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   OLG Düsseldorf, 30.10.1990 - 5 Ss 203/90 - 31/90 III   

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OLG Düsseldorf, 30.10.1990 - 5 Ss 203/90 - 31/90 III (https://dejure.org/1990,2784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.1990 - 5 Ss 203/90 - 31/90 III (https://dejure.org/1990,2784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 5 Ss 203/90 - 31/90 III (https://dejure.org/1990,2784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 99
  • wistra 1991, 32
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    4 St 159/91">1992, 238; OLG Karlsruhe wistra 1994, 319; a.A. OLG Düsseldorf wistra 1982, 159; 1991, 32; NJW 1989, 2145).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

    Ob der Strafbefehl eine wirksame Verfahrensgrundlage darstellt, ist vom Revisionsgericht unabhängig vom Revisionsvorbringen von Amts wegen zu prüfen, denn es handelt sich insoweit um eine Prozessvoraussetzung (vgl. Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 409 Rdnr. 4, OLG Düsseldorf NStZ 1991, 99).

    Nur solche Mängel, welche die Umgrenzungsfunktion vereiteln, führen zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses bzw. Strafbefehls und entziehen dem weiteren Strafverfahren die Grundlage (vgl. BGHSt 23, 336, 339; 40, 44; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 99; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17. Februar 1994 - 3 Ss 164/93, zit. aus juris, jeweils m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für den vereinzelt als Mindestmaß tatsächlicher Angaben im Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung geforderten Vergleich der gesetzlich geschuldeten Steuer mit derjenigen, die aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Täters gegenüber der Steuerbehörde nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig angemeldet oder festgesetzt wurde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1982, 335, 336; 1991, 99, 100) .

  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 Ws 192/00

    Zulässigkeit der Nebenklage; Sicherungsverfahren; Rechtswidrige Tat;

    d) Weigend (NStZ 1991, 99) weist darauf hin, dass es im Sicherungsverfahren nicht nur auf die Rechtsfolge, sondern auch auf die Feststellungen zur Anlasstat ankomme.

    f) Nach Weigend (NStZ 1991, 99), Gruhl (NJW 1991, 1875) und Oberlandesgericht Saarbrücken (NStZ 1997, 454) ergibt sich ein weiterer Gesichtspunkt für die Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren aus § 416 StPO.

  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    Unter Berufung auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW 1989, 2145 = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 mit Anm. Rieß und in NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32 hat es für erforderlich gehalten, dass eine Anklageschrift wegen Steuerhinterziehung, wenn diese ihre Umgrenzungsfunktion erfüllen soll, folgende Angaben enthalten muss:.

    In dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.10.1990 (NStZ 1991, 99 ) war die Rechtsansicht nicht entscheidungserheblich, denn der Senat sah die Darstellung der steuerrechtlichen Seite in den Strafbefehlen als hinreichend konkretisiert ab.

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

    Wie eine Anklageschrift hat auch der Strafbefehl (vgl. OLG Düsseldorf wistra 1991, 32 ff.; BayObLG StV 2002, 356 f.) zunächst die Aufgabe, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.
  • OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97

    Zulassung einer Nebenklage durch Beschluss; Zulässigkeit einer Nebenklage im

    NStZ 1994, 144 : OLG Frankfurt a M. NJW 1994, 3243 , LG Essen, NStZ 1991, 99 , Weinend NStZ 1991, 98 ; Gruhl NJW 1991, 1875, Gössel, JR 1994, 345) Dieses Schutz- und Abwehrbedürfnis konnte nicht erfüllt werden, wenn sich die Geschädigten nur im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage dem Verfahren anschließen konnten, denn auch im Sicherungsverfahren besteht für diese Personen ein natürliches Interesse an der Feststellung der Täterschaft des Beschuldigten und der Rechtswidrigkeit der von ihm begangenen Tat.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    In Steuerstrafsachen können in der Regel Tatablauf und Schuldumfang nicht schon durch die bloße Angabe der betroffenen Steuerart und der Summe der jeweils verkürzten Abgaben hinreichend deutlich gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 2145; NStZ 1982, 335 [336]; NStZ 1991, 99 [100]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1980 - 6 Ws 227/80).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.1996 - 13 KLs 94 Js 36385/88
    Die Schilderung der eigentlichen Tathandlung erfordert im Fall der Steuerhinterziehung Angaben mindestens dazu, weshalb abgegebene Steuererklärungen - bezogen auf die tatsächlichen Grundlagen des materiellen Steueranspruchs, über dessen Verkürzung entschieden werden soll - unrichtig sind und dass der Steuerpflichtige die Finanzbehörden bewusst getäuscht hat (BayObLG, wistra 1992, 238 ; OLG Düsseldorf, wistra 1991, 32).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 850/98
    Ziel der Neuregelung war es insbesondere, dem durch bestimmte Straftaten Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, als Prozeßsubjekt mit den verfahrensrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aktiv auf das Verfahren einwirken zu können und sich gegen Verantwortungszuweisungen durch den Täter zu schützen (vgl. BTDr. 10/5305, S. 9, 11) ... Weigend (NStZ 1991, 99 ) weist zudem mit Recht darauf hin, daß kein sachlicher Grund dafür besteht, das "natürliche Interesse" des zur Nebenklage grundsätzlich befugten Opfers am Sicherungsverfahren durch Gewährung aller übrigen Mitwirkungsbefugnisse (Strafantragstellung, Verletztenrechte nach §§ 406 d - 406 f StPO ) anzuerkennen, ihm aber gleichwohl den Anschluß als Nebenkläger zu verweigern.
  • OLG Köln, 22.10.1993 - 2 Ws 490/93

    Nebenklage; Opferschutzgesetzes; Sicherungsverfahren; Zulässigkeit

    Auch Sinn und Zweck des Opferschutzgesetzes sprechen für die Zulassung der Nebenklage: Zwar dient das Sicherungsverfahren der Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Rechtsbrechern (vgl. BGHSt 22, 1, 3), jedoch hat auch der Verletzte zumindest ein Interesse an der bloßen Feststellung der Täterschaft des Beschuldigten (Weigend, NStZ 1991, 99 ), was Voraussetzung für die Anordnung einer Maßregel ist.
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • OLG Dresden, 12.02.1999 - 1 Ws 28/99

    Strafprozeßrecht: Eröffnung eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht,

  • OLG Stuttgart, 16.04.1993 - 1 Ss 122/93

    Einstellung des Verfahrens wegen Fehlen einer Prozessvoraussetzung bezüglich

  • OLG Dresden, 22.01.2014 - 2 Ws 30/14

    Zulässigkeit des Beschlussverfahrens nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO im

  • OLG Jena, 11.12.2006 - 1 Ss 297/06

    Strafbefehl

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