Einkommensteuergesetz

   XI. Altersvorsorgezulage (§§ 79 - 99)   
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§ 98
Rechtsweg

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschnitts XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.

Rechtsprechung zu § 98 EStG

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