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   BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23   

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BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23 (https://dejure.org/2023,39916)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 6 B 12.23 (https://dejure.org/2023,39916)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 6 B 12.23 (https://dejure.org/2023,39916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Prüfungsrecht: Zur Zulässigkeit einer neuen Gewichtung und Bewertung der Prüfungsarbeit im Überdenkungsverfahren ohne im Einzelnen durchgreifende Einwände des Prüflings | Prüfung; Überdenkungsverfahren; Gewichtung und Bewertung; Grundsatz der Chancengleichheit

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  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Prüfungsrecht: Zur Zulässigkeit einer neuen Gewichtung und Bewertung der Prüfungsarbeit im Überdenkungsverfahren ohne im Einzelnen durchgreifende Einwände des Prüflings | Prüfung; Überdenkungsverfahren; Gewichtung und Bewertung; Grundsatz der Chancengleichheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 420
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Die Beschwerde entnimmt des Weiteren den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314) und vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - (BVerwGE 109, 211) den Rechtssatz, dass eine Notenänderung im Überdenkensverfahren bei im Wesentlichen gleichbleibender Prüferkritik und nicht gegebenen sachlichen Änderungen nur auf einer unzulässigen Veränderung des Bezugssystems beruhen könne.

    Der Prüfer darf zwar keine vom Vergleichsrahmen unabhängige Bewertung vornehmen und seine prüfungsspezifischen Bewertungskriterien nicht ändern (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 ).

    Schließlich sucht die Beschwerde eine zur Revisionszulassung führende Divergenz durch den Hinweis darzutun, dass es nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. a. - (BVerfGE 84, 34) und denjenigen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - (BVerwGE 109, 211) mit dem Grundsatz der Prüfungsgerechtigkeit unvereinbar sei, wenn einzelne Prüflinge die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten, indem sie einen Verwaltungsgerichtsprozess anstrengten.

  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Wird mit einer Klage nicht unmittelbar eine bessere Bewertung einer Prüfungsleistung, sondern - wie im Fall einer verhängten Sanktion - die Aufhebung einer Entscheidung begehrt, die nach der Ausgestaltung der konkreten Prüfungsordnung den weiteren Fortgang des Prüfungsverfahrens versperrt, steht dem betroffenen Prüfling als statthafte Klage die Anfechtungsklage als mit Blick auf sein Rechtsschutzziel notwendiger und zugleich hinreichender Rechtsbehelf zur Verfügung (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 6 C 3.18 - BVerwGE 164, 379 Rn. 8, 10 ff., 29).

    Die Beschwerde führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in dem Urteil vom 27. Februar 2019 - 6 C 3.18 - (BVerwGE 164, 379 Rn. 8) im Fall eines Nichtbestehensbescheids infolge des nicht rechtzeitigen Erscheinens zum mündlichen Prüfungsteil der ersten juristischen Prüfung die Anfechtungsklage als statthaft angesehen, weil der Prüfungsanspruch nach einer Aufhebung des Bescheids wiederauflebe und deshalb das Prüfungsverfahren im vorhergehenden Stand fortzusetzen sei.

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    In Bezug auf einen zuvor ergangenen belastenden Prüfungsbescheid schließt das Bescheidungsbegehren - soweit erforderlich - ein Anfechtungsbegehren ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 413 Rn. 10 sowie auch bereits: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 279).

    Die Beschwerde entnimmt des Weiteren den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314) und vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - (BVerwGE 109, 211) den Rechtssatz, dass eine Notenänderung im Überdenkensverfahren bei im Wesentlichen gleichbleibender Prüferkritik und nicht gegebenen sachlichen Änderungen nur auf einer unzulässigen Veränderung des Bezugssystems beruhen könne.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Schließlich sucht die Beschwerde eine zur Revisionszulassung führende Divergenz durch den Hinweis darzutun, dass es nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. a. - (BVerfGE 84, 34) und denjenigen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - (BVerwGE 109, 211) mit dem Grundsatz der Prüfungsgerechtigkeit unvereinbar sei, wenn einzelne Prüflinge die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten, indem sie einen Verwaltungsgerichtsprozess anstrengten.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Dementsprechend bestehe ausweislich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 - (BVerwGE 92, 132) der Anspruch eines Prüflings auf ein Überdenkensverfahren gerade nicht voraussetzungslos.
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Insofern kommt es auf die - von dem Oberverwaltungsgericht denn auch ausdrücklich offengelassene (UA S. 14 f.) - Frage nicht an, ob eine Prüfungsbehörde befugt ist, die Entscheidungen der Prüfer im Überdenkensverfahren auf die Einhaltung der rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums der Prüfer und eine ausreichende Begründung hin zu überprüfen (vgl. zur Unzulässigkeit einer behördlichen Vorprüfung der von einem Prüfling erhobenen Einwendungen: BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 29).
  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Eine Überschreitung dieses Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze, gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    In Bezug auf einen zuvor ergangenen belastenden Prüfungsbescheid schließt das Bescheidungsbegehren - soweit erforderlich - ein Anfechtungsbegehren ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 413 Rn. 10 sowie auch bereits: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 279).
  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Zwar ist es wegen der inhaltlichen Nähe von Grundsatz- und Divergenzrevision nicht ausgeschlossen, dass eine Beschwerde mit der - unzutreffenden - Behauptung einer Abweichung der Sache nach eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufwirft (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1966 - 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91, vom 4. Dezember 1979 - 4 B 231.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 31 S. 97, vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 5 und vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23
    Eine Überschreitung dieses Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze, gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 6 C 10.20

    Teilbarkeit einer eisenbahnregulierungsrechtlichen Entgeltgenehmigung

  • BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20

    Die Möglichkeit des Eintritts städtebaulich erheblicher Folgewirkungen steht dem

  • BVerwG, 11.05.1966 - VIII B 109.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.12.1979 - 4 B 231.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Aufhebung eines

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