Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12   

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https://dejure.org/2012,44838
BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12 (https://dejure.org/2012,44838)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2012 - V ZR 102/12 (https://dejure.org/2012,44838)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12 (https://dejure.org/2012,44838)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 44 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer ohne Nennung der beklagten Partei erhobenen Beschlussanfechtungsklage

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Durch Wohnungseigentümer erhobene Beschlussanfechtungsklage ohne Nennung der beklagten Partei

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Klagegegners durch Auslegung im Falle der Beschlussanfechtungsklage seitens eines Wohnungseigentümers ohne Benennung der gegnerischen Partei

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtungsklage ohne Benennung der beklagten Partei; Eigentümerliste

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Übrige Wohnungseigentümer als vermutete Beklagte bei Beschlussmängelklage

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer ohne Nennung der beklagten Partei erhobenen Beschlussanfechtungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klagegegner von Beschlussanfechtungsklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschlussanfechtungsklage des Wohnungseigentümers - und die richtigen Beklagten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WEG: Wer ist der Klagegegner einer Beschlussanfechtungsklage?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Beschlussanfechtungsklage soll sich im Zweifel gegen die übrigen Wohnungseigentümer richten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Auslegung einer "anonymen" Anfechtungsklage

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bei Beschlussanfechtungsklage ohne konkrete Benennung eines Beklagten richtet sich diese gegen die übrigen Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Im Zweifel sind die Wohnungseigentümer verklagt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Im Zweifel sind die Wohnungseigentümer verklagt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klagegegner einer Beschlussanfechtungsklage kann durch Auslegung ermittelt werden! (IMR 2013, 163)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 458
  • MDR 2013, 325
  • NZM 2013, 237
  • ZMR 2013, 453
  • AnwBl 2013, 73
  • ZWE 2013, 142
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12
    Die Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer ist dagegen nicht erforderlich, wenn sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG); geschieht dies nicht oder nicht vollständig, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung in der Berufungsinstanz Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9 und Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 7 sowie zur entsprechenden Anwendung von § 142 ZPO Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Klage ist innerhalb der materiellen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG erhoben worden; der Umstand, dass die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Beklagten erst danach beigebracht wurden, spielt für die Wahrung der Frist keine Rolle (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 12).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582, 583 mwN).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12
    Die Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer ist dagegen nicht erforderlich, wenn sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG); geschieht dies nicht oder nicht vollständig, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung in der Berufungsinstanz Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9 und Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 7 sowie zur entsprechenden Anwendung von § 142 ZPO Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12
    Die Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer ist dagegen nicht erforderlich, wenn sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG); geschieht dies nicht oder nicht vollständig, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung in der Berufungsinstanz Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9 und Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 7 sowie zur entsprechenden Anwendung von § 142 ZPO Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Die objektive Auslegung der Klageschrift aus Empfängersicht (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12, NZM 2013, 237 Rn. 5) ergibt, dass die Klage im Namen der Wohnungseigentümer (mit Ausnahme der Beklagten) erhoben worden ist.
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21

    Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12, NJW-RR 2013, 458 Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10, NJW 2011, 1453 Rn. 11, jeweils mwN).
  • OLG München, 09.09.2014 - 5 U 3864/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Rechtsanwaltskosten eines

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 24.11.1980 - VIII ZR 208/79 = WM 1981, 46 = NJW 1981, 1453 m.w.Nachw., BGH, Urteil vom 16.05.1983 - VIII ZR 34/82, ZIP 1983, 858, zitiert nach [...], dort Rz. 12; BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582, 583 mwN; Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12, NZM 2013, 237, zitiert nach [...]).
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    Es kann im vorliegenden Fall aber dahinstehen, ob die Klage nach dem objektiven Sinngehalt der Parteibezeichnung in der Klageschrift (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 188/10 - Rn. 6; Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12 - Rn. 5; Urteil vom 6. Juli 2006 - IX ZR 88/02 - WM 2006, 2057 Rn. 5) gegen den Beklagten persönlich gerichtet worden ist oder ob die Klägerin erst innerhalb des streitigen Verfahrens vor dem Amtsgericht auf seine persönliche Inanspruchnahme umgestellt hat.
  • AG Hamburg-Wandsbek, 14.09.2021 - 750 C 29/20

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsklage gegen "die übrigen

    Er bezieht sich auf das Urteil des BGH vom 14.12.21012, V ZR 102/12.

    Nach der Entscheidung des BGH vom 14.12.2012, V ZR 102/12 (NJW 2011, 2050), die den umgekehrten Fall betraf, dass die innerhalb der Anfechtungsklage eingereichte Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht wie vor dem 01.12.2020 nach § 46 I 1 WEG (a.F.) erforderlich, gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet wurde, wird die in § 46 I 2 WEG (a.F.) geregelte Klagefrist auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 I 1 WEG (a.F.) erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt.

  • LG München I, 09.09.2021 - 36 T 6514/21

    Rubrumsberichtigung in Beschlussanfechtungsklage gegen

    So hat der Bundesgerichtshof - neben der weiteren Lösung eines privilegierten Parteiwechsels (BGH, NJW 2010, 446 ff.; BGH, NJW 2011, 2050, 2051 BGH, NJW 2010, 2133 ff.) - in geeigneten Fällen eine Auslegung der Beklagtenbezeichnung (so z.B. auch OLG Karlsruhe, NZM 2008, 651, 652; OLG Celle, NZM 2008, 813, 814; vgl. dazu auch Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, a.a.0., § 46, Rdnr. 49; Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 46, Rdnr. 17) vorgenommen und sogar in einem Fall, in dem ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage erhoben hat, ohne die beklagte Partei zu nennen, nach dem wohlverstandenen Interesse des Klägers angenommen, dass dieser grundsätzlich die übrigen Wohnungseigentümer verklagen wolle (BGH, NJW-RR 2013, 458, 459).
  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

    Insoweit ist maßgebend, dass bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen ist, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll, so dass bei einer Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Kläger die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.2012 - V ZR 102/12, abrufbar unter BeckRS 2013, 02650).
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 13 T 60/12

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsklage gegen bereits

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar dann, wenn die Klageschrift völlig offen lässt, gegen wen sich die Klage richtet, aus ihr jedoch mit hinreichender Bestimmtheit zu erkennen ist, dass Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten werden (BGH, ZWE 2013, 142 Rn. 6 f.).
  • AG Dortmund, 22.08.2017 - 512 C 18/17

    Beschlüsse gelten bis zur ihrer Aufhebung fort

    Gegebenenfalls ist durch Auslegung zu ermitteln gegen wen sich die Klage richten soll (BGH NZM 2013, 237).
  • LG Düsseldorf, 20.09.2016 - 4b O 84/15

    Honororzahlungsanspruch eines Patentanwalts aufgrund patentanwaltlicher Tätigkeit

    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12; Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06).
  • LG Düsseldorf, 17.12.2014 - 2b O 167/13

    Caviar-Creator - Kein Amtshaftungsanspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen

  • LG Stuttgart, 20.03.2019 - 19 S 17/18

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei einer

  • AG Viechtach, 15.04.2021 - 3 C 12/20

    Wirksamkeit, Berichtigung, Kostenentscheidung, Klageschrift, Schriftsatz,

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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012 - 14 S 4162/12 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48732
LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012 - 14 S 4162/12 WEG (https://dejure.org/2012,48732)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 14.08.2012 - 14 S 4162/12 WEG (https://dejure.org/2012,48732)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 14. August 2012 - 14 S 4162/12 WEG (https://dejure.org/2012,48732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen über die Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne i.R.e. vereinbarungsändernden Mehrheitsbeschlusses

  • ibr-online

    Falsche Einzelabrechnungen: Nach Anfechtung ungültig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 307
  • ZWE 2013, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012 - 14 S 4162/12
    Damit wären die Beschlüsse über die Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne allenfalls als vereinbarungswidrig anfechtbar, nicht aber nichtig (BayObLG, NZM 2002, 492; BGH, 20.09.2000, V ZB 58/99, Juris, Tz. 10).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012 - 14 S 4162/12
    Die Entscheidung des BGH vom 01.06.2012 in dem Verfahren V ZR 225/11 rechtfertigt keine andere Entscheidung.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Widerspruch zwischen Gemeinschaftsordnung und Hausordnung in städtischer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012 - 14 S 4162/12
    Damit wären die Beschlüsse über die Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne allenfalls als vereinbarungswidrig anfechtbar, nicht aber nichtig (BayObLG, NZM 2002, 492; BGH, 20.09.2000, V ZB 58/99, Juris, Tz. 10).
  • LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23

    Keine Beschlusskompetenz für erstmalige Kostenlast

    Die bloße Anwendung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels in einem Beschluss über eine Vorschusspflicht bzw. über eine Sonderumlage berührt die Beschlusskompetenz grundsätzlich nicht (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14. August 2012 - 14 S 4162/12 WEG -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. März 2004 - 2Z BR 35/04 -, Rn. 11, juris).
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