Rechtsprechung zu Art. 7 GG
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EuGH, 11.09.2007 - C-318/05
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39 EG, 43 EG und 49 EG - Einkommensteuerrecht - Schulgeld - Abzugsrecht nur für Schulgeldzahlungen an private inländische Einrichtungen"
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG, 43 EG und 49 EG verstoßen, dass sie Schulgeldzahlungen für den Besuch von Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell von dem in § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 19. Oktober 2002 vorgesehenen Sonderausgabenabzug ausgeschlossen hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
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BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg.
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BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
Gründe: Die Richtervorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit einer landesgesetzlichen Regelung über die Erfüllung der Schulpflicht an der regional zuständigen Grundschule.
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BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches Ausbildungsmonopol; religiöse und weltanschauliche Neutralität; Schulfrieden; überragend wichtiges Gemeinschaftsgut; subjektive Berufszulassungsschranke; Berufsfreiheit; Berufswahlfreiheit.
Einer Referendarin, die sich aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, auch beim Unterrichten ein Kopftuch zu tragen, kann der Zugang zur Lehrerausbildung im öffentlichen Schulwesen nicht allein deshalb verweigert werden, um einer abstrakten Gefährdung des religiös-weltanschaulichen Schulfriedens vorzubeugen.
GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 136 Abs. 1, Art. 137 Abs. 1; BremSchulG § 59b Abs. 4 und 5; BremLV § 12 Abs. 1 Satz 2
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BVerwG, 10.01.2007 - 6 B 106.06
Gründe: Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, hat keinen Erfolg.
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BVerfG, 16.04.2002 - 1 BvR 279/02
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten in Sachsen-Anhalt.
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BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG eine gemeinsame Erziehung und Unterrichtung von schulpflichtigen behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen an allgemeinen öffentlichen Schulen (sogenannte ...
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BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§
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BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05
Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung; Schulträger; Schulaufsichtsbehörde; Ministerium; Kultusministerium; Zustimmung; Mitwirkung; Erörterung; Unterrichtung.
Die Zustimmung des Kultusministeriums zur Aufhebung einer Schule steht personalvertretungsrechtlich der Aufhebung einer Dienststelle gleich und bedarf der Mitwirkung des beim Kultusministerium gebildeten Lehrerhauptpersonalrates.
SächsPersVG § 73 Abs. 2, § 76 Abs. 1, § 77 Nr. 2
