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

    Die in bezug genommene Bestimmung des § 4 Ziffer 2 GemO gilt es aus sich heraus, objektiv auszulegen; maßgeblich sind Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (Spielbauer/Then, WEG, § 10, Rdnr. 29; vgl. zur Auslegung weiter OLG München, ZWE 2011, 418).
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