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BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
§ 341 Abs. 1 StPO, § 341 Abs. 1, § 401 Abs. 2 Satz 1, § 43 Abs. 1, Abs. 2 StPO, § 32d Satz 2 StPO, § 85 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revisionen
- rewis.io
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.07.2023 - 604 Ks 1/23
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22
Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15). - BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15). - BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Dieser wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
- BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Dieser wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22). - BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15). - BGH, 30.07.2019 - 5 StR 252/19
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens der Beschwerdeführer gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19;… LR-StPO/Graalmann-Scheerer, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN).