Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Dritter Abschnitt - Zusatzleistungen (§§ 106 - 108) |
(1) Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden. Für die Ermittlung anderer Witwenrenten oder Witwerrenten aus derselben Rentenanwartschaft wird bis zum Ablauf des 24. Kalendermonats nach Ablauf des Kalendermonats der Wiederheirat unterstellt, dass ein Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente besteht. Bei kleinen Witwenrenten oder kleinen Witwerrenten vermindert sich das 24fache des abzufindenden Monatsbetrags um die Anzahl an Kalendermonaten, für die eine kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente geleistet wurde. Entsprechend vermindert sich die Anzahl an Kalendermonaten nach Satz 2.
(2) Monatsbetrag ist der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente. Bei Wiederheirat vor Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten ist Monatsbetrag der Durchschnittsbetrag der Witwenrente oder Witwerrente, die nach Ablauf des dritten auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats zu leisten war. Bei Wiederheirat vor Ablauf dieses Kalendermonats ist Monatsbetrag der Betrag der Witwenrente oder Witwerrente, der für den vierten auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonat zu leisten wäre.
(3) Für eine Rentenabfindung gelten als erste Wiederheirat auch die erste Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft, die erste Heirat nach einer Lebenspartnerschaft sowie die erste Begründung einer Lebenspartnerschaft nach einer Ehe.
Rechtsprechung zu § 107 SGB VI
17 Entscheidungen zu § 107 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 27.07.2004 - L 5 RJ 238/03
- BSG, 30.08.2000 - B 5 RJ 4/00 R
Mehrehe eines Marokkaners, endgültige Aufteilung einer Witwenrente zu gleichen ...
- BGH, 17.11.2004 - XII ZB 46/01
Familienrecht - Verlängerte schuldrechtliche Ausgleichsrente
- BGH, 13.04.2011 - XII ZB 122/09
Familienrecht - Wiederverheiratungsklausel in Hinterbliebenenversorgung
- BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 28/00 R
Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung - Anrechenbarkeit eines durch den ...
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a und S. 2 SGB VI idF des Art. 1 Nr. 11 Buchst. a WFG">...
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...
- BSG, 11.12.1992 - 9a RV 7/92
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 6 K 425/04
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Bezügen aus der ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2005 - L 1 RA 243/03
- LSG Hessen, 29.06.2004 - L 2 RA 429/03
Witwerrentenanspruch - Zweitehe - Wiederheirat - Rücknahme des Rentenbescheids ...
- VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2151/01
Rücknahme eines Sozialhilfebescheides; Rücknahme; Sozialhilfe; Ermessen; ...
- OLG Karlsruhe, 25.11.2003 - 2 UF 179/01
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeverfahren des Versorgungsträgers nach ...
- LSG Hessen, 12.03.2002 - L 12/13 RJ 1171/00
Geschiedenenwitwenrente - Umfang des Unterhaltsanspruchs - letzter ...
- VG Gießen, 01.09.2000 - 5 E 416/98
Zum Begriff der anderen Versorgungsleistungen im Sinne der Ziff 11.0.10 ...
- BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 22/96 R
Anspruch auf Witwenrente bzw Witwenrentenabfindung - polnischer Staatsbürger - ...
Literatur im Internet zu § 107 SGB VI
Querverweise
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
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