Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.01.2002 - 2 Ws 22/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10916
OLG Hamburg, 25.01.2002 - 2 Ws 22/02 (https://dejure.org/2002,10916)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2002 - 2 Ws 22/02 (https://dejure.org/2002,10916)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 2 Ws 22/02 (https://dejure.org/2002,10916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftbeschwerde; Beschwerdegericht; Haftgericht; Haftbeschwerdegericht; Haftprüfungsverfahren; Ermittlungen; Anordnung; Zuweisung; Zuständigkeit

  • Judicialis

    StPO § 117 Abs. 3; ; StPO § 126 Abs. 1; ; StPO § 126 Abs. 2; ; StPO § 308 Abs. 2; ; StPO § 309 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 317 (Ls.)
  • wistra 2002, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2002 - 2 Ws 22/02
    In entsprechender Anwendung des für die Strafvollstreckung normierten § 455 Abs. 4 StPO (h.M., vgl. Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 112 Rdn. 68 m.w.N.) ist der Vollzug der Untersuchungshaft unzulässig, wenn er wahrscheinlich zu einer konkreten Lebensgefährdung oder zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen bei dem Untersuchungsgefangenen führen kann oder solche Beeinträchtigungen bereits vorliegen und dieser jeweiligen Situation nicht durch die Ausgestaltung des Vollzuges, insbesondere eine Behandlung im Vollzugskrankenhaus oder einen Haftvollzug in einem externen Krankenhaus, Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH - Zivilsenat - StV 1994, 329, 330 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 22.02.1994 - 1 Ws 40/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2002 - 2 Ws 22/02
    Mit der Haftbeschwerde anfechtbar ist immer nur die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Entscheidung (vgl. HansOLG Hamburg StV 1994, 323, 324; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 117 Rdn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.05.2020 - 3 Ws 157/20

    Kein erhöhtes Corona-Risiko in nordrhein-westfälischen Gefängnissen

    Muss der Angeklagte bei Fortdauer der Untersuchungshaft mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit irreversiblen und schwerwiegenden Schäden an seiner Gesundheit oder dem Tode rechnen, verletzt die Fortsetzung der Haft sein Freiheitsgrundrecht gem. Artikel 2 Abs. 2 GG (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 1 Ws 1348/05 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 2 Ws 22/02 -, juris; KG, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - Graf, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Auflage 2019, § 112, Rn. 54).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05

    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher

    In entsprechender Anwendung der in § 455 Abs. 4 StPO aufgestellten Grundsätze (vgl. OLG Hamburg, wistra 2002, 275; Kammergericht NStZ 1990, 142; Meyer-Goßner, StPO, § 455 Rn 3; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 112 Rn 68 m.w.N.) ist der Vollzug der Untersuchungshaft nicht zulässig, wenn er wahrscheinlich zu einer konkreten Lebensgefährdung oder zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen bei dem Untersuchungsgefangenen führen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht