Abgabenordnung
Siebenter Teil - Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 - 368) |
Zweiter Abschnitt - Verfahrensvorschriften (§§ 355 - 368) |
(1) 1Der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. 2Ein Einspruch gegen eine Steueranmeldung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde, in den Fällen des § 168 Satz 2 innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Zustimmung, einzulegen.
(2) Der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 ist unbefristet.
Rechtsprechung zu § 355 AO
910 Entscheidungen zu § 355 AO in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 22.01.2024 - 19 W 80/23
Zur Anmeldung eines Vereins mit gemeinnützigen Zwecken ohne finanzamtliche ...
- BFH, 18.09.2014 - VI R 80/13
(Teil) Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist ...
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der ...
- BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht
Zum selben Verfahren:
- BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - ...
- BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R
- BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) bei ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 21.09.2022 - 9 K 203/21
Keine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen eines ...
- FG Niedersachsen, 21.09.2022 - 9 K 203/21
- BFH, 20.08.2014 - I R 60/13
Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Einfluss einer Bilanzberichtigung auf eine ...
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 40/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht