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   BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99   

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https://dejure.org/1999,2375
BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99 (https://dejure.org/1999,2375)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1999 - 2 StR 44/99 (https://dejure.org/1999,2375)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99 (https://dejure.org/1999,2375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 1 und 5 AMG; Art. 103 Abs. 2 GG
    Verfassungsmäßigkeit des Straftatbestands "Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel"; weiterhin zu den Merkmalen der "Vertretbarkeit" und "begründetem Verdacht"

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel - Bestimmtheitsgebot - Schädliche Wirkung - Begründeter Verdacht - Vermutung - Besorgnis - Wissenschaft - Auslegung - Schlankheitskapseln - Unrechts- und Schuldgehalt

  • Judicialis

    AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 5; ; AMG § 5 Abs. 2; ; AMG § 6 Nr. 1; ; AMG § 96 Nr. 5; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • streifler.de

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1
    Verfassungsmäßigkeit von § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 625
  • StV 2000, 81
  • wistra 2000, 465
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99
    Das Bestimmtheitsgebot, wonach ein Strafgesetz Tragweite und Anwendungsbereich möglichst genau in einer für den Bürger vorhersehbaren Weise umschreiben muß, erlaubt jedoch die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe u.a. dann, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung des Gesetzes gewinnen läßt (BVerfG in st. Rspr., zuletzt BVerfGE 96, 68, 97 f).
  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99
    Der Straftatbestand des Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 AMG) genügt dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 103 Abs. 2 GG (so ausdrücklich bereits BGHSt 43, 336, 342 f und inzidenter auch BGH StV 1998, 663 f).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97

    Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen

    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99
    Der Straftatbestand des Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 AMG) genügt dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 103 Abs. 2 GG (so ausdrücklich bereits BGHSt 43, 336, 342 f und inzidenter auch BGH StV 1998, 663 f).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Vielmehr kommt es dem objektiven Zweck des Gesetzes entsprechend darauf an, ob bei Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse den Risiken der Arzneimittel ein überwiegender medizinischer Nutzen gegenübersteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99 - NStZ 1999, 625 Rn. 2).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB

    Vielmehr kommt es dem objektiven Zweck des Gesetzes entsprechend darauf an, ob bei Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse den Risiken der Arzneimittel ein überwiegender medizinischer Nutzen gegenübersteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99 - NStZ 1999, 625 Rn. 2).
  • BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07

    Konkurrenzen zwischen Schwangerschaftsabbruch und gefährlicher Körperverletzung

    Der Senat kann die Revision ungeachtet des Beschränkungsantrags nach § 154a Abs. 2 StPO des Generalbundesanwalts durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO verwerfen, da der Generalbundesanwalt eine Auswirkung auf den Strafausspruch verneint und die Verwerfung der Revision im Übrigen beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99; Kuckein in KK 5. Aufl. § 349 Rdn. 29 m.w.N).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff der Bedenklichkeit,

    Das Merkmal der Vertretbarkeit ist ein wertausfüllungsbedürftiger Begriff, der dahin auszulegen ist, dass darunter solche schädlichen Wirkungen fallen, denen ein überwiegender therapeutischer Nutzen gegenübersteht (BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, juris Rn. 2 mwN).
  • BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99 -,.

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99 -, .

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19, NStZ-RR 2020, 53; vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 1999, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493; zustimmend Franke in LR StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13 und 25).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2022 - 14 LC 4/22

    1. Nach § 121 Nr. 1 VwGO binden rechtskräftige Urteile, soweit über den

    Zwar hat der BGH in einer Entscheidung vom 11. August 1999 (2 StR 44/99, juris) im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit Schlankheitspillen den bestimmungsgemäßen Gebrauch nach Maßgabe der von zwei Ärzten ausgestellten Atteste festgelegt.

    Die mit Wissen und Wollen der angeklagten Apotheker geübte Verordnungspraxis wurde daher als Teil der Gebrauchsbestimmung gesehen (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschl. v. 11.8.1999 - 2 StR 44/99 -, juris Rn. 4).

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97; zust. z.B. Franke in LR--StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Verfahrensbeschränkung (§ 154a Abs. 2 StPO) oder Schuldspruchänderung, der der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566, vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466, und vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 349 Rn. 22; KKS-tPO/Gericke, 7. Aufl., § 349 Rn. 28, jeweils mwN).
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