Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8056
BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22 (https://dejure.org/2024,8056)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2024 - IV ZR 404/22 (https://dejure.org/2024,8056)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - IV ZR 404/22 (https://dejure.org/2024,8056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,8056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21

    Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Dafür muss der Richter auch alle ihm aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranziehen (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 - IV ZB 34/21, NJW 2022, 3436 Rn. 20 m.w.N.).

    Seine Auslegung kann nur angegriffen werden, soweit sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 aaO m.w.N.).

    Unter anderem ist eine Testamentsauslegung dann rechtsfehlerhaft, wenn in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen worden sind (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 aaO m.w.N.).

    Wenn der Wortlaut eines Testaments mehrere Deutungen zulässt, aber der (mögliche) Wille des Erblassers in dem Testament auch nicht andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist, ist der unterstellte, aber nicht formgerecht erklärte Wille des Erblassers unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 aaO m.w.N.).

  • BGH, 22.03.2023 - V ZR 128/22

    Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Die Auslegung des Klageantrags darf - wie allgemein im Prozessrecht - nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - V ZR 128/22, NJW-RR 2023, 718 Rn. 22).
  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 326/14

    Gütliche Streitbeilegung: Voraussetzungen eines wirksamen Abschlusses eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Eine Rechtsausübung kann etwa dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2015 - VI ZR 326/14, NJW 2015, 2965 Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass es sich hier entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht um einen Erbprätendentenstreit handelt, in dem einem Erbschein von vornherein keine Bindungswirkung zukäme (Senatsurteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08, FamRZ 2010, 1068 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12

    Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
         Die Anforderung, bei der Auslegung den gesamten Text der Verfügung (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - IV ZR 224/12, BGHZ 198, 32 Rn. 11 m.w.N.) - und daher auch aller Verfügungen - zu berücksichtigen, hat das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Revisionen erfüllt.
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben aus § 242 BGB setzt das Bestehen einer besonderen rechtlichen Beziehung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1985 - I ZR 53/83, BGHZ 95, 274, 279 [juris Rn. 34]).
  • BGH, 17.09.2020 - V ZB 8/20

    Eingezogener Erbschein ist kein Nachweis der Erbfolge

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Die Angaben über die Nacherbfolge in dem dem Vorerben erteilten Erbschein sind nur für die Verfügungsbefugnis des Vorerben von Bedeutung und daher zur bindenden Feststellung des Nacherben nicht geeignet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2020 - V ZB 8/20, NJW 2021, 858 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 169/85

    Einvernehmliche Aufhebung eines unter Ehegatten geschlossenen Erbvertrages

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Es hat keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass die späteren Verfügungen im Sinne von § 2258 Abs. 1 BGB im Widerspruch dazu stehen, d.h. die getroffenen Anordnungen miteinander sachlich unvereinbar sind oder die kumulative Geltung den in einem späteren Testament zum Ausdruck kommenden Absichten des Erblassers zuwiderläuft (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVa ZR 169/85, NJW 1987, 901 [juris Rn. 27] m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14

    Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Daher kam dem Erbschein vom 5. Mai 2014, der die Kläger als Miterben auswies, in diesem Zivilprozess mit einem Dritten gemäß § 2365 BGB eine Vermutungswirkung entsprechend § 292 ZPO zu (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - IV ZR 408/14, ErbR 2015, 197 Rn. 8).
  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81

    Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
    Der für einen Vorerben ausgestellte Erbschein weist nur diesen als Erben aus; die in einem solchen Erbschein enthaltenen Angaben, dass Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer Nacherbe ist, sind nur hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Vorerben von Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1982 - V ZB 8/81, BGHZ 84, 196, 199 f. [juris Rn. 9]).
  • BGH, 10.02.1993 - IV ZR 274/91

    Ordnungsgemäße Verwaltung durch Vorerben bei Kreditaufnahme - Rechtsverhältnis

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89

    Keine Aufrechnung mit Rückforderungsanspruch aus Entschädigung gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht