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   OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg. 4/03   

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https://dejure.org/2003,4774
OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg. 4/03 (https://dejure.org/2003,4774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2003 - 11 Verg. 4/03 (https://dejure.org/2003,4774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 11 Verg. 4/03 (https://dejure.org/2003,4774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bzgl. des Baus einer JVA bei Nichtabgabe aller geforderten wettbewerbsrechtlichen Erklärungen; Notwendigkeit der Beachtung der Angaben zum Nachunternehmereinsatz bei der Beurteilung der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Angaben zum Nachunternehmer-Einsatz: Angebotsausschluss! (IBR 2003, 569)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02

    Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03
    Weitergehende Anforderungen sind an die Antragsbefugnis nicht zu stellen ( § 107 Abs. 2 GWB ).Ob das Angebot eines Antragstellers im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft - zumindest in Fällen, in denen der Ausschluss nicht evident erscheint - die Begründetheit, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags (Otting, Vergaben 02-, 491, 493; vgl. auch BayObLG Beschluss vom 8.11.2002 Verg 27 / 03 = IBR 03, 95 ).

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - jedenfalls soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002, Vergaben 03, 76; Beschluss vom 08.11.2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17.06.2002, Vergaben 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03.05.2002, Vergaben 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg.6/02).

    Das gilt auch, wenn die im Angebot enthaltenen Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz Lücken und Unklarheiten aufweisen mit der Folge, dass der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle nicht erkennbar ist (BayObLG Beschluss vom 8.11.2002; IBR 03, 95 );.

  • VK Hessen, 21.03.2003 - 69d-VK-11/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03
    (VK Hessen - 69d-VK-11/2003).

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 21.03.2003 Az: 69 d VK - 11/2003 - wird zurückgewiesen.

  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03
    c) Ob der Ausschluss des unklaren Angebots zwingend ist, weil die Voraussetzungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A erfüllt sind ( so BGH Beschluss vom 18.2.2003, WuW/E Verg 743, 748; BayObLG Beschluss vom 28.8.2002, VergabeR o3, 76 jeweils m.w.N.) oder im Ermessen der Vergabestelle steht ( so insbesondere KG VergabeR 02, 398), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • VK Hessen, 25.08.2004 - 69d-VK-52/04

    Generalübernehmer als Bieter: Voraussetzungen

    Die Antragstellerin hat demgegenüber nicht schlüssig aufgezeigt, dass das Ergebnis dieser Überprüfung ­ nämlich ein Nachunternehmereinsatz in einer Größenordnung in Höhe von 81, 48 % ­ unzutreffend ist (dazu: OLG Frankfurt am Main ­ Beschluss vom 27.06.2003 ­ Az.: 11 Verg 4/03).

    So kann ein Bieter, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Bauauftrages erforderlichen ­ wesentlichen ­ technischen Mittel verfügt sich unmittelbar oder mittelbar verbundener Unternehmen bedienen, welche die erforderlichen technischen Mittel besitzen und ihm diese Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt am Main ­ Beschluss vom 27.06.2003 ­ Az.: 11 Verg 4/03).

    Ein Bewerber, der als Generalübernehmer in diesem Umfang nicht selbst über die zur Ausführung des Bauauftrages erforderlichen technischen Mittel verfügt, muss mit der Angebotsabgabe von sich aus und unmittelbar aus dem Angebot erkennbar den Nachweis dafür antreten, welche ihm verbundenen Unternehmer bzw. ­ wie hier ­ durch Verträge verbundene Nachunternehmer ihm zur Erfüllung der insoweit ersetzten eigenen Bauleistungspflicht tatsächlich zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt am Main ­ Beschluss vom 26.06.2003 ­ Az.: 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken ­ Beschluss vom 21.04.2004 ­ Az.: 1 Verg 1/04 m.w.N.).

    Auch sind im Hinblick auf die Elektroarbeiten die im Angebot vorgesehenen Nachunternehmer ,,ausgetauscht" und für den Spezialtiefbau ein weiterer Nachunternehmer benannt worden, was insbesondere im Hinblick auf die damit einhergehende Überschreitung der Grenze des § 24 VOB/A zu beanstanden ist (OLG Frankfurt am Main ­ Beschluss vom 27.06.200 ­ Az.: 11 Verg 4/03).

    Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der Überprüfung des Vergabeverfahrens im Interesse dritter Bieter, sofern nicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Raum steht (OLG Frankfurt am Main ­ Beschluss vom 27.06.2003 ­ Az.: 11 Verg 4/03).

  • VK Hessen, 18.08.2004 - 69d-VK-52/04

    Beantragung der Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Nichtberücksichtigung des

    Die Antragstellerin hat demgegenüber nicht schlüssig aufgezeigt, dass das Ergebnis dieser Überprüfung - nämlich ein Nachunternehmereinsatz in einer Größenordnung in Höhe von 81, 48 % - unzutreffend ist (dazu: OLG Frankfurt am Main -Beschluss vom 27.06.2003 - Az.: 11 Verg 4/03).

    So kann ein Bieter, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Bauauftrages erforderlichen - wesentlichen - technischen Mittel verfügt sich unmittelbar oder mittelbar verbundener Unternehmen bedienen, welche die erforderlichen technischen Mittel besitzen und ihm diese Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt am Main - Beschluss vom 27.06.2003 - Az.: 11 Verg 4/03).

    Ein Bewerber, der als Generalübernehmer in diesem Umfang nicht selbst über die zur Ausführung des Bauauftrages erforderlichen technischen Mittel verfügt, muss mit der Angebotsabgabe von sich aus und unmittelbar aus dem Angebot erkennbar den Nachweis dafür antreten, welche ihm verbundenen Unternehmer bzw. - wie hier - durch Verträge verbundene Nachunternehmer ihm zur Erfüllung der insoweit ersetzten eigenen Bauleistungspflicht tatsächlich zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt am Main - Beschluss vom 26.06.2003 - Az.: 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken - Beschluss vom 21.04.2004 - Az.: 1 Verg 1/04 m.w.N.).

    Auch sind im Hinblick auf die Elektroarbeiten die im Angebot vorgesehenen Nachunternehmer "ausgetauscht" und für den Spezialtiefbau ein weiterer Nachunternehmer benannt worden, was insbesondere im Hinblick auf die damit einhergehende Überschreitung der Grenze des § 24 VOB/A zu beanstanden ist (OLG Frankfurt am Main - Beschluss vom 27.06.200 - Az.: 11 Verg 4/03).

    Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der Überprüfung des Vergabeverfahrens im Interesse dritter Bieter, sofern nicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Raum steht (OLG Frankfurt am Main -Beschluss vom 27.06.2003 - Az.: 11 Verg 4/03).

  • OLG München, 12.04.2005 - Verg 6/05

    Zwingender Ausschluss des Angebots bei unvollständigen Angaben zum

    Die Vergabestelle muss ohne nähere Anhaltspunkte deshalb nicht damit rechnen, dass unter Leistungen im eigenen Betrieb auch Leistungen konzernverbundener Unternehmen zu verstehen sein sollen (vgl. hierzu OLG Frankfurt Beschluss vom 27.6.2003 - 11 VErg 4/03).

    Auch wenn die Angaben im Angebot selbst zu einer rechtsverbindlichen und letztlich einklagbaren Verpflichtung führen, muss sich die Vergabestelle mit diesen Angaben nicht zufrieden geben, wenn sich aus den weiteren eingereichten Unterlagen oder dem Bietergespräch Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die rechtsverbindlich abgegebenen Erklärungen unvollständig sind (vgl. BGH Beschluss vom 18.5.2004 - X ZB 7/04; OLG Frankfurt Beschluss vom 27.6.2003 - 11 Verg 4/03).

    Verhandlungen über eine nachträgliche Verschiebung der Anteile zwischen Hauptunternehmer und Nachunternehmer sind wegen der inhaltlichen Abänderung des Angebots nicht mehr von § 24 VOB/A gedeckt (OLG Frankfurt Beschluss vom 27.6.2003 - 11 Verg 4/03; VK Münster Beschluss vom 23.10.2002 - VK 11/02).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2004 - 1 Verg 1/04

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Grenzen des Selbstausführungsgrundsatzes für

    Nach den hierzu ergangenen Entscheidungen dürfen auch Generalübernehmer, also solche Unternehmen, die nicht die Absicht oder die Mittel haben, Bauarbeiten selbst auszuführen, nach europäischem Gemeinschaftsrecht dann bei einer Ausschreibung von öffentlichen Bauaufträgen nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie nachweisen, dass sie unabhängig von der Art der rechtlichen Beziehung zu den ihnen verbundenen Unternehmen tatsächlich über die diesen Unternehmen zustehenden Mittel verfügen können, die zur Ausführung eines Auftrags erforderlich sind ("Ballast Nedam Group" EuGH, Urteil vom 18.12.1997 - Rs. C - 5/97; "Holst/Italia" EuGH, Urteil vom 2.12.1999 - Rs. C - 176/98; so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.6.2003 - 11 VerG 4/03).

    Ohne derartige Angaben ist ein Angebot wegen unklarer oder aber widersprüchlicher Angaben auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.7.2000 - Verg.5/99 -, NZBau 2001, 106; Beschluss vom 19.7.2000 - Verg. 10/00 -, Baurecht 2000, 1623; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.6.2003 - Verg. 4/03 - IBR 2003, 569).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

    Bezieht sich die Unklarheit oder Widersprüchlichkeit auf vom Auftraggeber geforderte Angaben und/oder Erklärungen, folgt der Ausschluss des Angebots freilich nicht aus § 25 Nr. 1 Abs. 1 c, § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A, vielmehr aus § 25 Nr. 1 Abs. 2 a in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.6.2003 - 11 Verg 4/03; Senat, Beschl. v. 30.7.2003 - Verg 32/03, VergabeR 2003, 687, 689; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.10.2005 - 1 Verg 5/05 - zur insoweit identischen Rechtslage nach der VOB/A).
  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

    Diesen Grundsätzen Rechnung tragend, lässt auch die obergerichtliche Rechtsprechung die Berufung eines Bieters auf Einrichtungen und Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).

    Die entsprechenden Darlegungen und Nachweise hat der Bieter von sich aus zu erbringen, ohne dass es hierfür einer besonderen Anforderung seitens der Vergabestelle bedürfte (vgl. - jeweils für Offene Verfahren - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII Verg 18/06; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 22. September 2006 - VK 1 - 103/06; ebenso für Verhandlungsverfahren OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII Verg 76/04).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 1/02

    Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens

    Für über die von §§ 114, 123 GWB erfassten Anträge hinausgehende Feststellungsanträge allgemeiner Art ist im Nachprüfungsverfahren kein Raum (Senatsbeschluss vom 27.06.2003 11 Verg 4/03).
  • VK Saarland, 22.12.2003 - 1 VK 10/03

    Wer ist ein Generalübernehmer?

    Dass das Problem der GÜ an der Schnittstelle zwischen beiden Ansätzen liegt, macht das OLG Frankfurt (Beschluss vom 27.06.2003 -11 Verg. 4/03) deutlich, indem es ausführt, dass der Bieter darlegen muss, welche Leistungen der ihm verbundenen Unternehmen er als Leistung im eigenen Betrieb erbringen möchte und welche der Leistungen er durch Nachunternehmer zur erbringen gedenkt, die dann eben nicht durch verbundene Unternehmen und somit nicht im eigenen Betrieb erbracht werden.

    Letztendlich hat sich auch das OLG Frankfurt in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 27.06.2003 (11 Verg 4/03) dafür ausgesprochen, dass ein Bieter für die Eignungsbeurteilung hinsichtlich der im eigenen Betrieb zu erbringenden Leistungen auf konzernverbundene Betriebe zugreifen könne.

    Zu dieser Frage, wenn auch nur für das konzernverbundene Unternehmen, hat das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 27.06.2003 (11 Verg 4/03) entschieden, dass ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Bauauftrags erforderlichen technischen Mittel verfüge, ungeachtet der Bestimmung in Art. 27 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG (Angabe durch den Auftraggeber, welche Nachweise vorzulegen sind) in seiner Bewerbung von sich aus darlegen und den Nachweis dafür antreten müsse, welcher ihm unmittelbar oder mittelbar verbundenen Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrags in der Weise bedienen werde, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen seien.

  • VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18

    Berufung auf Referenz setzt die Einbindung des Referenzinhabers in die

    Auch die nationale obergerichtliche Rechtsprechung lässt die Berufung eines Bieters auf Einrichtungen und Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).
  • VK Hessen, 05.10.2004 - 69d-VK-56/04

    Auftreten als Generalunternehmer kein Ausschlussgrund

    Ein Bieter, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Bauauftrags erforderlichen wesentlichen technischen Mittel verfügt, kann sich vielmehr unmittelbar oder mittelbar verbundener Unternehmer bedienen, welche die erforderlichen technischen Mittel besitzen und ihm diese Mittel tatsächlich zur Verfügung stellen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.06.2003, 11 Verg 4/03).

    vom 21.04.2004, 1 Verg 1/04; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.06.2003, 11 Verg 4/03).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2005 - 2 VK 15/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren;

  • VK Rheinland-Pfalz, 04.02.2004 - VK 29/03

    fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.01.2004 - VK 29/03

    Bei fehlendem Schaden keine Antragsbefugnis

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - VK 13/06

    Angaben zum NU-Einsatz müssen eindeutig sein!

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-125/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03

    Antragsbefugnis für § 107 Abs. 2 GWB

  • VK Hessen, 17.10.2007 - 69d-VK-43/07

    Fehlende Sachverhaltsdarstellung: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Münster, 23.10.2003 - VK 19/03

    Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Münster, 31.10.2007 - VK 22/07

    Rechtsverbindliche Erklärungen im Begleitschreiben: Teil des Angebots!

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - VK 45/05

    Spezialist muss Mängel der Leistungsbeschreibung früh erkennen!

  • VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 19/03

    Angebot mit einem unangemessen hohen Preis

  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04

    Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

  • VK Sachsen, 12.05.2005 - 1/SVK/038-05

    Dienstleistungskonzession: GWB anwendbar? - Rügeerfordernisse

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04

    Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an

  • VK Sachsen, 15.10.2004 - 1/SVK/090-04

    § 5 VOL/A SKR hat bieterschützenden Charakter

  • VK Nordbayern, 08.03.2005 - 320.VK-3194-05/05

    Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03

    Zwingender Ausschluss wegen fehlender Erklärungen

  • VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/04

    Einordnung des Erfordernisses der manuellen Höherverstellbarkeit eines

  • VK Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - VK 20/04

    Eindeutige Angaben zu Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes

  • VK Südbayern, 15.12.2006 - Z3-3-3194-1-34-11/06

    Europaweite Ausschreibung der Vergabestelle im offenen Verfahren nach VOB/A;

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

  • VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04

    § 6 Abs. 3 Satz 1 VOL/A: Keine Sachverständigenbeteiligung zulässig

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/05

    Eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig!

  • VK Sachsen, 21.12.2004 - 1/SVK/112-04

    Bieter muss sich an eigener Fehlinterpretation festhalten lassen

  • VK Sachsen, 26.11.2003 - 1/SVK/138-03

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene notwendig?

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.10.2003 - VK 21/03

    Bieterausschluss als "wirtschaftlicher Nachteil" i.S.d. § 107 GWB?

  • VK Südbayern, 23.10.2006 - Z3-3-3194-1-30-09/06

    Anforderung an Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern

  • VK Rheinland-Pfalz, 01.06.2004 - VK 6/04

    widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • VK Sachsen, 29.10.2004 - 1/SVK/101-04

    Obligatorische Erklärungen fehlen: Zwingender Ausschluss!

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8198
OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,8198)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,8198)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 Verg 1/03 (https://dejure.org/2003,8198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer in Form von Gebühren und Auslagen durch die im Verfahren unterliegende Partei; Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten nach dem Ausgang des Nachprüfungsverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: unterschiedliche Gebührentabellen beim Bund und in Sachsen-Anhalt (unbedenklich)

  • ibr-online

    Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens und Kostenverteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

    Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 03.09.2001 - 1 Verg 6/00

    Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    Der Senat hat diese Festsetzungspraxis vor dem Hintergrund als ermessensfehlerfrei bestätigt, dass eine solche Vorgehensweise sowohl im Bereich der Gerichtskosten- als auch im Bereich der Verwaltungskosten-Ermittlung üblich ist und über die damit einher gehende Selbstbindung der Vergabekammern des Landes zu einer höheren Transparenz des Kostenrisikos für die Beteiligten eines Vergabenachprüfungsverfahrens führt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. September 2001 - 1 Verg 6/00 -).

    Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. September 2001 - 1 Verg 6/00 -).

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - VK Hal 27/02

    Erschwerung der rechtzeitigen Abgabe eines Angebotes bei ungenauen Ortsangaben;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03
    1 Verg 1/03 OLG Naumburg verkündet am: 23.04.2003 VK Hal 27/02 Vergabekammer beim gez.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 9. Januar 2003, VK Hal 27/02, in Ziffer 4 seines Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • OLG Naumburg, 09.10.2008 - 1 Verg 8/08

    Steinrestaurierung

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag bzw. zu den Anträgen in diesem Verfahren maßgeblich (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01 - OLGR Naumburg 2002, 73 -, vom 28. September 2001, 1 Verg 9/01 - VergabeR 2002, 200 -, und vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 - ZfBR 2003, 831 - , jeweils m.w.N.).

    Insoweit ist es kostenrechtlich unerheblich, ob die konkrete Rechtsverletzung, die die Vergabekammer zum Anlass für ihren Eingriff genommen hat, von der Antragstellerin selbst bereits gerügt worden ist oder nicht (so bereits der erkennende Senat in den Beschlüssen vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01 , vom 28. September 2001, 1 Verg 9/01 , und vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 , jeweils für einen von Amts wegen aufgegriffenen Vergaberechtsverstoß).

    Der Senat hält daran fest, dass im Falle der Zurückweisung des Hauptantrages der Antragstellerin sowie eines Eingriffs der Vergabekammer in das Vergabeverfahren auf einen Hilfsantrag der Antragstellerin bzw. von Amts wegen entgegen der von der Vergabestelle beantragten vollständigen Zurückweisung des Nachprüfungsantrages grundsätzlich für eine Kostenquote zu ungleichen Teilen kein Raum ist (vgl. Beschluss vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 ).

  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Unterliegen sowohl die Antragstellerin wegen der Zurückweisung ihres Hauptantrages im Nachprüfungsverfahren als auch die Antragsgegnerin wegen einer in den Lauf des Vergabeverfahrens eingreifenden Anweisung der Nachprüfungsinstanz auf den Hilfsantrag der Antragstellerin, so ist für eine Kostenquote zu ungleichen Teilen regelmäßig kein Raum (so schon OLG Naumburg, Beschluss v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03 "Gebäudemanagement" - ZfBR 2003, 831 nur Ls. - zitiert nach juris; ebenso OLG Dresden, Beschluss v. 25.01.2005, WVerg 0014/04 - OLGR 2005, 285; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 18.12.2006, VII-Verg 43/06; sowie v. 22.02.2010, VII-Verg 62/09 - beide in juris).
  • VK Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - VK-SH 7/11

    Einstufbarkeit der Vergabe von SPVN-Leistungen als Dienstleistungskonzessionen;

    Die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag ( OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 ).

    Unterliegt ein Beteiligter nicht vollumfänglich, sondern nur in einem bestimmten Umfang, werden die Kosten verhältnismäßig geteilt, wobei maßgeblich für die anteilige Kostentragung grundsätzlich der wirtschaftliche Umfang des Unterliegens ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03 ; VK Sachsen, Beschluss vom 10.05.2011 - 1/SVK/009-11 für den Fall des Unterliegens hinsichtlich einzelner Lose).

  • OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05

    "Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts ist, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahrensrecht (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Naumburg Beschluss vom 23.4.2003, 1 Verg 1/03 = WuW/E Verg 545; BayObLG Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2011 - 2 VK 5/11

    Wann darf der Auftrag per Los vergeben werden?

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist allein auf den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von dem betreffenden Beteiligten gestellten Antrag abzustellen (OLG Naumburg, B.v. 23.04.2003, Az.: 1 Verg 1/03).
  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang der Kostenentscheidung durch den

    Die Festsetzung der Höhe der Verfahrenskosten beruht auf §§ 128 Abs. 1 und 2 GWB; der Senat kann im Beschwerdeverfahren selbst über die Festsetzung entscheiden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03 "Gebäudemanagement" m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens

    bb) Auch der erkennende Senat hatte schon zuvor die Ansicht vertreten, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01; VergabeR 2002, 200, v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03; v. 12.01.2004, 1 Verg 13/03; v. 28.06.2004, 1 Verg 5/04, OLGReport 2004, 420; v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04, und v. 22.02.2005, 1 Verg 1/05).
  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens

    Die Vorschrift stellt auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht ab, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420).
  • OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03

    Gebührenfestsetzung nach einer Tabelle auch bei sog. Ausreißern?

    Der Senat hat diese Festsetzungspraxis als ermessensfehlerfrei bestätigt, da eine solche Vorgehensweise sowohl im Bereich der Gerichtskosten als auch im Bereich der Verwaltungskosten üblich ist und über die damit einhergehende Selbstbindung der Vergabekammern des Landes zu einer höheren Transparenz des Kostenrisikos für die Beteiligten eines Vergabenachprüfungsverfahrens führt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 23.04.2003, 1 Verg 01/03 und v. 03.09.2001,1 Verg 6/00).
  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 13/04

    Ausschreibung von Dienstleistungen zur Existenzgründung im offenen Verfahren;

  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 16/04

    Kostentragungslast im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - VK Hal 27/02

    Erschwerung der rechtzeitigen Abgabe eines Angebotes bei ungenauen Ortsangaben;

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2011 - 2 VK 2/11

    Bieterangebot unklar: Kein Anspruch auf Nachverhandlung!

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