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   EuGH, 16.11.1989 - 131/87   

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https://dejure.org/1989,1858
EuGH, 16.11.1989 - 131/87 (https://dejure.org/1989,1858)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.1989 - 131/87 (https://dejure.org/1989,1858)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 1989 - 131/87 (https://dejure.org/1989,1858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 38 Absatz 2, 39, 40 Absatz 3, 43, 100 und 113; Richtlinie 87/64 des Rates
    Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Regelung des Handelsverkehrs mit Drittländern - Rechtsgrundlage

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

  • Wolters Kluwer

    Zollrechtliche Behandlung von "Drüsen" und "Organen" hinsichtlich Fleisch und Schlachtabfällen; Eignung von Erzeugnissen zum Genuss von Menschen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 43; ; EWG-Vertrag Art. 100; ; EWG-Vertrag Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Regelung des Handelsverkehrs mit Drittländern - Rechtsgrundlage - [EWG-Vertrag, Artikel 38 Absatz 2, 39, 40 Absatz 3, 43, 100 und 113 - Richtlinie 87/64 des Rates]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Handel mit tierischen Drüsen und Organen für die pharmazeutische Industrie - Rechtsgrundlage.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2925
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.11.1989 - 131/87
    7 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß sich im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen muß ( Urteil vom 26 . März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg .
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.11.1989 - 131/87
    Februar 1988 in den Rechtssachen 68/86 und 131/86 ( Vereinigtes Königreich/Rat, Slg . 1988, 855, und Slg . 1988, 905 ) entschieden hat, ist Artikel 43 EWG-Vertrag die geeignete Rechtsgrundlage für alle Regelungen über die Produktion und die Vermarktung der im Anhang II des Vertrages aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Artikel 39 EWG-Vertrag genannten Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik beiträgt .
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    14 und 16, und vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-131/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3743, Randnrn.
  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Was das Übereinkommen über die Landwirtschaft angeht, ist Artikel 43 in der Tat als geeignete Rechtsgrundlage für eine Richtlinie angesehen worden, die eine einheitliche Regelung der Vermarktungsbedingungen für bestimmte Erzeugnisse nicht nur im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, sondern auch für den Fall bezweckt, daß sie aus Drittländern kommen (vgl. Urteil vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-131/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3743, Randnr. 27).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 43 EG-Vertrag die geeignete Rechtsgrundlage für jede Regelung über die Produktion und den Verkauf der im Anhang II des EG-Vertrags aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Artikel 39 EG-Vertrag genannten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik beiträgt (siehe Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 14, und in der Rechtssache C-131/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 905, Randnr. 19; vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-131/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3743, Randnr. 28, und Fedesa u. a., a. a. O., Randnr. 23).
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