Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
Abschnitt 4 - Schlussvorschriften (§§ 11 - 12) |
Auf Vergütungsansprüche von Betreuern, Vormündern, Pflegern und Verfahrenspflegern für Leistungen, die vor dem 27. Juli 2019 erbracht wurden, ist dieses Gesetz bis zum Ende des angefangenen Betreuungsmonats in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.
Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.07.2019 | Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung | 22.06.2019 |
Rechtsprechung zu § 12 VBVG
10 Entscheidungen zu § 12 VBVG in unserer Datenbank:
- BGH, 04.12.2019 - XII ZB 338/19
Zur Frage, ob die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer ...
- BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für ...
- BGH, 28.10.2020 - XII ZB 143/19
Vermittlung von Fachkenntnissen durch die Ausbildung zum staatlich anerkannten ...
- LG Cottbus, 25.10.2019 - 7 T 265/17
- OLG Celle, 20.03.2020 - 6 W 142/19
Nachlasspflegervergütung; teilmittelloser Nachlass; kein gespaltener ...
- BGH, 09.03.2022 - XII ZB 539/21
Höhe der Betreuervergütung nach Absolvierung eines Studiums der ...
- BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf ...
- BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19
Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bayreuth, 31.10.2019 - 52 T 168/19
Erhöhte Betreuervergütung - Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse durch ...
- LG Bayreuth, 31.10.2019 - 52 T 168/19
- LG Mainz, 27.01.2020 - 8 T 15/20
Geltendmachung einer zusätzlichen monatlichen Pauschale bei der Betreuervergütung