Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu § 25 des Gesetzes (§§ 56 - 60) |
(1) Der Steuererklärung ist eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b Abs. 2 des Gesetzes verzichtet wird. Werden Bücher geführt, die den Grundsätzen der doppelten Buchführung entsprechen, ist eine Gewinn- und Verlustrechnung beizufügen.
(2) Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz (Steuerbilanz) beifügen.
(3) Liegt ein Anhang, ein Lagebericht oder ein Prüfungsbericht vor, so ist eine Abschrift der Steuererklärung beizufügen. Bei der Gewinnermittlung nach § 5a des Gesetzes ist das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes der Steuererklärung beizufügen.
(4) Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. § 150 Abs. 7 und 8 der Abgabenordnung gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 60 EStDV
95 Entscheidungen zu § 60 EStDV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 16.11.2011 - X R 18/09
Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR - keine neue Form der Gewinnermittlung - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
Für Vorlage des amtlichen Vordrucks "EÜR“ gibt es keine gesetzliche Grundlage ...
- FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
- FG Köln, 16.04.2008 - 13 K 3868/06
Ausschluss der verrechenbaren Verluste aus der Gewinnermittlung des ...
- BFH, 20.01.1984 - VI R 16/82
Zur »eigenhändigen Unterschrift« des Steuerpflichtigen unter eine Steuererklärung
- BFH, 08.07.1983 - VI R 80/81
- BFH, 22.07.1986 - VIII R 12/85
Form für einen Antrag auf Veranlagung
- FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
Finanz- und Abgaberecht
- FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
Keine Rückstellung eines Versorgungsunternehmens wegen Abbruchkosten für nicht ...
- FG München, 25.09.2012 - 6 K 4073/09
Trotz bestandskräftiger Veranlagung kann das Bewertungs-Wahlrecht nach § 3 ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Rödl & Partner GbR
28.09.2012
28.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Literatur im Internet zu § 60 EStDV
- Arbeitsanleitung zur Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR
von RA Dr. Klaus Otto, Nürnberg (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 2/2006, S. 66-71
über www.brak-mitteilungen.de - § 60 EStDV wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Elektronische Bilanz - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu