Straßengesetz

   Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 42)   
   4. Abschnitt - Anbau an öffentlichen Straßen und Veränderungssperre (§§ 4 - 26)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 23
Anbaubeschränkungen bei geplanten Straßen

Bei geplanten Straßen gelten die Beschränkungen des § 22 von der Auslegung der Pläne nach § 73 Abs. 3 Satz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen nach § 73 Abs. 3 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen.

Rechtsprechung zu § 23 StrG

3 Entscheidungen zu § 23 StrG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 23 StrG verweisen folgende Vorschriften:

    Straßengesetz (StrG) 
      Allgemeine Bestimmungen
        Öffentliche Straßen und Straßenbaulast
          § 8 (Ortsdurchfahrt)
        Anbau an öffentlichen Straßen und Veränderungssperre
          § 24 (Entschädigung bei Anbaubeschränkungen)
     
      Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußbestimmungen
        Ordnungswidrigkeiten
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