Baden-Württemberg
zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2007 (GBl. S. 252) m.W.v. 16.06.2007
Straßengesetz
In der Fassung vom 11.05.1992 (GBl. S. 330, 683)zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2007 (GBl. S. 252) m.W.v. 16.06.2007
Erster TeilAllgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 42)
1. Abschnitt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Öffentliche Straßen
§ 3 Einteilung
§ 4 Straßennummern, Straßenverzeichnisse
§ 5 Widmung
§ 6 Umstufung
§ 7 Einziehung
§ 8 Ortsdurchfahrt
§ 9 Straßenbaulast
§ 2 Öffentliche Straßen
§ 3 Einteilung
§ 4 Straßennummern, Straßenverzeichnisse
§ 5 Widmung
§ 6 Umstufung
§ 7 Einziehung
§ 8 Ortsdurchfahrt
§ 9 Straßenbaulast
2. AbschnittEigentum an öffentlichen Straßen (§§ 10 - 12)
§ 10 Eigentum und andere Rechte
§ 11 Berichtigung der öffentlichen Bücher und Gebührenbefreiung
§ 12 Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht
§ 11 Berichtigung der öffentlichen Bücher und Gebührenbefreiung
§ 12 Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht
3. Abschnitt
§ 13 Gemeingebrauch
§ 14 Beschränkung des Gemeingebrauchs, Ersatzweg
§ 15 Rechtsstellung der Straßenanlieger
§ 16 Sondernutzung
§ 17 Sondernutzung an Ortsdurchfahrten
§ 18 Zufahrt und Zugang
§ 19 Sondernutzungsgebühren
§ 20 Kostentragung in besonderen Fällen
§ 21 Sonstige Benutzung
§ 14 Beschränkung des Gemeingebrauchs, Ersatzweg
§ 15 Rechtsstellung der Straßenanlieger
§ 16 Sondernutzung
§ 17 Sondernutzung an Ortsdurchfahrten
§ 18 Zufahrt und Zugang
§ 19 Sondernutzungsgebühren
§ 20 Kostentragung in besonderen Fällen
§ 21 Sonstige Benutzung
4. Abschnitt
§ 22 Anbaubeschränkungen
§ 23 Anbaubeschränkungen bei geplanten Straßen
§ 24 Entschädigung bei Anbaubeschränkungen
§ 25 Freihaltung der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen
§ 26 Veränderungssperre
§ 23 Anbaubeschränkungen bei geplanten Straßen
§ 24 Entschädigung bei Anbaubeschränkungen
§ 25 Freihaltung der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen
§ 26 Veränderungssperre
5. AbschnittSchutz der öffentlichen Straßen (§§ 27 - 28)
6. AbschnittKreuzungen und Umleitungen (§§ 29 - 35)
§ 29 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen
§ 30 Bau und Änderung von Kreuzungen
§ 31 Unterhaltung der Straßenkreuzungen
§ 32 Kreuzungen mit Gewässern
§ 33 Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern
§ 34 Verordnungsermächtigung
§ 35 Umleitungen
§ 30 Bau und Änderung von Kreuzungen
§ 31 Unterhaltung der Straßenkreuzungen
§ 32 Kreuzungen mit Gewässern
§ 33 Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern
§ 34 Verordnungsermächtigung
§ 35 Umleitungen
7. Abschnitt
§ 36 Planung
§ 37 Planfeststellung und Plangenehmigung
§ 38 Planfeststellungsbeschluß
§ 39 Planfeststellung für Schutzmaßnahmen
§ 40 Enteignung
§ 40a Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 37 Planfeststellung und Plangenehmigung
§ 38 Planfeststellungsbeschluß
§ 39 Planfeststellung für Schutzmaßnahmen
§ 40 Enteignung
§ 40a Vorzeitige Besitzeinweisung
8. Abschnitt
Zweiter TeilTräger der Straßenbaulast (§§ 43 - 47)
§ 43 Träger der Straßenbaulast für Landesstraßen und Kreisstraßen
§ 44 Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen
§ 45 Straßenbaulast Dritter
§ 46 Übertragung der Straßenbaulast bei Leistungsunfähigkeit
§ 47 Unterhaltung der Gehwege an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten
§ 44 Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen
§ 45 Straßenbaulast Dritter
§ 46 Übertragung der Straßenbaulast bei Leistungsunfähigkeit
§ 47 Unterhaltung der Gehwege an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten
Dritter TeilAufsicht und Zuständigkeiten (§§ 48 - 53c)
1. Abschnitt
§ 48 Straßenaufsicht
§ 49 Straßenaufsichtsbehörden
§ 50 Straßenbaubehörden
§ 51 Zuständigkeiten der Straßenbaubehörden für Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes, Finanzierung des Straßenbetriebs
§ 52 Wahrnehmung technischer Aufgaben bei Gemeindestraßen
§ 53 Technische Verwaltung der Ortsdurchfahrten
§ 53a Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Tübingen
§ 49 Straßenaufsichtsbehörden
§ 50 Straßenbaubehörden
§ 51 Zuständigkeiten der Straßenbaubehörden für Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes, Finanzierung des Straßenbetriebs
§ 52 Wahrnehmung technischer Aufgaben bei Gemeindestraßen
§ 53 Technische Verwaltung der Ortsdurchfahrten
§ 53a Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Tübingen
2. Abschnitt
Vierter Teil
§ 54
Vierter Teil
2. Abschnitt
§ 55 Widmung von Feldwegen
§ 56 Unterhaltung bestehender Böschungen und Stützmauern
§ 57 Benutzung
§ 58 Unterhaltung von Kreuzungen
§ 59 Hoheitliche Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten
§ 60 Entschädigung
§ 61 Straßenstatistik
§ 62 Verwaltungsvorschriften
§ 63 Zusammenwirken der zuständigen Ministerien
§ 64 Inkrafttreten
§ 56 Unterhaltung bestehender Böschungen und Stützmauern
§ 57 Benutzung
§ 58 Unterhaltung von Kreuzungen
§ 59 Hoheitliche Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten
§ 60 Entschädigung
§ 61 Straßenstatistik
§ 62 Verwaltungsvorschriften
§ 63 Zusammenwirken der zuständigen Ministerien
§ 64 Inkrafttreten
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