Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Zu § 15 des Gesetzes (§§ 35 - 43) |
(1) Bei Rechnungen im Sinne des § 33 kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er den Rechnungsbetrag in Entgelt und Steuerbetrag aufteilt.
(2) 1Absatz 1 ist für Rechnungen im Sinne des § 34 entsprechend anzuwenden. 2Bei der Aufteilung in Entgelt und Steuerbetrag ist der Steuersatz nach § 12 Absatz 1 des Gesetzes anzuwenden, wenn in der Rechnung dieser Steuersatz angegeben ist. 3Bei den übrigen Rechnungen ist der Steuersatz nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes anzuwenden. 4Bei Fahrausweisen im Luftverkehr kann der Vorsteuerabzug nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuersatz nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes im Fahrausweis angegeben ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2020 | Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht | 21.12.2019 |
Rechtsprechung zu § 35 UStDV
7 Entscheidungen zu § 35 UStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 25.09.2013 - XI R 41/12
Unberechtigter Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 16.10.2012 - 2 K 1217/10
Keine Anwendung des § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG auf Kleinbetragsrechnungen eines ...
- FG Nürnberg, 16.10.2012 - 2 K 1217/10
- FG Hessen, 25.06.2009 - 6 K 565/09
Anwendbarkeit des § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG auf Kleinbetragsrechnungen eines ...
- FG Köln, 16.03.2022 - 2 K 2086/21
Festsetzung der Vergütung von Vorsteuern eines ausländischen Unternehmens
- FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 127/97
- FG Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 1 K 89/95
Vorsteuerabzug für Aufwendungen, die der Unternehmer an seine Arbeitnehmer aus ...
- FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 222/97
Zum Vorsteuerabzug aus Fahrgelderstattungen an Arbeitnehmer eines ...
Querverweise
Auf § 35 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Zu § 15 des Gesetzes
- § 40 (Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen)