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   EuGH, 14.06.1977 - 73/76   

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https://dejure.org/1977,1469
EuGH, 14.06.1977 - 73/76 (https://dejure.org/1977,1469)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.1977 - 73/76 (https://dejure.org/1977,1469)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 1977 - 73/76 (https://dejure.org/1977,1469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Costacurta / Kommission

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - GEHEIMHALTUNG DER ARBEITEN - VERLETZUNG - FOLGEN

  • EU-Kommission

    Costacurta / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - GEHEIMHALTUNG DER ARBEITEN - VERLETZUNG - FOLGEN; ( BEAMTENSTATUT , ANHANG III , ARTIKEL 6 ); 2. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - BEWERBER - BERUFSERFAHRUNG - GLEICHWERTIGKEIT MIT EINEM ...

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 6 DES ANHANGS III

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    BEAMTENSTATUT ART. 6 DES ANHANGS III
    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - GEHEIMHALTUNG DER ARBEITEN - VERLETZUNG - FOLGEN

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.12.1975 - 31/75

    Costacurta / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.06.1977 - 73/76
    Mit Urteil vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75 (Mario Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563) hob der Gerichtshof die Entscheidung auf, mit der der Prüfungsausschuß die Zulassung des Klägers zu dem Auswahlverfahren abgelehnt hatte.

    Die Kommission erinnert daran, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Ermessensmißbrauch dann gegeben sei, wenn eine Verwaltungsbehörde von einer Befugnis zu einem anderen Zweck Gebrauch mache als dem, zu dem die Befugnis übertragen worden sei (Schlußanträge von Generalanwalt Warner in der erwähnten Rechtssache 31/75, Slg. 1975, 1580).

    Wie Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 31/75 ausgeführt habe, unterliege aber der erste Abschnitt des Auswahlverfahrens der richterlichen Nachprüfung durch den Gerichtshof.

    Die angefochtene Entscheidung wurde im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75 (Slg. 1975, 1563) getroffen, mit dem eine frühere Entscheidung des Prüfungsausschusses im gleichen Sinne wegen unzureichender Begründung aufgehoben worden war.

  • EuGH, 05.12.1963 - 35/62

    Herr André Leroy gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und

    Auszug aus EuGH, 14.06.1977 - 73/76
    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1963 in den verbundenen Rechtssachen 35/62 und 16/63 (Leroy/Hohe Behörde, Slg. 1963, 423) und vom 17. März 1971 in der Rechtssache 29/70 (Marcato/Kommission, Slg. 1971, 243).
  • EuGH, 17.03.1971 - 29/70

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.06.1977 - 73/76
    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1963 in den verbundenen Rechtssachen 35/62 und 16/63 (Leroy/Hohe Behörde, Slg. 1963, 423) und vom 17. März 1971 in der Rechtssache 29/70 (Marcato/Kommission, Slg. 1971, 243).
  • EuGH, 26.10.1978 - 122/77

    Agneessens / Kommission

    Was die Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses angehe, so ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1977 in der Rechtssache 73/76, Costacurta/Kommission, (Slg. 1977, 1163), daß dann, wenn die Geheimhaltung zu einem Zeitpunkt verletzt werde, zu dem die Entscheidung noch nicht getroffen sei, die Ordnungsmäßigkeit der Entscheidung in Frage gestellt werde; dies gelte erst recht, wenn die Verletzung der Geheimhaltung die Garantien für die Ordnungsmäßigkeit der Ausschußarbeiten antasten könne.

    Die Kommission ist der Auffassung, daß der Prüfungsausschuß keine Information verbreitet habe, die gemäß dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 73/76, Costacurta, "die Garantien für die Ordnungsmäßigkeit der Ausschußarbeiten [habe] antasten können".

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78

    Betrieb einer Mühle in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung -

    Eine inländische Abgabe nach Art. 95 Abs. 1 des EWG-Vertrages liegt nämlich auch dann noch vor, "wenn es sich um ein eingeführtes Erzeugnis handelt, das nicht auf gleichartige einheimische Erzeugnisse trifft, sofern die Belastung ganze Kategorien einheimischer oder fremder Erzeugnisse trifft, die sich alle und ohne Rücksicht auf ihren Ursprung in einer vergleichbaren Lage befinden" (vgl. EuGH-Urteil vom 22. März 1977 - Rs 73/76 - Slg 1977, 595 [615]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.1978 - 7/77

    Bernhard Diether Ritter von Wüllerstorff und Urbair gegen Kommission der

    Nach allem halte ich es nicht für erforderlich, Ihre Zeit mit einer Erörterung der folgenden Rechtssachen in Anspruch zu nehmen, die uns im Hinblick auf die Frage genannt wurden, was ausreichende Gründe für eine Entscheidung wie die vorliegende sind: Rechtssachen 44/71 und 27/72, der zweite und dritte Fall Marcato (Slg. 1972, 427, und 1973, 361), Rechtssache 31/75, der zweite Fall Costacurta (Slg. 1975, 1563), Rechtssache 9/76, der Fall Morello (Slg. 1976, 1415) und Rechtssache 73/76, der dritte Fall Costacurta (Slg. 1977, 1163).
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