EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel XI - Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend (Art. 136 - 150) |
| Kapitel 3 - Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend (Art. 149 - 150) |
(1) Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.
(2) Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele:
| - | Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, insbesondere durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten; | |
| - | Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten; | |
| - | Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen; | |
| - | Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten; | |
| - | Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer; | |
| - | Förderung der Entwicklung der Fernlehre. |
(3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Bildungsbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat.
(4) Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels erläßt der Rat
| - | gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluß jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten; | |
| - | mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen. |
Rechtsprechung zu Art. 149 EG
44 Entscheidungen zu Art. 149 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 07.07.2005 - C-147/03
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG - ...
- EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich - ...
- BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
Steuerfreiheit der Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2007 - C-281/06
Jundt - Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , ...
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - Einschreibungskontingent - ...
- EuGH, 18.12.2007 - C-281/06
Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-76/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06
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