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   EuG, 04.05.2017 - T-512/14   

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EuG, 04.05.2017 - T-512/14 (https://dejure.org/2017,13317)
EuG, Entscheidung vom 04.05.2017 - T-512/14 (https://dejure.org/2017,13317)
EuG, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - T-512/14 (https://dejure.org/2017,13317)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Green Source Poland / Kommission

    Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Ablehnung der Gewährung einer finanziellen Beteiligung an einem Großprojekt - Unternehmen, das für die Durchführung des Projekts verantwortlich ist - Fehlende unmittelbare Betroffenheit - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Green Source Poland / Kommission

    Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Ablehnung einer finanziellen Beteiligung an einem Großprojekt - Für die Durchführung des Vorhabens verantwortliches Unternehmen - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Green Source Poland / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Ablehnung einer finanziellen Beteiligung an einem Großprojekt - Für die Durchführung des Vorhabens verantwortliches Unternehmen - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, grundsätzlich das kumulative Vorliegen zweier Kriterien, nämlich erstens, dass die beanstandete Maßnahme der Union sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (vgl. Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 9. Juli 2013, Regione Puglia/Kommission, C-586/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:459, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das zweite Kriterium, d. h. das Fehlen eines Ermessensspielraums des betreffenden Mitgliedstaats, ist auch erfüllt, wenn für Letzteren nur eine bloß theoretische Möglichkeit besteht, dem Unionsakt nicht nachzukommen, weil sein Wille, diesem Akt nachzukommen, keinem Zweifel unterliegt (vgl. Urteile vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 3. März 2011, Caixa Geral de Depósitos/Kommission, T-401/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:72, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist der Mitgliedstaat als Adressat der Entscheidung über die Bewilligung einer finanziellen Beteiligung aus dem EFRE auch als Inhaber des Anspruchs auf die genannte Beteiligung anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 47 bis 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 14. September 2011, Regione Puglia/Kommission, T-84/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:468, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch entsprechend Beschlüsse vom 21. Mai 2015, APRAM/Kommission, T-403/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:317, Rn. 36 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Juni 2016, 1REPA/Kommission und Rechnungshof, T-825/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:345, Rn. 38 bis 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Letztere haben gemäß dem in Art. 4 AEUV aufgestellten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die nationalen Verfahrensvorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen möglichst so auszulegen und anzuwenden, dass natürliche und juristische Personen die Rechtmäßigkeit jeder Entscheidung oder jeder anderen nationalen Maßnahme, mit der eine Handlung der Union wie die hier streitige auf sie angewandt wird, gerichtlich anfechten können, indem sie sich auf die Ungültigkeit dieser Handlung berufen und die nationalen Gerichte dadurch veranlassen, dem Gerichtshof insoweit Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 65 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 9. Juni 2016, 1REPA/Kommission und Rechnungshof, T-825/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:345, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Erstens ergibt sich der von der Klägerin angeführte Umstand, dass die polnischen Behörden zu erkennen gegeben hätten, dass sie das Projekt ohne die Beteiligung des EFRE nicht weiter finanzieren wollten, seinen Nachweis vorausgesetzt, keineswegs aus dem angefochtenen Beschluss, und er ist jedenfalls Ausdruck einer autonomen Willensentscheidung dieser Behörden, da sich eine entsprechende Verpflichtung nicht aus dem angefochtenen Beschluss oder dem Unionsrecht ergibt (vgl. entsprechend Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 56).

    Der Gerichtshof hat daher darauf hingewiesen, dass er in Ausnahmefällen entschieden hat, dass der Kläger im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar betroffen sein kann, weil weitere Umstände, etwa die bloß theoretisch bestehende Möglichkeit, der streitigen Entscheidung nicht nachzukommen, den Schluss erlaubten, dass bei ihm ein unmittelbares Interesse vorlag (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 58, und Beschluss vom 6. März 2014, Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development/Kommission, C-248/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:137, Rn. 25).

  • EuG, 14.09.2011 - T-84/10

    Regione Puglia / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Daher ist der Mitgliedstaat als Adressat der Entscheidung über die Bewilligung einer finanziellen Beteiligung aus dem EFRE auch als Inhaber des Anspruchs auf die genannte Beteiligung anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 47 bis 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 14. September 2011, Regione Puglia/Kommission, T-84/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:468, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch entsprechend Beschlüsse vom 21. Mai 2015, APRAM/Kommission, T-403/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:317, Rn. 36 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Juni 2016, 1REPA/Kommission und Rechnungshof, T-825/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:345, Rn. 38 bis 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens impliziert der von der Klägerin angeführte Umstand, dass sie in den Erwägungsgründen 6, 15 und 17 des angefochtenen Beschlusses - infolge einer gewiss unglücklichen Formulierung - als "Antragsteller" genannt und sie in dem von der Republik Polen vorgelegten Antragsformular als "für die Durchführung des Projekts zuständige Einrichtung (Begünstigter)" (Abschnitt A.2.1 des Antragsformulars) bezeichnet und in der Beschreibung des Projekts (Abschnitt B.1.2 des Antragsformulars) genannt wird, nicht, dass zwischen ihr und der finanziellen Beteiligung des EFRE eine unmittelbare Beziehung besteht oder sie selbst in Bezug auf die genannte Beteiligung anspruchsberechtigt ist (vgl. entsprechend Beschlüsse vom 25. September 2008, Regione Siciliana/Kommission, T-363/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:403, Rn. 25, und vom 14. September 2011, Regione Puglia/Kommission, T-84/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:468, Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung genügt nämlich die Absicht der Republik Polen, das Projekt nicht mehr zu finanzieren, nicht für die Feststellung des nach Art. 263 Abs. 4 AEUV erforderlichen unmittelbaren Interesses, da sonst der Mitgliedstaat entscheiden könnte, ob die betroffene Person eine Klagebefugnis vor den Unionsgerichten erhält oder nicht (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 14. September 2011, Regione Puglia/Kommission, T-84/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:468, Rn. 52, und vom 21. Mai 2015, APRAM/Kommission, T-403/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:317, Rn. 49).

    Zunächst beruht nämlich dieses Argument, mit dem geltend gemacht wird, dass sich das Fehlen eines Ermessensspielraums aus dem Vertrag und nicht aus dem Unionsrecht ergebe, auf einem falschen Verständnis der oben in den Rn. 32 und 60 angeführten Rechtsprechung, nach der das Fehlen eines Ermessensspielraums gerade aus dem Unionsrecht folgen muss (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. September 2011, Regione Puglia/Kommission, T-84/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:468, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.06.2016 - T-825/14

    IREPA / Kommission und Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Folglich ist der betreffende Mitgliedstaat der Inhaber des Anspruchs auf die in Rede stehende finanzielle Beteiligung der Union (vgl. entsprechend Beschluss vom 9. Juni 2016, 1REPA/Kommission und Rechnungshof, T-825/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:345, Rn. 38).

    Daher ist der Mitgliedstaat als Adressat der Entscheidung über die Bewilligung einer finanziellen Beteiligung aus dem EFRE auch als Inhaber des Anspruchs auf die genannte Beteiligung anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 47 bis 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 14. September 2011, Regione Puglia/Kommission, T-84/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:468, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch entsprechend Beschlüsse vom 21. Mai 2015, APRAM/Kommission, T-403/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:317, Rn. 36 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Juni 2016, 1REPA/Kommission und Rechnungshof, T-825/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:345, Rn. 38 bis 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Letztere haben gemäß dem in Art. 4 AEUV aufgestellten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die nationalen Verfahrensvorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen möglichst so auszulegen und anzuwenden, dass natürliche und juristische Personen die Rechtmäßigkeit jeder Entscheidung oder jeder anderen nationalen Maßnahme, mit der eine Handlung der Union wie die hier streitige auf sie angewandt wird, gerichtlich anfechten können, indem sie sich auf die Ungültigkeit dieser Handlung berufen und die nationalen Gerichte dadurch veranlassen, dem Gerichtshof insoweit Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 65 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 9. Juni 2016, 1REPA/Kommission und Rechnungshof, T-825/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:345, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedenfalls ist hervorzuheben, dass das Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Schutzes nicht zum Wegfall der in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit führen kann (vgl. Beschluss vom 9. Juni 2016, 1REPA/Kommission und Rechnungshof, T-825/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:345, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Viertens lässt sich die Rechtsprechung, die die Klägerin für ihre Auffassung anführt, dass die polnischen Behörden keinen Ermessensspielraum hätten, und zwar die Urteile vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Zu den Urteilen vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof in diesen Urteilen auf den sozioökonomischen Kontext des Abschlusses des betreffenden Liefervertrags gestützt hat, der durch die wirtschaftlich und finanziell kritische Situation gekennzeichnet war, in der sich der vom Beschluss Begünstigte befand, sowie durch die Verschärfung der Lage des Begünstigten bei Nahrungsmitteln und Waren des medizinischen Bedarfs, und auf den Umstand, dass unter diesen Umständen die betreffenden Getreidelieferungen nur mit den finanziellen Mitteln erfolgen konnten, die von der Union zur Verfügung gestellt wurden.

    Die Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung in den betreffenden Liefervertrag spiegelte daher nur die objektive wirtschaftliche Abhängigkeit dieses Liefervertrags von den von der Union zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln wider (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, EU:C:1998:193, Rn. 50 und 51).

  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Diese Auffassung habe das Gericht im Urteil vom 19. Mai 1994, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission (T-465/93, EU:T:1994:56), bestätigt, das in einer Rechtssache ergangen sei, deren tatsächliche und rechtliche Umstände ihrer Situation entsprächen.

    In dieser Hinsicht ist die Begründung des von der Klägerin angeführten Urteils vom 19. Mai 1994, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission (T-465/93, EU:T:1994:56), nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Aus dem genannten Urteil geht nämlich hervor, dass die italienischen Behörden der Kommission mehrere Projekte vorgelegt hatten und die Kommission hiervon bestimmte Projekte ausgewählt hatte (Urteil vom 19. Mai 1994, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, T-465/93, EU:T:1994:56, Rn. 5 bis 12).

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Viertens lässt sich die Rechtsprechung, die die Klägerin für ihre Auffassung anführt, dass die polnischen Behörden keinen Ermessensspielraum hätten, und zwar die Urteile vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Ebenso ist hinsichtlich der Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), und vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), darauf hinzuweisen, dass sie besondere Fälle betrafen, in denen die Kommission einen Mitgliedstaat auf dessen Antrag zum Erlass von Schutzmaßnahmen ermächtigt hatte.

  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Viertens lässt sich die Rechtsprechung, die die Klägerin für ihre Auffassung anführt, dass die polnischen Behörden keinen Ermessensspielraum hätten, und zwar die Urteile vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Ebenso ist hinsichtlich der Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), und vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), darauf hinzuweisen, dass sie besondere Fälle betrafen, in denen die Kommission einen Mitgliedstaat auf dessen Antrag zum Erlass von Schutzmaßnahmen ermächtigt hatte.

  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02

    Regione Siciliana / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Zunächst ist zu beachten, dass die oben in Rn. 40 genannte Rechtsprechung sowohl Vorhaben, die keine Großprojekte sind, als auch Großprojekte betrifft (Urteil vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, EU:C:2006:282, Rn. 1, Beschlüsse vom 8. Juli 2004, Regione Siciliana/Kommission, T-341/02, EU:T:2004:228, Rn. 16, und vom 25. September 2008, Regione Siciliana/Kommission, T-363/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:403, Rn. 1 und 4).

    Unter diesen Umständen konnte es der Gerichtshof für zweifelsfrei erachten, dass der Mitgliedstaat, der diese Maßnahmen beantragt hatte, sie befolgen und alle Konsequenzen daraus ziehen würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Juli 2004, Regione Siciliana/Kommission, T-341/02, EU:T:2004:228, Rn. 79).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-391/96

    Compagnie Continentale (France) / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Viertens lässt sich die Rechtsprechung, die die Klägerin für ihre Auffassung anführt, dass die polnischen Behörden keinen Ermessensspielraum hätten, und zwar die Urteile vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Zu den Urteilen vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof in diesen Urteilen auf den sozioökonomischen Kontext des Abschlusses des betreffenden Liefervertrags gestützt hat, der durch die wirtschaftlich und finanziell kritische Situation gekennzeichnet war, in der sich der vom Beschluss Begünstigte befand, sowie durch die Verschärfung der Lage des Begünstigten bei Nahrungsmitteln und Waren des medizinischen Bedarfs, und auf den Umstand, dass unter diesen Umständen die betreffenden Getreidelieferungen nur mit den finanziellen Mitteln erfolgen konnten, die von der Union zur Verfügung gestellt wurden.

  • EuGH, 05.05.1998 - C-403/96

    Glencore Grain / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.2017 - T-512/14
    Viertens lässt sich die Rechtsprechung, die die Klägerin für ihre Auffassung anführt, dass die polnischen Behörden keinen Ermessensspielraum hätten, und zwar die Urteile vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Zu den Urteilen vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, EU:C:1998:193), vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale (France)/Kommission (C-391/96 P, EU:C:1998:194), und vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-403/96 P, EU:C:1998:195), ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof in diesen Urteilen auf den sozioökonomischen Kontext des Abschlusses des betreffenden Liefervertrags gestützt hat, der durch die wirtschaftlich und finanziell kritische Situation gekennzeichnet war, in der sich der vom Beschluss Begünstigte befand, sowie durch die Verschärfung der Lage des Begünstigten bei Nahrungsmitteln und Waren des medizinischen Bedarfs, und auf den Umstand, dass unter diesen Umständen die betreffenden Getreidelieferungen nur mit den finanziellen Mitteln erfolgen konnten, die von der Union zur Verfügung gestellt wurden.

  • EuGH, 06.03.2014 - C-248/12

    Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development / Kommission

  • EuG, 25.09.2008 - T-363/03

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 06.03.2012 - T-453/10

    Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development / Kommission

  • EuG, 21.05.2015 - T-403/13

    APRAM / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-401/07

    Caixa Geral de Depósitos / Kommission

  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuG, 06.06.2002 - T-105/01

    SLIM Sicilia / Kommission

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 20.09.2016 - C-105/15

    Mallis und Malli / Kommission und EZB - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm

  • EuGH, 09.07.2013 - C-586/11

    Regione Puglia / Kommission

  • EuG, 04.05.2017 - T-403/15

    JYSK / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der Verordnung (EG)

  • EuG, 05.10.2010 - T-69/09

    Provincie Groningen und Provincie Drenthe gegen Europäische Kommission. -

  • EuG, 20.09.2018 - T-815/17

    Správa zeleznicní dopravní cesty/ Kommission und INEA

    Cette appréciation est l'application, par analogie, de la jurisprudence relative à l'octroi d'un concours financier de l'Union au titre du Fonds européen de développement régional (FEDER), selon laquelle, d'une part, la désignation, dans la décision d'octroi du concours financier, d'une entité comme autorité responsable de la réalisation du projet n'implique pas que cette entité soit elle-même titulaire du droit audit concours et, d'autre part, le fait qu'une entité soit mentionnée comme autorité responsable de la demande de concours financier n'a pas non plus comme conséquence de la placer dans un rapport direct avec le concours de l'Union (voir, en ce sens, arrêts du 22 mars 2007, Regione Siciliana/Commission, C-15/06 P, EU:C:2007:183, points 32 et 36 ; du 10 septembre 2009, Commission/Ente per le Ville Vesuviane et Ente per le Ville Vesuviane/Commission, C-445/07 P et C-455/07 P, EU:C:2009:529, points 47 et 48, et du 4 mai 2017, Green Source Poland/Commission, T-512/14, EU:T:2017:299, point 40 et jurisprudence citée).
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