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   BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23   

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https://dejure.org/2024,3688
BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23 (https://dejure.org/2024,3688)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2024 - 5 StR 576/23 (https://dejure.org/2024,3688)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 5 StR 576/23 (https://dejure.org/2024,3688)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22

    Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
    Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
    Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
    Dieser wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung:

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
    Dieser wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
    Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 252/19
    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
    Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens der Beschwerdeführer gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19; LR-StPO/Graalmann-Scheerer, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN).
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