Zivilprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| 1. Abschnitt - Gerichte (§§ 1 - 49) |
| 2. Titel - Gerichtsstand (§§ 12 - 37) |
(1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt:
| 1. | wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung des Richteramtes rechtlich oder tatsächlich verhindert ist; | |
| 2. | wenn es mit Rücksicht auf die Grenzen verschiedener Gerichtsbezirke ungewiß ist, welches Gericht für den Rechtsstreit zuständig sei; | |
| 3. | wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen und für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist; | |
| 4. | wenn die Klage in dem dinglichen Gerichtsstand erhoben werden soll und die Sache in den Bezirken verschiedener Gerichte belegen ist; | |
| 5. | wenn in einem Rechtsstreit verschiedene Gerichte sich rechtskräftig für zuständig erklärt haben; | |
| 6. | wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben. |
(2) Ist das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht der Bundesgerichtshof, so wird das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befaßte Gericht gehört.
(3) Will das Oberlandesgericht bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen, so hat es die Sache unter Begründung seiner Rechtsauffassung dem Bundesgerichtshof vorzulegen. In diesem Fall entscheidet der Bundesgerichtshof.
Rechtsprechung zu § 36 ZPO a.F.
8 Entscheidungen zu § 36 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 06.05.1998 - XII ARZ 9/98
Bindungswirkung einer Verweisung in einer Familiensache
- OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03
Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit
- OLG Schleswig, 13.09.2001 - 6 W 85/01
Öffentliche Zustellung - Zustellungsfiktion - kein unbekannter Aufenthalt der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 13.09.2001 - 16 W 84/85
- OLG Schleswig, 13.09.2001 - 6 W 84/01
Öffentliche Zustellung - Zustellungsfiktion - kein unbekannter Aufenthalt der ...
- BayObLG, 01.10.1998 - 1Z AR 60/98
Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung
- BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 27/02
Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers - Verfahren gegen Streitgenossen vor ...
- BGH, 09.02.1999 - X ARZ 23/99
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH bei einem Kompetenzkonflikt auf ...
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