Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160) |
| Kapitel 10 - Sonstige Vorschriften (§§ 122 - 131) |
(1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.
(2) Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, so hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem Erholungsurlaub hinzuzurechnen und kann bei einem nicht im ganzen Kalenderjahr bestehenden Beschäftigungsverhältnis nicht erneut gemindert werden.
(3) Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach § 69 Abs. 1 und 2 rückwirkend festgestellt, finden auch für die Übertragbarkeit des Zusatzurlaubs in das nächste Kalenderjahr die dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden urlaubsrechtlichen Regelungen Anwendung.
Rechtsprechung zu § 125 SGB IX
77 Entscheidungen zu § 125 SGB IX in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09
Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06
Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie
- LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06
Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz
- LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06
- ArbG Berlin, 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08
Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; Urlaubsabgeltung trotz ...
- LAG Hessen, 21.04.2010 - 6 Sa 1944/09
Urlaubsabgeltungsanspruch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des 125 SGB 9">...
- BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 5 Sa 1861/06
Zusatzurlaub nach § 125 SGB 9 - Werkstatt für Behinderte
- ArbG Hagen, 05.04.2011 - 1 Ca 50/11
Das zusätzliche Urlaubsgeld nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages für ...
- LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - 5 Sa 11/11
Urlaubsabgeltung, Schwerbehinderter, Zusatzurlaub, Mindesturlaub, Verfall, ...
- ArbG Cottbus, 06.05.2010 - 3 Ca 1948/09
- LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
Verfall von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflichem Zusatzurlaub bei ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
- LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07
Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit
- LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder ...
- LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
Altersteilzeitanspruch, TV-ATZ, einem Schwerbehinderten gleichgestellter ...
- LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 280/10
Urlaubsabgeltung, übergesetzlicher Urlaub
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
Urlaubsabgeltungsanspruch, Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen
- LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
- VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 K 5206/09
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter ...
- LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10
Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; Urlaubsanspruch bei ...
- VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 K 696/10
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter ...
Literatur im Internet zu § 125 SGB IX
Querverweise
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- § 3 (Dauer des Urlaubs)
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