Rechtsprechung
   EuGH, 12.11.2009 - C-441/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Von einer Kapitalgesellschaft vor dem Beitritt des entsprechenden Mitgliedstaats zur Europäischen Union aufgenommene Darlehen - Besteuerung mit Gesellschaftsteuer nach nationalem Recht - Umwandlung der Darlehen in Gesellschaftsanteile nach dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union - Erhebung von Gesellschaftssteuer auf diese Erhöhung des Gesellschaftskapitals - Sofortige Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

  • Europäischer Gerichtshof

    Elektrownia Patnów II

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Von einer Kapitalgesellschaft vor dem Beitritt des entsprechenden Mitgliedstaats zur Europäischen Union aufgenommene Darlehen - Besteuerung mit Gesellschaftsteuer nach nationalem Recht - Umwandlung der Darlehen in Gesellschaftsanteile nach dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union - Erhebung von Gesellschaftsteuer auf diese Erhöhung des Gesellschaftskapitals - Sofortige Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

  • NWB SteuerXpert START

    Umwandlung von Darlehen in Gesellschaftsanteile nach dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union - Erhebung von Gesellschaftssteuer auf diese Erhöhung des Gesellschaftskapitals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften für die indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital bei Umwandlung vor dem Beitritt eines Staats zur EU aufgenommener Darlehen in Gesellschaftsanteile nach dem Beutritt zur Europäischen Union; Elektrownia Patnów II sp. z o. o. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w Poznaniu

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umwandlung von Darlehen in Gesellschaftsanteile nach Beitritt Polens führt zu Besteuerung nach altem polnischen Recht

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Republik Polen), eingereicht am 7. Oktober 2008 - Elektrownia Patnów II sp. z o. o. / Dyrektor Izby Skarbowej w Poznaniu

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 69/335/EWG Art 5 Abs 3, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 2 Buchst c
    Beitritt; Darlehen; Gesellschaftsteuer; Kapitalerhöhung; Polen; Umwandlung

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2009, I-10799



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • EuGH, 24.03.2011 - C-369/09  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission - Feststellung

    Nach ständiger Rechtsprechung sind zwar die Vorschriften des materiellen Gemeinschaftsrechts im Interesse der Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau klar hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1982, Bout, 21/81, Slg. 1982, 381, Randnr. 13, vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22, vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 49, und vom 12. November 2009, Elektrownia Patnów II, C-441/08, Slg. 2009, I-10799, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.02.2012 - C-17/10  

    Wettbewerb - Kartell im Gebiet eines Mitgliedstaats, das vor dem Beitritt dieses

    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung und Anwendung des Art. 81 EG und der Verordnung Nr. 1/2003 die besondere Lage eines Staates zu berücksichtigen ist, der, wie die Tschechische Republik, mit Wirkung zum 1. Mai 2004 Mitglied der Union geworden ist (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital [ABl. L 249, S. 25] Urteile vom 21. Juni 2007, 0ptimus - Telecomunicações, C-366/05, Slg. 2007, I-4985, Randnr. 25, und vom 12. November 2009, Elektrownia Patnów II, C-441/08, Slg. 2009, I-10799, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-372/10  

    Steuerrecht - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital -

    Diese Hinzufügung wäre auch nicht mit dem Ziel vereinbar, das diese Bestimmung verfolgt, die aus der Bemessungsgrundlage die Beträge herausnimmt, die bereits der Gesellschaftsteuer unterlegen haben, um deren Doppelbesteuerung zu vermeiden, wodurch der freie Kapitalverkehr gefördert werden soll (vgl. entsprechend Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 21, und vom 12. November 2009, Elektrownia Patnów II, C-441/08, Slg. 2009, I-10799, Randnr. 40).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht