Naturschutzgesetz
| Siebter Abschnitt - Erholung in Natur und Landschaft (§§ 49 - 59) |
(1) Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten von Grundstücken in Gebieten nach dem Vierten Abschnitt sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Pflege zu dulden. Satz 1 gilt auch für Grundstücke in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäischen Vogelschutzgebieten, soweit auf ihnen Lebensraumtypen nach Anhang I oder Lebensstätten von Arten nach Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG oder von für die Gebietsmeldung maßgeblichen Vogelarten nach der Richtlinie 79/409/EWG vorkommen. § 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes bleibt unberührt. Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten sollen mit der Durchführung von Pflegemaßnahmen nach Möglichkeit beauftragt werden (§ 70 Abs. 1). Vor der Durchführung von Maßnahmen sind die Eigentümer und sonstigen Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen.
(2) Absatz 1 gilt für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grundstücken, die besonderer Pflegemaßnahmen bedürfen, mit der Maßgabe, dass dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigt werden darf.
Rechtsprechung zu § 59 NatSchG
33 Entscheidungen zu § 59 NatSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1998 - 5 S 657/97
Normenkontrolle einer Naturschutzverordnung: unzulässige Änderung der ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - 5 S 498/97
Öffentliche Auslegung eines Satzungsentwurfs - Wiederholung nach unwesentlicher ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 5 S 1217/00
Nichtigerklärung einer Naturschutzverordnung - Veröffentlichung der ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 5 S 1266/92
Wirksamer Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung; Verhältnis von Ausweisung als ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1993 - 5 S 1266/92
Landschaftsschutzverordnung; Bekanntmachung Anstoßfunktion; Ersatzverkündung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1993 - 5 S 1266/92
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 5 S 564/05
Zur Beschränkung eines Normenkontrollantrages auf einen räumlich abtrennbaren ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1486/95
Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: Ausfertigung - "gedankliche ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1991 - 5 S 3045/90
Naturschutzverordnung; öffentliche Bekanntmachung bei Verwendung noch nicht ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.1999 - 5 S 2963/96
Verkündung von Rechtsvorschriften
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2001 - 5 S 1006/00
Bekanntmachung eines Verordnungsentwurfs - Anstoßfunktion
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