EU-Vertrag
Titel II - Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze (Art. 9 - 12) |
1Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuteil wird. 2Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. 3Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsangehörigkeit hinzu, ohne diese zu ersetzen.
Rechtsprechung zu Art. 9 EUV
44 Entscheidungen zu Art. 9 EUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 ...
- EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques ...
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21
Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt
- OVG Thüringen, 01.03.2022 - 3 ZKO 38/17
Antrag auf Zulassung der Berufung, Anspruch auf Förderung nach KULAP 2014
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 6 A 2326/12
Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch ...
Zum selben Verfahren:
- VG Münster, 25.09.2012 - 4 K 182/09
Finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen eines Regierungsgewerbeamtsrats ...
- VG Münster, 25.09.2012 - 4 K 182/09
- VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 173/21
Einspruch britischer Staatsangehöriger im Wahlprüfungsverfahren bzgl der Wahl zur ...
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17
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