Strafprozeßordnung
| 8. Buch - Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (§§ 474 - 495) |
| 1. Abschnitt - Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke (§§ 474 - 482) |
(1) Von Amts wegen dürfen personenbezogene Daten aus Strafverfahren Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten für Zwecke der Strafverfolgung sowie den zuständigen Behörden und Gerichten für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übermittelt werden, soweit diese Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle hierfür erforderlich sind.
(2) Die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen aus einem Strafverfahren ist auch zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist für
| 1. | die Vollstreckung von Strafen oder von Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuches oder die Vollstreckung oder Durchführung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes, | |
| 2. | den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen, | |
| 3. | Entscheidungen in Strafsachen, insbesondere über die Strafaussetzung zur Bewährung oder deren Widerruf, in Bußgeld- oder Gnadensachen. |
(3) § 477 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 478 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend; die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle.
Rechtsprechung zu § 479 StPO
4 Entscheidungen zu § 479 StPO in unserer Datenbank:
- KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
Anspruch der Vollzugsbehörde auf Aushändigung und Beinahme eine ...
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
- KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10
- KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Berücksichtigung der mit Bindungswirkung ...
Literatur im Internet zu § 479 StPO
Querverweise
- StPO
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Dateiregelungen
- § 487
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 49a (Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen)
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