Baden-Württemberg

Erneuerbare-Wärme-Gesetz
(Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg)

Gesetz vom 20.11.2007 (GBl. S. 531), in Kraft getreten am 01.01.2008
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Anteilige Nutzungspflicht
§ 5 Ersatzweise Erfüllung
§ 6 Nachweispflichten
§ 7 Hinweispflicht, Sachkundige
§ 8 Zuständige Behörde, Aufgaben und Befugnisse
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum EWärmeG

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