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   BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14   

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https://dejure.org/2017,18084
BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14 (https://dejure.org/2017,18084)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14 (https://dejure.org/2017,18084)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2017 - 1 BvR 1790/14 (https://dejure.org/2017,18084)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 12 Abs 1 S 2 SGG, § 33 Abs 1 SGG, § 40 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Nichtbearbeitung eines Wiedereinsetzungsantrags (hier: gem § 67 SGG) im fachgerichtlichen Verfahren - Absehen von einer Entscheidung durch zuständigen Spruchkörper nur in extremen Ausnahmefällen - vorliegend jedoch auch im Falle der Zurückverweisung ...

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Verfristung des Widereinsetzungsantrags

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Nichtbearbeitung eines Wiedereinsetzungsantrags (hier: gem § 67 SGG) im fachgerichtlichen Verfahren - Absehen von einer Entscheidung durch zuständigen Spruchkörper nur in extremen Ausnahmefällen - vorliegend jedoch auch im Falle der Zurückverweisung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Verfristung des Widereinsetzungsantrags

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Verfristung des Widereinsetzungsantrags

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Nichtbearbeitung eines Wiedereinsetzungsantrags (hier: gem § 67 SGG) im fachgerichtlichen Verfahren - Absehen von einer Entscheidung durch zuständigen Spruchkörper nur in extremen Ausnahmefällen - vorliegend jedoch auch im Falle der Zurückverweisung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01

    Ablehnende Mitteilung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14
    Das Schreiben des Vorsitzenden vom 27. Mai 2014, dass der zuständige Senat nach der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages und der Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens keinen Anlass sehe, über weitere Wiedereinsetzungsanträge zu entscheiden, und die darin zum Ausdruck gebrachte Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 2013 - 2 BvR 1412/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 1175/01 -, juris, m.w.N.) unterliegt am Maßstab von Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Im einschlägigen Verfahrensrecht gibt es jedenfalls keine Regelung, die ein Absehen von einer Entscheidung durch den zuständigen Spruchkörper ermöglicht (zu extremen Ausnahmefällen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 1175/01 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14
    Grundsätzlich darf nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG richterlich nur handeln und entscheiden, wer nach dem Gerichtsverfassungsgesetz, den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungs- und Besetzungsregelungen des Gerichts dafür zuständig ist (vgl. BVerfGE 89, 28 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14
    Grundsätzlich darf nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG richterlich nur handeln und entscheiden, wer nach dem Gerichtsverfassungsgesetz, den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungs- und Besetzungsregelungen des Gerichts dafür zuständig ist (vgl. BVerfGE 89, 28 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers jedoch nicht angezeigt, da im Falle einer Zurückverweisung keine Erfolgsaussicht bestünde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13

    Strafvollzug (Vollzugsplan; effektiver Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14
    Das Schreiben des Vorsitzenden vom 27. Mai 2014, dass der zuständige Senat nach der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages und der Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens keinen Anlass sehe, über weitere Wiedereinsetzungsanträge zu entscheiden, und die darin zum Ausdruck gebrachte Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 2013 - 2 BvR 1412/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 1175/01 -, juris, m.w.N.) unterliegt am Maßstab von Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlichen Bedenken.
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