Versicherungsaufsichtsgesetz
| VI. - Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland (§§ 105 - 111) |
| 1. - Unternehmen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (§§ 105 - 110) |
Literatur im Internet zu § 106a VAG
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