Baden-Württemberg

Erneuerbare-Wärme-Gesetz
(Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg)

Gesetz vom 20.11.2007 (GBl. S. 531), in Kraft getreten am 01.01.2008

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Anteilige Nutzungspflicht

§ 5 Ersatzweise Erfüllung

§ 6 Nachweispflichten

§ 7 Hinweispflicht, Sachkundige

§ 8 Zuständige Behörde, Aufgaben und Befugnisse

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

§ 10 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum EWärmeG

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zum EWärmeG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht