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   EuGH, 02.04.2009 - C-394/07   

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EuGH, 02.04.2009 - C-394/07 (https://dejure.org/2009,5850)
EuGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - C-394/07 (https://dejure.org/2009,5850)
EuGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - C-394/07 (https://dejure.org/2009,5850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • EU-Kommission PDF

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • EU-Kommission

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Ausschlusses des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung bei Versagung von Anerkennung und Vollstreckung durch das Gericht des ersuchten Staats - [Marco Gambazzi gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Ausschlusses des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung bei Versagung von Anerkennung und Vollstreckung durch das Gericht des ersuchten Staats - [Marco Gambazzi gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte d'Appello di Milano (Italien) eingereicht am 22. August 2007 - Marco Gambazzi / DaimlerChrysler Canada Inc., CIBC Mellon Trust Company

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 26 und 27 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens - Entscheidung, deren Anerkennung der öffentlichen Ordnung des ersuchten Staates zuwiderliefe - Beschluss, mit dem eine Prozesspartei wegen Nichteinhaltung einer richterlichen Verfügung an ihrer Verteidigung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1938
  • EuZW 2009, 422
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-394/07
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. März 2000, Krombach (C-7/98, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 23), entschieden, dass der Gerichtshof, auch wenn es nicht seine Sache ist, den Inhalt der öffentlichen Ordnung eines Vertragsstaats zu definieren, doch über die Grenzen zu wachen hat, innerhalb deren sich das Gericht eines Vertragsstaats auf diesen Begriff stützen darf, um der Entscheidung eines Gerichts eines anderen Vertragsstaats die Anerkennung zu versagen.

    Es muss sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (Urteil Krombach, Randnr. 37).

    In Bezug auf die Ausübung der Verteidigungsrechte, auf die sich die Vorlagefrage bezieht, hat der Gerichtshof daran erinnert, dass sie für die Gestaltung und Durchführung eines fairen Prozesses von herausragender Bedeutung ist und zu den Grundrechten gehört, die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und den internationalen Übereinkünften zum Schutz der Menschenrechte ergeben, bei denen die Mitgliedstaaten mitgewirkt haben oder denen sie beigetreten sind, unter denen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, unterzeichnet in Rom am 4. November 1950, besondere Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil Krombach, Randnrn.

    Auf diese Grundsätze hat der Gerichtshof selbst in seinem Urteil Krombach Bezug genommen und in den Randnrn.

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-394/07
    Die Frage der Vereinbarkeit der vom Gericht des Urteilsstaats erlassenen Ausschlussmaßnahme mit der öffentlichen Ordnung des ersuchten Staates ist im Hinblick auf das Verfahren als Ganzes und anhand sämtlicher Umstände zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 68).
  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-394/07
    Er hat jedoch ausgeführt, dass es dafür, dass solche Entscheidungen in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens fallen, genügt, dass es sich um solche gerichtlichen Entscheidungen handelt, denen, bevor in einem anderen Staat ihre Anerkennung und Vollstreckung beantragt wurde, im Urteilsstaat nach unterschiedlichen Modalitäten ein kontradiktorisches Verfahren vorangegangen ist oder hätte vorangehen können (Urteil vom 21. Mai 1980, Denilauler, 125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13).
  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Es muss sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Anerkennungs- oder Vollstreckungsmitgliedstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, Urteil 28. März 2000, C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-01935 Rn. 37; vom 11. Mai 2000, C-38/98, Renault, Slg. 2000, I-02973 Rn. 30; vom 2. April 2009, C-394/07, Gambazzi, Slg. 2009, I-2563 Rn. 27; vom 28. April 2009, C-420/07, Apostolides, Slg. 2009, I-3571 Rn. 59; vom 6. September 2012, C-619/10, RIW 2012, 781 Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Vgl. auch Urteile Krombach (Rn. 25 bis 27 und 45), und vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 28, 29 und 48).

    57 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 48).

    58 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 20).

    59 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 48 und 49).

    90 Urteil vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 46).

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Es müsse sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltende Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...]).

    Eine solche Beschränkung kann deswegen nur dann nicht als offensichtliche und unverhältnismäßige Beeinträchtigung dieser Rechte angesehen werden, wenn sie sehr hohen Anforderungen genügt (vgl. EuGH Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07 -veröffentlicht bei [...] Tz. 29 ff.).

    Weiter ist zu prüfen, ob die vom Schuldner vorgetragenen Gründe, insbesondere seine Bedenken gegen eine Vollmacht zur generellen Verwendung gegenüber nicht bezeichneten Auskunftspflichtigen, sein Ansehen beschädigen und damit auch sein Persönlichkeitsrecht verletzen können (EuGH vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...] Tz. 40 ff.).

    Nur im Rahmen einer Abwägung dieser Umstände kann entschieden werden, ob die von Art. 103 Abs. 1 GG geschützten Grundwerte verletzt sind (EuGH vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...] Tz. 45 ff.).

    Dass ihm diese Möglichkeit durch den Ausschluss aus dem Verfahren genommen wurde, obwohl das Ziel der Klärung seiner Einkommensverhältnisse schon auf andere Weise erreicht werden konnte, hält den Grundsätzen des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes auf rechtliches Gehör nicht stand (vgl. insoweit auch EuGH Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...]).

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZB 39/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zivilurteils: Hinderung wegen Verstößen

    Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit gewahrt bleibt, muss es sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07, Gambazzi/DaimlerChrysler, NJW 2009, 1938 Rn. 27; vom 28. April 2009 - C-420/07, Apostolides/Orams, EuGRZ 2009, 210 Rn. 59).

    Sanktionen verfahrensrechtlicher Art gegen eine Partei, die diese vom Verfahren ausschließen, dürfen nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, einen wirksamen Verfahrensablauf zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 2. April 2009, aaO Rn. 40 f; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1967, aaO S. 332 f; Beschluss vom 14. Juni 2012, aaO Rn. 12).

  • BGH, 19.07.2018 - IX ZB 10/18

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung des Urteils eines ausländischen Gerichts

    Bei dem Verstoß muss es sich um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, NJW 2009, 1938 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZB 47/14, ZVI 2016, 14 Rn. 8).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang allerdings entschieden, dass die Grundrechte keine absoluten Rechte sind, sondern Beschränkungen unterliegen können, sofern diese tatsächlich Zielen des Allgemeininteresses entsprechen, die mit den in Rede stehenden Maßnahmen verfolgt werden, und nicht im Hinblick auf den verfolgten Zweck eine offensichtliche und unverhältnismäßige Beeinträchtigung der auf diese Weise gewährleisteten Rechte darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2006, Dokter u. a., C-28/05, Slg. 2006, I-5431, Randnr. 75, vom 2. April 2009, Gambazzi, C-394/07, Slg. 2009, I-2563, Randnr. 29, und vom 18. März 2010, Alassini, C-317/08 bis C-320/08, Slg. 2010, I-2213, Randnr. 63).

    Gleichwohl obliegt es dem vorlegenden Gericht, in Ansehung der konkreten Umstände der Ausgangsrechtssache zu prüfen, ob die durch das verfahrensrechtliche System im Vereinigten Königreich vorgesehene Beschränkung nicht im Hinblick auf das mit ihr verfolgte Ziel offensichtlich unverhältnismäßig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Gambazzi, Randnr. 34).

    Insoweit ist, wie auch die Generalanwältin in Nr. 83 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, festzustellen, dass der Umfang der Begründungspflicht je nach Art der in Rede stehenden gerichtlichen Entscheidung variieren kann und im Hinblick auf das Verfahren als Ganzes und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände und der mit dieser Entscheidung einhergehenden Verfahrensgarantien zu beurteilen ist, um zu prüfen, ob diese Verfahrensgarantien den betroffenen Personen die Möglichkeit geben, gegen die Entscheidung in zweckdienlicher und wirksamer Weise ein Rechtsmittel einzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 66, und Gambazzi, Randnrn.

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

    Nach diesen Ausführungen ist in Bezug auf die Erfordernisse, die im weiteren Verfahren zu beachten sind, darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 insgesamt das Bestreben zum Ausdruck bringen, sicherzustellen, dass im Rahmen der Ziele der Verordnung die Verfahren, die zum Erlass gerichtlicher Entscheidungen führen, unter Wahrung der Verteidigungsrechte durchgeführt werden (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980, Denilauler, 125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13, und vom 2. April 2009, Gambazzi, C-394/07, Slg. 2009, I-2563, Randnr. 23).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das Bemühen, Fälle der Justizverweigerung zu vermeiden, mit denen ein Kläger wegen der Unmöglichkeit, den Beklagten ausfindig zu machen, konfrontiert wäre, ein solches Ziel des Allgemeininteresses darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil Gambazzi, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich -

    39 - Vgl. Urteile Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 22), Renault (C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 27), Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 26), Apostolides (C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 56) und Trade Agency (C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 49).

    42 - Vgl. Urteile Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 36), Renault (C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 29), Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 27), Apostolides (C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 59) und Trade Agency (C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 51).

    43 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 38 und 39) und Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 28).

    51 - Vgl. Urteile Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 36), Renault (C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 29), Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 27), Apostolides (C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 59) und Trade Agency (C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 51) sowie die Definition des ordre public in Art. 26 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160, S. 1), der insolvenzrechtlichen Schwesterregelung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung

    23 - Urteile vom 28. März 2000, Krombach (C-7/98, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 23), und vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, Slg. 2009, I-2563, Randnr. 26).

    27 - Urteil Gambazzi (zitiert in Fn. 23, Randnr. 28).

    29 - Urteil Gambazzi (zitiert in Fn. 23, Randnr. 29).

    36 - Urteil Gambazzi (zitiert in Fn. 23, Randnr. 45).

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZB 183/09

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls: Verstoß gegen den

    Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit gewahrt bleibt, muss es sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07, Gambazzi/DaimlerChrysler, NJW 2009, 1938 Rn. 27; vom 28. April 2009 - C-420/07, Apostolides/Orams, EuGRZ 2009, 210 Rn. 59).

    Sanktionen verfahrensrechtlicher Art gegen eine Partei, die diese vom Verfahren ausschließen, dürfen nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, einen wirksamen Verfahrensablauf zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 2. April 2009, aaO Rn. 40 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 1967, aaO S. 332 f).

    Andernfalls wäre das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf seine Gesetzmäßigkeit entgegen Art. 36, 45 Abs. 2 EuGVVO verletzt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - Rs. C-38/98 Renault SA/Maxicar SpA, NJW 2000, 2185 Rn. 31 f, 33; vom 2. April 2009, aaO Rn. 46; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl., Art. 34 EuGVVO Rn. 2; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., Art. 34 EuGVVO Rn. 6).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

  • BGH, 12.10.2023 - IX ZB 60/21

    Der in einem anderen EU-Staat erlassene Arrestbefehl - und die versäumte

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des

  • EuGH, 07.04.2022 - C-568/20

    H Limited - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 25.05.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-317/08

    Alassini - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im

  • EuGH, 11.04.2024 - C-183/23

    Credit Agricole Bank Polska

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-484/15

    Zulfikarpasic

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-318/08

    Califano - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-319/08

    Iacono - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im Bereich

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit,

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-658/17

    WB

  • OLG Hamm, 03.01.2017 - 25 W 296/14

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-278/16

    Sleutjes - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-551/15

    Pula Parking

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10

    Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie -

  • EuGH, 13.06.2012 - C-156/12

    GREP - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Charta der Grundrechte der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10

    Hypotecní banka - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Bestellung eines Prozesspflegers

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-456/11

    Gothaer Allgemeine Versicherung u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17

    Donnellan - Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-700/20

    Generalanwalt Collins: Ein Urteil entsprechend einem Schiedsspruch kann eine für

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-568/20

    H Limited - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2015 - C-49/14

    Finanmadrid E.F.C. - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10

    Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-590/21

    Charles Taylor Adjusting

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-139/10

    Prism Investments - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung

  • OLG Hamm, 06.02.2023 - 25 W 11/23
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