Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.03.2000 - 2 U 2/00   

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https://dejure.org/2000,9490
OLG Oldenburg, 08.03.2000 - 2 U 2/00 (https://dejure.org/2000,9490)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.03.2000 - 2 U 2/00 (https://dejure.org/2000,9490)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. März 2000 - 2 U 2/00 (https://dejure.org/2000,9490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 AHB; § 3 AGBG; § 9 AGBG; § 11 AGBG
    Anspruch gegen einen Landwirt in einem Deckungsprozess aus einer durch ihn unterhaltenen Haftpflichtversicherung wegen eines Schadens auf Grund einer Viehlieferung; Vereinbarkeit eines Ausschlusses der Inanspruchnahme einer Versicherung bei einem durch Krankheit von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen Landwirt in einem Deckungsprozess aus einer durch ihn unterhaltenen Haftpflichtversicherung wegen eines Schadens auf Grund einer Viehlieferung; Vereinbarkeit eines Ausschlusses der Inanspruchnahme einer Versicherung bei einem durch Krankheit von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 152; AGBG § 3; AGBG § 9; AGBG § 11 Nr. 15; AHB § 4 II Nr. 4
    Ausschluss von Schäden durch Tierkrankheiten in § 4 II Nr. 4 AHB ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Sauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 985
  • VersR 2001, 91
  • r+s 2000, 320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.03.2000 - 2 U 2/00
    Auch liegt kein Verstoß gegen das aus § 9 AGBG folgende Transparenzgebot vor, wonach der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Treu und Glauben gehalten ist, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH VersR 1994, 1049, 1050; BGH VersR 1997, 1517, 1519 [BGH 08.10.1997 - IV ZR 220/96] ; BGH VersR 1999, 710, 711 [BGH 24.03.1999 - IV ZR 90/98] ).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.03.2000 - 2 U 2/00
    Auch liegt kein Verstoß gegen das aus § 9 AGBG folgende Transparenzgebot vor, wonach der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Treu und Glauben gehalten ist, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH VersR 1994, 1049, 1050; BGH VersR 1997, 1517, 1519 [BGH 08.10.1997 - IV ZR 220/96] ; BGH VersR 1999, 710, 711 [BGH 24.03.1999 - IV ZR 90/98] ).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.03.2000 - 2 U 2/00
    Auch liegt kein Verstoß gegen das aus § 9 AGBG folgende Transparenzgebot vor, wonach der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Treu und Glauben gehalten ist, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH VersR 1994, 1049, 1050; BGH VersR 1997, 1517, 1519 [BGH 08.10.1997 - IV ZR 220/96] ; BGH VersR 1999, 710, 711 [BGH 24.03.1999 - IV ZR 90/98] ).
  • LG Köln, 30.06.2006 - 32 O 82/06

    Schadensersatzanspruch bzw. Vorschuss zur Mängelbeseitigung nach mangelhafter

    Im Fall der vorweggenommenen Deckungsklage ist nämlich gerade nicht über den Haftpflichtanspruch zu entscheiden (BGH, VersR 01, 91).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9259
OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98 (https://dejure.org/2000,9259)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2000 - 9 U 154/98 (https://dejure.org/2000,9259)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 9 U 154/98 (https://dejure.org/2000,9259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
    Dazu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (BGH r + s 1995, 288).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
    Bloße Verdachtsmomente reichen allerdings nicht aus (BGH r + s 1996, 125; OLG Köln r + s 1998, 18; OLG Hamburg r + s 1998, 229).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
    Der Versicherungsnehmer muss in der Diebstahlversicherung lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zulässt (BGH VersR 1984, 29).
  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 21 U 81/96

    Unterfangungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück: Anspruch nach Veräußerung des

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
    Bloße Verdachtsmomente reichen allerdings nicht aus (BGH r + s 1996, 125; OLG Köln r + s 1998, 18; OLG Hamburg r + s 1998, 229).
  • OLG Hamburg, 09.04.1998 - 14 U 207/96
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
    Bloße Verdachtsmomente reichen allerdings nicht aus (BGH r + s 1996, 125; OLG Köln r + s 1998, 18; OLG Hamburg r + s 1998, 229).
  • OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
    Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigenen Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).

    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, Senat, r+s 2000, 320).

  • OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 5/02
    Kann der Versicherungsnehmer den Nachweis des äußeren Bildes nicht durch Zeugen erbringen, so kann der Beweis durch eigene Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).

    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 277; Senat, r+s 2000, 320; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49, Rn. 26 - 28 ).

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 9 U 45/01
    Kann der Versicherungsnehmer den Nachweis des äußeren Bildes nicht durch Zeugen erbringen, so kann der Nachweis durch die eigenen Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).

    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 277; Senat, r+s 2000, 320).

  • OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02

    Keine Anhörung des Versicherungsnehmers bei persönlicher Unzuverlässigkeit

    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 100; Senat, r+s 2000, 320).
  • OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04

    Entschädigung durch eine Teilkaskoversicherung aufgrund von Entwendungen von

    Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigene Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01

    Nachweis des äußeren Bildes des Diebstahls; Keine Anhörung des

    Vom Regelfall des redlichen Versicherungsnehmers, dessen Angaben als Grundlage für eine Verurteilung des Versicherers genügen, kann aber dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder Anlaß zu schwerwiegenden Zweifeln an seiner Glaubwürdigkeit geben und an der Richtigkeit seiner Behauptungen zur Entwendung (BGH r+s 1996, 125 = VersR 1996, 575; BGH r+s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r+s 1998, 11 und 56; Senat r+s 2000, 320 und 277).
  • OLG Köln, 20.04.2004 - 9 U 86/03

    Entschädigungsanspruch gegen Kaskoversicherung bei Diebstahl eines KFZ;

    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 277; Senat, r+s 2001, 496; r+s 2000, 320).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - 9 U 202/03
    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 277; Senat, r+s 2001, 496; r+s 2000, 320).
  • OLG Köln, 17.02.2004 - 9 U 116/03
    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 277; Senat, r+s 2001, 496; r+s 2000, 320).
  • LG Köln, 02.03.2006 - 24 O 192/02

    Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers im Falle des Diebstahl seines

    Soweit grundsätzlich der Nachweis des äußeren Bildes des Versicherungsfalles auch durch die eigenen Angaben des Versicherungsnehmers geführt werden kann, setzt dies jedoch einen uneingeschränkt glaubwürdigen Versicherungsnehmer voraus (s. etwa BGH; VersR 1996, 575; 1997, 733; OLG Köln, r+s 2000, 320).
  • LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 155/15
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