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   BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09   

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https://dejure.org/2009,5682
BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09 (https://dejure.org/2009,5682)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09 (https://dejure.org/2009,5682)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2009 - 2 StR 300/09 (https://dejure.org/2009,5682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revisionsinstanz des strafrechtlichen Verfahrens; Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens von Vorsatz bzgl. einer Untreue

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revisionsinstanz des strafrechtlichen Verfahrens; Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens von Vorsatz bzgl. einer Untreue

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2010, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Sie ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96

    Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Weiter war auch bei entsprechenden Feststellungen zur Sicherungstreuhand eine Untreue gegenüber der W bank zu prüfen (vgl. u. a. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 14 und 27).
  • BGH, 31.07.2009 - 2 StR 95/09

    GmbH-Untreue (Pflichtwidrigkeit bei Untreuehandlungen zulasten

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 30. Juli 2009 zutreffend ausgeführt hat, kommt die Begehung einer Untreue gegenüber der P. D. sowohl durch einen Angriff auf das Stammkapital als auch durch eine Existenzgefährdung, insbesondere eine Liquiditätsgefährdung in Betracht (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Die in BGHSt 49, 147, 160 f. aufgestellten Grundsätze gelten in der Liquidation fort.
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Weiter war auch bei entsprechenden Feststellungen zur Sicherungstreuhand eine Untreue gegenüber der W bank zu prüfen (vgl. u. a. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 14 und 27).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Sie ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 9/21

    Straßenverkehrsgefährdung: Vorliegen einer groben Verkehrswidrigkeit; Vorwurf der

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 8; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 14).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 30. September 2009 - 2 StR 300/09).
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13

    Beweiswürdigung (teilweise Verwertung von Zeugenaussagen; Belastungszeugen; in

    Diese Möglichkeit lag aber (mit der Folge der Erörterungsbedürftigkeit, vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2009 - 2 StR 300/09, wistra 2010, 70 mwN) schon deshalb nahe, weil sich der Zeuge I. an mindestens ein Wiegeergebnis von 23 Gramm erinnerte, und weil die Strafkammer bei der Würdigung seiner Angaben selbst davon ausgegangen ist, dass die vom Angeklagten eingeführten Mengen variierten.
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19

    Revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters hinsichtlich

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, das Gericht an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt sowie nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert hat oder über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - 5 StR 136/14, PharmR 2015, 127, 130, beck-online; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 14).
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