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Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 333   

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https://dejure.org/2000,42249
BGBl. I 2000 S. 333 (https://dejure.org/2000,42249)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 07.04.2000, Seite 333
  • Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz)
  • vom 30.03.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 16.04.1999   BT   FUNKTIONSFÄHIGKEIT DER ARBEITSGERICHTE SICHERN (GESETZENTWURF)
  • 15.12.1999   BT   ARBEITSGERICHTE WERDEN ENTLASTET
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Hinzu kommt, dass eine Beschleunigung gerade auch der arbeitsgerichtlichen Verfahren der Intention des Gesetzgebers entspricht, wie bereits das sog. Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 333) zeigt.
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Damit handelt es sich bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses seit Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes vom 30.03.2000 (BGBl. I S. 333, 335) am 01.05.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) um eine "verkörperte" Willenserklärung (…siehe zum Ausdruck Staudinger/Dilcher, 12. Aufl., § 130 BGB Rn. 9).
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 540/15

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung

    Das galt auch schon im April 2002 (Art. 2 und 5 Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz vom 30. März 2000, BGBl. I S. 333).
  • LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07

    Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung

    Die durch das Arbeitsrechtsbeschleunigungsgesetz vom 30.03.2000 (BGBl. I 2000, 333) eingeführte Regelung hat die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren nur auf die in §§ 24, 25 SchwbG - im wesentlichen wortgleich mit §§ 94, 95 SGB IX - geregelten Tatbestände bezogen, nicht aber auf Regelungssachverhalte, die in § 26 SchwbG - jetzt § 96 SGB IX - festgehalten sind.
  • LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01

    Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung

    Rn. 23 Dabei kann das Beschwerdegericht offen lassen, ob die Vorschrift in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30.03.2000 (BGBl. I, S. 333) oder in der Fassung des Art. 23 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) vom 19.06.2001 (BGBl. I, S. 1045, 1115), der gemäß Art. 68 SGB IX (BGBl. I, 1045, 1139) zum 01.07.2001 in Kraft getreten ist, anzuwenden ist.

    Zum einen fehlt es in den Gesetzesmaterialien an einer entsprechenden Begründung; dort findet sich im Gegenteil der Hinweis, dass die Regelung in Art. 1 Nr. 1 Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz lediglich klarstellender Natur sein sollte (Begründung des Entwurfes des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes, 2. Teil, zu Art. 1 Nr. 1, Bundestagsdrucksache 14/626 vom 23.03.1999, S. 8).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008 - 2 Sa 74/08

    Annahmeverzug, Klageerhebung, Arbeitsbescheinigung, Inhalt, Kündigungserklärung, …

    Die Vorschrift des § 623 BGB, die Schriftform für den Ausspruch einer Kündigung fordert, ist durch Gesetz vom 30.03.2000 (BGBl. I S. 333) eingeführt worden und mit dem 01.05.2000 in Kraft getreten.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines …

    Diese Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz vom 30.03.2000 [BGBl I S. 333]) eingefügt worden und trat am 01.05.2000 in Kraft.
  • ArbG Hamburg, 09.03.2007 - 11 Ca 422/06

    Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils im zweiten Gütetermin

    Rechtshistorisch ist zu beachten, daß Satz 5 des § 54 Abs. 1 ArbGG, der die Möglichkeit einer weiteren Güteverhandlung schuf, durch das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 333) eingefügt worden ist.

    Eher ist anzunehmen, daß der Gesetzgeber des Arbeitsgerichtsverfahrens, der in § 54 Abs. 1 Satz 5 ArbGG die Zulässigkeit der weiteren Güteverhandlung regelt - und zwar erst durch nachträgliche Einfügung des mit dem Arbeitsgerichts-Beschleunigungsgesetz vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 333) in das ArbGG aufgenommenen Satz 5 des § 54 Abs. 1 -, zum Ausdruck bringt, daß auch ein weiterer Gütetermin den Folgen des § 59 Satz 4 ArbGG in Verbindung mit § 345 ZPO nicht im Wege steht.

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03

    Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit …

    Denn seit dem 01.05.2000 bestimmt § 623 BGB i. d. F. von Art. 2 des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes vom 30.03.2000 (BGBl. I S. 333) bzw. seit dem 01.08.2001 § 623 1. Halbs. BGB i. d. F. von Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001 (BGBl. S. 1542), dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag der Schriftform bedarf.
  • LAG Köln, 24.09.2003 - 3 Sa 232/03

    Berufungseinlegungsfrist, Berufungsbegründungsfrist, Rechtsmittelbelehrung

    Hinzu kommt, dass eine Beschleunigung gerade auch der arbeitsgerichtlichen Verfahren der Intention des Gesetzgebers entspricht, wie bereits das sog. Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz vom 30.04.2000 (BGBl. I, 333) zeigt.
  • LSG Bayern, 17.01.2002 - L 20 B 181/01

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Rahmen der im …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 5 Sa 754/03

    Beendigung des Anstellungsvertrages durch einen Auflösungsvertrag; …

  • LAG Baden-Württemberg, 14.04.2003 - 15 Sa 85/99

    Widerruf einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2001 - 18 Sa 844/01

    Statthaftigkeit der Berufung

  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03

    Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen

  • LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15

    Verfahrensart - Beschwerde - Schwerbehindertenvertretung - Abmahnung

  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 15 Sa 119/01

    Gutschrift auf Arbeitszeitkonto; Nachholung ausgefallener Arbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2020 - 25 Ta 41/20

    Verfahrensart bei Abmahnung der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AL 2836/11

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzgeldzeitraum - maßgeblicher Zeitpunkt für die …

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2001 - 15 Sa 28/01

    Wirksamkeit einer Vereinbarung, dass eine Abfindungszahlung die Leistungen wegen …

  • LAG Hessen, 28.03.2001 - 1 Sa 1129/00

    Klage auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit; Krankheit innerhalb eines Zeitraums …

  • LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01

    Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2004 - 4 Sa 469/03

    Nachträgliche formwirksame Bestätigung einer anfänglich formnichtig getroffenen …

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 17 Sa 1192/03

    Endgültiges Erlöschen des bisherigen Arbeitsverhältnisses bei einem …

  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2000 - 15 Sa 78/00

    Auslegung einer Vereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs, wonach die …

  • LAG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 Sa 36/00

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Hochschulbereich; Bedeutung …

  • VG Ansbach, 29.07.2008 - AN 8 P 08.00604

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus § 96 SGB IX

  • ArbG Verden, 20.09.2000 - 1 Ca 123/00

    Verfall eines Anspruches auf eine tarifliche Sonderzahlung aus einem …

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