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   LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10   

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https://dejure.org/2010,6468
LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,6468)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.07.2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,6468)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,6468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang i.R.e. Inventarversicherung für einen Schmuckladen

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 21

    § 28 Abs 2 S 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 2
    Bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang ist die Kürzungsquote anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände zu bilden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang i.R.e. Inventarversicherung für einen Schmuckladen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang ist die Kürzungsquote durch eine wertende Gesamtbetrachtung zu bilden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Kürzungsrecht des Versicherers bei mehrfacher Obliegenheitsverletzungen nach neuem Recht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Kürzungsrecht des Versicherers bei mehrmaliger Obliegenheitsverletzung nach neuem VVG

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1594
  • zfs 2010, 515
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09

    Bei einem Rotlichtverstoß ist die Versicherung mindestens zur Hälfte

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Das erkennende Gericht hält diesen Lösungsansatz für nicht überzeugend und vermag sich ihm deshalb nicht anzuschließen (so auch schon LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RUS 2009, 492).

    Mit diesem streng an der Einzelfallgerechtigkeit ausgerichteten Lösungsansatz zur Bildung einer Leistungskürzungsquote versagt sich die Kammer auch Lösungsansätzen, die für bestimmte Fallgruppen Einstiegsquoten vorsehen (Günther/Spielmann, RuS 2008, 177) oder einzuhaltende Quotenraster von ¼, 1/3, ½, 2/3 oder ¾ vorgeben wollen (so offenbar LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RUS 2009, 492 zu § 81 VVG).

  • BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09

    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Da die Beklagte den Kläger am 04.02.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste noch bei der Polizei eingereicht werden muss, ist es ihr auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verletzung dieser Obliegenheit zu berufen und das daraus resultierende Leistungskürzungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, RuS 2008, 513; VersR 2010, 903).

    Eine solche Belehrung ist dem Versicherer für die Erfüllung von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten aufgegeben worden, nicht aber hinsichtlich spontan zu erfüllender Obliegenheiten, zu denen auch die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei zählt (Marlow in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 13 Rn. 152; Rixecker, zfs 2010, 334).

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Da die Beklagte den Kläger am 04.02.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste noch bei der Polizei eingereicht werden muss, ist es ihr auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verletzung dieser Obliegenheit zu berufen und das daraus resultierende Leistungskürzungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, RuS 2008, 513; VersR 2010, 903).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Wohl überwiegend wird eine Einstiegsquote von 50 % favorisiert, die der Versicherer oder der Versicherungsnehmer zu ihren Gunsten und mit einer sie dann treffenden Beweislast verbessern können (Felsch, RuS 2007, 485; derselbe in Rüffer/Halbach/Schimikowski, HK-VVG, § 28 Rn. 161; Nugel, MDR 2007, 23, 26; Weidner/Schuster, RuS 2007, 363; Knappmann VRR 2009, 9; Langheid, NJW 2007, 3665; Grote/Schneider, BB 2007, 2689; Unberath, NZV 2008, 537; Karczewski in Rüffer/Halbach/ Schimikowski, HK-VVG, § 81 Rn. 97 f.).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - 9 U 342/94

    Einbruchdiebstahl; Gestohlene Gegenstände; Massenware; Verspätetes Einreichen der

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Ein solcher Fahndungserfolg ist allerdings bei nicht individualisierbaren Massenwaren nicht zu erwarten, so dass sich diesbezüglich die Verletzung der Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei nicht auswirkt (OLG Köln, VersR 1996, 1533; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 22 VHB 84, Rn. 6; Lücke, VersR 1996, 801; Günther/Spielmann, RuS 2008, 133, 139 a. E.).
  • AG Dortmund, 26.07.2016 - 425 C 10995/15

    Rückerstattung des regulierten Schadens bei Leistungsfreiheit des Versicherers;

    Eine Quote, wie sie § 28 Abs. 2 VVG vorsieht ist gar nicht mehr zu bilden (LG Dortmund, zfs 2010, 515).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer

    54 a) Dabei schließt sich das Gericht der in der Rechtsprechung zur Leistungskürzung gegenüber der wohl überwiegenden Literaturmeinung bislang vertretenen Ansicht an, wonach sich eine sog. "Einstiegsquote" von 50%, um die herum sich das konkrete Verschulden ranken soll, dem Gesetz nicht entnehmen lässt (zutreffend und ausführlich LG Dortmund Urt. v. 15.07.2010 - 2 O 8/10 m.w.N., juris; LG Münster VersR 2009, 1615 zu § 81 VVG; a.A. aus jüngst veröffentlichter Literatur wohl Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn 138; zumindest für eine "Normalfallquote" plädiert Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 28 VVG Rn. 44 ff.).

    Ob in diesem Zusammenhang bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit im Rahmen des § 28 Abs. 2 VVG überhaupt eine Kürzung auf 0 % zulässig ist (dafür LG Dortmund Urt. v. 15.07.2010 - 2 O 8/10 m.w.N.; dagegen Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn 136; zweifelnd Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 28 VVG Rn. 55), kann im konkreten Fall dahinstehen, da Umstände, die im Ergebnis eine Gleichsetzung des dem Kläger im Streitfall zu machenden Schuldvorwurfs der groben Fahrlässigkeit mit einem Vorsatzvorwurf rechtfertigen könnten, keinesfalls ersichtlich sind.

  • KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10

    Kraftfahrzeugversicherung: Anforderungen an eine vollständige Leistungskürzung

    Denn die grundsätzliche Berechtigung des Versicherers zu einer vollständigen Kürzung der Leistung (also um 100 % auf 0 %) bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (vgl. § 28 Abs. 2 VVG und § 81 Abs. 2 VVG vorliegend in Verbindung mit A. 2.9.1 der vereinbarten AKB) wird zwar überwiegend bejaht (vgl. Landgericht Münster RUS 2010, 321-323; Landgericht Dortmund, Urteil vom 15. Juli 2010 - 2 O 8/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 32; Burmann/Heß, Versicherungsrecht im Straßenverkehr, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 373 f; Heiss in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 195; Wandt in MüKo, VVG, § 28 Rdnr. 240; Felsch, Spektrum für Versicherungsrecht 2007, 65, 73; a. A. Prölss in Prölls/Martin, VVG, 28. Aufl., § 28 Rdnr. 136), ist bislang aber höchstrichterlich noch nicht entschieden, so dass nach § 543 Abs. 2 ZPO auch im Falle einer Zurückweisung der Berufung durch Urteil die Zulassung der Revision durch den Senat veranlasst wäre.
  • LG Hannover, 17.09.2010 - 13 O 153/08

    Wertung des Verhaltens eines Diebstahlversicherungsnehmers als grob fahrlässig

    Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 15.07.2010, 2 O 8/10 - zitiert nach [...]) hat die Lösungsansätze (zu § 28 VVG ) wie folgt dargestellt:.
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