Arbeitsgerichtsgesetz

   5. Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 111 - 123)   
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Textdarstellung

  

§ 123
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt, soweit es sich um Maßnahmen zu seiner Durchführung handelt, mit dem Tage seiner Verkündung, im übrigen mit dem 1. Oktober 1953 in Kraft.

Rechtsprechung zu § 123 ArbGG

5 Entscheidungen zu § 123 ArbGG in unserer Datenbank:

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