Rechtsprechung
   KG, 13.11.2012 - 1 W 382/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38184
KG, 13.11.2012 - 1 W 382/12 (https://dejure.org/2012,38184)
KG, Entscheidung vom 13.11.2012 - 1 W 382/12 (https://dejure.org/2012,38184)
KG, Entscheidung vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 (https://dejure.org/2012,38184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt aufgrund eines Ehegattentestaments mit Scheidungsklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis des Erbrechts des überlebenden Ehegatten; Miteigentumsanteil des Verstorbenen bei Ehegattentestament mit Scheidungsklausel

  • notar-drkotz.de

    Ehegattentestament mit Scheidungsklausel - Erforderlichkeit eines Erbscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2077 Abs. 1; GBO § 35 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt aufgrund eines Ehegattentestaments mit Scheidungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbfolge bei Ehegattentestament mit Scheidungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1073
  • Rpfleger 2013, 199
  • openJur 2012, 131679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus KG, 13.11.2012 - 1 W 382/12
    Bei den Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge ist insoweit auch dem berechtigten Interessen des Erben an einer möglichst raschen und kostengünstigen Abwicklung des Nachlasses Rechnung zu tragen (vgl. BGH, NJW 2005, 2779).
  • BGH, 17.02.2022 - V ZB 14/21

    Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten; Schiedsklausel in letztwilliger

    Das Grundbuchamt darf ohne konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 BGB keine weiteren Nachweise der Erbfolge des überlebenden Ehegatten verlangen (vgl. KG, FamRZ 2013, 1073 Rn. 10; ZEV 2020, 764 Rn. 8; Meikel/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 119; Staudinger/Otte, BGB [15.2.2021], § 2077 Rn. 15.1, Böhringer, ZEV 2017, 68, 71; Volmer, ZEV 2006, 402, 403; DNotI-Report 2006, 181, 182).

    (2) Nach einhelliger Ansicht gilt nichts anderes, wenn die letztwillige Verfügung eine Scheidungsklausel enthält, die sich an die Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 BGB anlehnt (vgl. KG, FamRZ 2013, 1073 Rn. 11; ZEV 2020, 764 Rn. 8 u. 11; jurisPK-BGB/Lehrmann, 9. Aufl., § 2077 Rn. 45; Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., § 35 Rn. 145; BeckOK GBO/Wilsch [1.11.2021], § 35 Rn. 105; jurisPK-BGB/Reymann, 9. Aufl., § 2268 Rn. 21; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 35 Rn. 121; Meikel/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 119; Bestelmeyer, notar 2013, 147, 151; Böhringer, ZEV 2017, 68, 71; Lange, ZEV 2009, 371, 373; Weber, MittBayNot 2017, 163, 165; DNotI-Report 2006, 191, 183; offen gelassen in OLG München, ZEV 2016, 401 Rn. 15).

  • OLG Naumburg, 12.12.2018 - 12 Wx 59/18

    Grundbucheintragung des Alleineigentums eines überlebenden

    Dem steht, anders als die Beteiligten meinen, nicht entgegen, dass das Grundbuchamt dann, wenn die letztwillige Verfügung von Ehegatten keine Scheidungsklausel enthält, trotz der gesetzlichen Auslegungsregel des § 2077 Abs. 1 BGB ohne Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten keinen Erbschein verlangen kann, weil dann nur die abstrakte Möglichkeit vorliegt, dass das Ehegattentestament nach § 2077 Abs. 1 BGB unwirksam ist (KG Berlin, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 -, Rn. 10, juris).

    Denn dann tritt die Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung unter denselben Voraussetzungen ein, die auch das Gesetz vorsieht (Meikel-Roth, GBO, 11. Aufl., § 35, Rn. 111 a.E.; KG Berlin, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 -, Rn. 11 - 12, juris).

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GBO zuzulassen, da sich der Senat der einschlägigen Entscheidung des Oberlandesgericht München (OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 274/15) anschließt und sich wegen der unterschiedlichen Sachverhalte nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Kammergerichts (KG Berlin, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12) setzt.

  • KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20

    Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt durch Vorlage eines

    Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12, FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 274/15, ZEV 2016, 401 und OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 12 Wx 59/18, FamRZ 2019, 1656).(Rn.11).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dies bei einer sich an den Voraussetzungen der §§ 268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 BGB orientierenden Scheidungsklausel in einem Ehegattentestament nicht anders ist (Senat Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 - FamRZ 2013, 1073, 1074).

    Der Entscheidung des Senats vom 13. November 2012 (a.a.O.) lag inhaltlich keine andere Scheidungsklausel zugrunde.

  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 274/15

    Grundbuchberichtigung bei Rücktrittsklausel in Erbvertrag

    Bewirkt eine Klausel im Erbvertrag in Abweichung von der gesetzlichen Auslegungsregel schon für den Fall des Scheidungsantrags durch einen Ehegatten die Unwirksamkeit der erbvertraglichen Regelungen, ohne dass die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen müssen, verbleibt es dabei, dass die Nachweislücke zur Frage der Nichteinreichung eines Scheidungsantrags - wenn nicht durch Vorlage eines Erbscheins - durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung zu schließen ist (Abweichung zu KG vom 13.11.2012, 1 W 382/12).

    Es kann dahinstehen, ob ähnliche Grundsätze auch für Scheidungsklauseln in Erbverträgen gelten, die der Auslegungsregel des § 2077 BGB entsprechen (vgl. KG Rpfleger 2013, 199; Volmer in KEHE GBO 7. Aufl. § 35 Rn. 86; DNotI-Report 2006, 181/182 f.).

    Der Senat weicht von der Rechtsprechung des Kammergerichts in vergleichbarer Konstellation ab (vgl. KG Rpfleger 2013, 199).

  • KG, 11.11.2014 - 1 W 547/14

    Eintragungshindernis des fehlenden Erbfolgenachweises: Nachweis der Erbeinsetzung

    Entfernte abstrakte Möglichkeiten, die das aus der Verfügung hervorgehende Erbrecht nur unter ganz besonderen Umständen in Fre stellen, vermögen das Verlangen nach Vorlegung eines Erbscheins ebenso wenig zu rechtfertigen wie rein rechtliche Bedenken (Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht