Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 2 - Wertermittlung (§§ 39 - 47) |
| Kapitel 2 - Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger (§§ 43 - 46) |
(1) Bei einem Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes ist der Wert des Anrechts als Rentenbetrag nach § 2 des Betriebsrentengesetzes oder der Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 des Betriebsrentengesetzes maßgeblich. Hierbei ist anzunehmen, dass die Betriebszugehörigkeit der ausgleichspflichtigen Person spätestens zum Ehezeitende beendet ist.
(2) Der Wert des Ehezeitanteils ist nach den Grundsätzen der unmittelbaren Bewertung zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, so ist eine zeitratierliche Bewertung durchzuführen. Hierzu ist der nach Absatz 1 ermittelte Wert des Anrechts mit dem Quotienten zu multiplizieren, der aus der ehezeitlichen Betriebszugehörigkeit und der gesamten Betriebszugehörigkeit bis zum Ehezeitende zu bilden ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für ein Anrecht, das bei einem Träger einer Zusatzversorgung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes besteht.
Rechtsprechung zu § 45 VersAusglG
14 Entscheidungen zu § 45 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 7 UF 210/10
Anforderungen an die Tenorierung des Versorgungsausgleichs bei einer ...
- OLG Nürnberg, 17.02.2011 - 11 UF 1659/10
Bewertung von Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung
- OLG Celle, 15.11.2010 - 10 UF 182/10
Versorgungsausgleich: Verfahrensaussetzung hinsichtlich des Wertausgleichs von ...
- OLG Köln, 29.11.2010 - 27 UF 148/10
Behandlung von Versorgungsanwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und ...
- OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 10 UF 211/10
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen geringer Wertdifferenz; Bewertung des ...
- OLG Nürnberg, 06.05.2011 - 11 UF 165/11
Berücksichtigung pauschaler Teilungskosten des Versorgungsträgers
- OLG München, 14.10.2010 - 12 UF 605/10
Bewertung von Anrechten bei einer Pensionskasse
- OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
Versorgungsausgleich: Einordnung des den Betriebsangehörigen der Nord/LB aufgrund ...
- BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11
Sozialrecht - Betriebliche Altervorsorge
- OLG Düsseldorf, 27.05.2011 - 7 UF 107/10
VA, Teilungskosten
- OLG Celle, 04.05.2011 - 10 UF 147/10
Ausländische Anrechte im Versorgungsausgleich
- BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als ...
- OLG Düsseldorf, 26.05.2011 - 7 UF 218/10
Höhe der Teilungskosten
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 251/10
Begriff der Gleichartigkeit von Anrechten i.S. von § 18 Abs. 1 VersAusglG
Literatur im Internet zu § 45 VersAusglG
Querverweise
- VersAusglG
- Der Versorgungsausgleich
- Allgemeiner Teil
- § 5 (Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert)
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