Rechtsprechung
   LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12980
LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14 (https://dejure.org/2015,12980)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2015 - 318 S 110/14 (https://dejure.org/2015,12980)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 318 S 110/14 (https://dejure.org/2015,12980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer hat gegen Verwalter keinen Wiederherstellungsanspruch am Gemeinschaftseigentum; §§ 10 Abs. 6 WEG, 280 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZWE 2016, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14
    Hier besteht anders als bei Ansprüchen gem. § 1004 BGB eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 HS 1 WEG (BGH NJW 2011, 1351).

    Hier besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 HS 1 WEG (BGH NJW 2011, 1351, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14
    Dieser steht vielmehr den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, denn er richtet sich der Sache nach auf Schadensersatz in Form der Naturalrestitution gemäß § 249 BGB (BGH NJW 2014, 1090 ff., Rn. 17, zitiert nach juris).

    Auch wenn dieser Anspruch in Konkurrenz zu einem Anspruch aus § 1004 BGB treten kann, so sind derartige Schadensersatzansprüche insgesamt als gemeinschaftsbezogene Rechte im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 HS 1 WEG anzusehen, schon weil die Wahl zwischen Naturalrestitution und Geldersatz gemeinschaftlich getroffen werden muss (BGH NJW 2014, 1090 ff., Rn. 17, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 03.02.2010 - 318 S 84/08

    Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Minderheitseigentümers in einer

    Auszug aus LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14
    Es trifft zwar zu, dass der Verwaltervertrag nicht nur Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien - Gemeinschaft einerseits, Verwalter andererseits - begründet, sondern darüber hinaus auch Schutzwirkung zu Gunsten der einzelnen Wohnungseigentümer entfaltet, so dass diesen im Falle der Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Verwalter und eines dadurch verursachten unmittelbaren Schadens ein eigener Schadensersatzanspruch erwachsen kann (vgl. Kammer, Urteil vom 03. Februar 2010 - 318 S 84/08 -, zitiert nach juris; Klein, a.a.O., Rn. 159; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 43 Rn. 78).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Nur bezüglich der Wiederherstellung hat der Senat eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen (Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17; vgl. auch LG Hamburg, ZWE 2016, 24, 25).
  • LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16

    Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern

    b) Tritt ein Beseitigungsanspruch gem. § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB - wie hier - konkurrierend neben die sich aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § 823 Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums, so ist der einzelne Eigentümer allerdings nicht dazu berechtigt, den Beseitigungsanspruch ohne Ermächtigung durch die übrigen Anspruchsinhaber geltend zu machen (vgl. LG Hamburg Urt 25.2.2015 - 318 S 110/14).

    Nach Ansicht der Kammer bleibt in der Entscheidung des BGH vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13 offen, ob im Falle einer Konkurrenz von Beseitigungsansprüchen nach § 1004 Abs. 1 BGB mit Schadensersatzansprüchen nach § 823 Abs. 1 BGB i. V. mit § 249 Abs. 1 BGB für die Ansprüche insgesamt eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, oder ob der einzelne Eigentümer den auf § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Beseitigungsanspruch noch selbständig geltend machen kann (dagegen etwa LG Hamburg Urteil vom 25.2.2015 - 318 S 110/14, juris Rn. 18).

  • AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19

    Haftung von Mitwohnungseigentümer aus sukzessiver Mittäterschaft

    "Nur bezüglich der Wiederherstellung hat der Senat eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen (Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17; vgl. auch LG Hamburg, ZWE 2016, 24, 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht