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   EuGH, 17.11.2011 - C-454/10   

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https://dejure.org/2011,1341
EuGH, 17.11.2011 - C-454/10 (https://dejure.org/2011,1341)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - C-454/10 (https://dejure.org/2011,1341)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - C-454/10 (https://dejure.org/2011,1341)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich - Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren - Begriff des 'Zollschuldners' - Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen - Person, die beim Abschluss der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Jestel

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich - Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren - Begriff des "Zollschuldners" - Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen - Person, die beim Abschluss der ...

  • EU-Kommission PDF

    Jestel

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich - Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren - Begriff des "Zollschuldners" - Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen - Person, die beim Abschluss der ...

  • EU-Kommission

    Jestel

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich - Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren - Begriff des ‚Zollschuldners‘ - Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen - Person, die beim ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zollkodex der Gemeinschaften; Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren; Begriff des 'Zollschuldners'; Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen; Vermittler beim Abschluss der Kaufverträge über die vorschriftswidrig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollkodex der Gemeinschaften; Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren; Begriff des 'Zollschuldners'; Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen; Vermittler beim Abschluss der Kaufverträge über die vorschriftswidrig ...

  • rechtsportal.de

    Zollkodex der Gemeinschaften; Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren; Begriff des 'Zollschuldners'; Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen; Vermittler beim Abschluss der Kaufverträge über die vorschriftswidrig ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 17. September 2010 - Oliver Jestel gegen Hauptzollamt Aachen

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2913/92 Art 202 Abs 3
    Vorschriftswidriges Verbringen; Zollschuldner

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesfinanzhof - Auslegung des Art. 202 Abs. 3 2. Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) - Entstehen einer Zollschuld durch das ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 199
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-195/03

    Papismedov u.a. - Zollkodex der Gemeinschaften - Gestellung der Waren - Begriff -

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-454/10
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Willen des Unionsgesetzgebers seit Inkrafttreten des Zollkodex die Kriterien, nach denen die Personen bestimmt werden, die Zollschuldner sind, abschließend geregelt sein sollen (vgl. Urteile vom 23. September 2004, Spedition Ulustrans, C-414/02, Slg. 2004, I-8633, Randnr. 39, vom 3. März 2005, Papismedov u. a., C-195/03, Slg. 2005, I-1667, Randnr. 38, sowie vom 15. September 2005, United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals, C-140/04, Slg. 2005, I-8245, Randnr. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 202 Abs. 3 des Zollkodex, dass der Unionsgesetzgeber den Kreis derjenigen, die im Fall des vorschriftswidrigen Verbringens einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware als Zollschuldner in Frage kommen, weit fassen wollte (vgl. Urteile Spedition Ulustrans, Randnr. 25, sowie Papismedov u. a., Randnr. 38).

    Diese Gedankenstriche betreffen nämlich die Person, die die Waren faktisch verbracht hat, ohne sie anzumelden (vgl. Urteile vom 4. März 2004, Viluckas und Jonusas, C-238/02 und C-246/02, Slg. 2004, I-2141, Randnr. 29, sowie Papismedov u. a., Randnr. 39), und die Personen, die diese Waren nach deren Verbringen erworben oder im Besitz gehabt haben.

    Die Einstufung als Zollschuldner nach dieser Vorschrift hängt somit von zwei Voraussetzungen ab, einer objektiven - Beteiligung an dem fraglichen Verbringen - und einer subjektiven - wissentliche Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen der Waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Papismedov u. a., Randnr. 40).

    Da es bei dieser Voraussetzung um Erwägungen tatsächlicher Art geht, ist es angesichts der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob sie im Ausgangsverfahren erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Papismedov u. a., Randnr. 41).

  • EuGH, 23.09.2004 - C-414/02

    Spedition Ulustrans - Zollkodex der Gemeinschaften - Artikel 202 - Entstehung der

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-454/10
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Willen des Unionsgesetzgebers seit Inkrafttreten des Zollkodex die Kriterien, nach denen die Personen bestimmt werden, die Zollschuldner sind, abschließend geregelt sein sollen (vgl. Urteile vom 23. September 2004, Spedition Ulustrans, C-414/02, Slg. 2004, I-8633, Randnr. 39, vom 3. März 2005, Papismedov u. a., C-195/03, Slg. 2005, I-1667, Randnr. 38, sowie vom 15. September 2005, United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals, C-140/04, Slg. 2005, I-8245, Randnr. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 202 Abs. 3 des Zollkodex, dass der Unionsgesetzgeber den Kreis derjenigen, die im Fall des vorschriftswidrigen Verbringens einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware als Zollschuldner in Frage kommen, weit fassen wollte (vgl. Urteile Spedition Ulustrans, Randnr. 25, sowie Papismedov u. a., Randnr. 38).

    Was erstens die in dieser Vorschrift genannte objektive Voraussetzung angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass am vorschriftswidrigen Verbringen diejenigen Personen beteiligt waren, die in irgendeiner Weise an diesem Verbringen mitgewirkt haben (Urteil Spedition Ulustrans, Randnr. 27).

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-454/10
    Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls nützliche Hinweise für seine Beurteilung geben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2009, Severi, C-446/07, Slg. 2009, I-8041, Randnr. 60, und vom 11. November 2010, Danosa, C-232/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-454/10
    Diese Gedankenstriche betreffen nämlich die Person, die die Waren faktisch verbracht hat, ohne sie anzumelden (vgl. Urteile vom 4. März 2004, Viluckas und Jonusas, C-238/02 und C-246/02, Slg. 2004, I-2141, Randnr. 29, sowie Papismedov u. a., Randnr. 39), und die Personen, die diese Waren nach deren Verbringen erworben oder im Besitz gehabt haben.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-454/10
    Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls nützliche Hinweise für seine Beurteilung geben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2009, Severi, C-446/07, Slg. 2009, I-8041, Randnr. 60, und vom 11. November 2010, Danosa, C-232/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-140/04

    United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-454/10
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Willen des Unionsgesetzgebers seit Inkrafttreten des Zollkodex die Kriterien, nach denen die Personen bestimmt werden, die Zollschuldner sind, abschließend geregelt sein sollen (vgl. Urteile vom 23. September 2004, Spedition Ulustrans, C-414/02, Slg. 2004, I-8633, Randnr. 39, vom 3. März 2005, Papismedov u. a., C-195/03, Slg. 2005, I-1667, Randnr. 38, sowie vom 15. September 2005, United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals, C-140/04, Slg. 2005, I-8245, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2016 - C-679/15

    Ultra-Brag - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 - Art. 212a -

    7 Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Jestel (C-454/10, EU:C:2011:488, Nr. 36).

    13 Urteil vom 4. März 2004, Viluckas und Jonusas (C-238/02 und C-246/02, EU:C:2004:126, Rn. 29), und Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Jestel (C-454/10, EU:C:2011:488, Nr. 36).

    19 Urteil vom 17. November 2011, Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 Urteil vom 17. November 2011, Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 16 und 17).

    22 Urteil vom 17. November 2011, Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2017 - C-224/16

    AEBTRI

    21 Vgl. etwa Urteil vom 17. November 2011, Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    25 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2011, Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 Vgl. Urteil vom 17. November 2011, Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 22).

    27 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2011, Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 23 bis 25).

  • EuGH, 22.11.2017 - C-224/16

    AEBTRI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Externes Versandverfahren -

    Zu den Schuldnern ist zunächst festzustellen, dass nach dem Willen des Unionsgesetzgebers seit Inkrafttreten des Zollkodex die Kriterien, nach denen die Personen bestimmt werden, die Zollschuldner sind, abschließend geregelt sein sollen (Urteil vom 17. November 2011, Jestel, C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da es bei dieser Voraussetzung um Erwägungen tatsächlicher Art geht, ist es angesichts der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten Sache der nationalen Gerichte, zu beurteilen, ob sie im Einzelfall erfüllt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 17. November 2011, Jestel, C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dafür müssen die nationalen Gerichte im Wesentlichen eine Gesamtwürdigung der Umstände der Rechtssache vornehmen, mit der sie befasst sind (vgl. entsprechend Urteil vom 17. November 2011, Jestel, C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 23), und dabei u. a. alle Informationen berücksichtigen, über die der Empfänger verfügte oder von denen er, insbesondere aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtungen, billigerweise Kenntnis hätte haben müssen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. November 2011, Jestel, C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 25), sowie gegebenenfalls die Erfahrung, über die der Empfänger als Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der Einfuhren von Waren, die mit Carnets TIR befördert werden, verfügt.

  • EuGH, 25.01.2017 - C-679/15

    Ultra-Brag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Entstehung einer

    Zunächst ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 202 Abs. 3 des Zollkodex, dass der Unionsgesetzgeber den Kreis derjenigen, die im Fall des vorschriftswidrigen Verbringens einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware als Zollschuldner in Frage kommen, weit fassen wollte und dass nach dem Willen des Unionsgesetzgebers auch die Kriterien, nach denen die Personen bestimmt werden, die Zollschuldner sind, abschließend geregelt sein sollten (vgl. Urteile vom 23. September 2004, Spedition Ulustrans , C-414/02, EU:C:2004:551, Rn. 25 und 39, vom 3. März 2005, Papismedov u. a. , C-195/03, EU:C:2005:131, Rn. 38, und vom 17. November 2011, Jestel , C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 12 und 13).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 11 K 1506/13

    Zollschuldnerschaft einer juristischen Person im Fall des vorschriftswidrigen

    In seiner Entscheidung vom 17. November 2011 C-454/10 - Jestel - ist der EuGH noch weiter gegangen und hat ausdrücklich entschieden, dass es eines direkten Beitrags zum vorschriftswidrigen Verbringen nicht bedarf und die Beteiligung an einer Handlung ausreicht, die mit diesem Verbringen in Zusammenhang steht (Rn. 17 des Urteils, Slg. 2011, I-11725, HFR 2012, 108, ZfZ 2012, 47, AW-Prax 2012, 143, 309).

    Das bedeutet auf der anderen Seite jedoch nicht, dass jede Person, die in irgendeinem noch so entfernten Zusammenhang mit dem Verbringen der Ware über die Grenze steht, wie das Vermieten von Büroräumen oder das Bereitstellen von Computerprogrammen zur Abwicklung der Logistik, als am vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt anzusehen ist (so aber offenbar Witte, der auch in diesen Fällen eine Eingrenzung unter Berufung auf das Jestel-Urteil ausschließlich über die subjektiven Voraussetzungen des Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich ZK vornimmt; Witte, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 17. November 2011 C-454/10 - Jestel -, AW-Prax 2012, 146 ff.).

    Daher kommt es darauf an, ob die Klägerin alles unternommen hat, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um sicherzustellen, dass die fraglichen Waren nicht vorschriftswidrig verbracht werden, insbesondere, ob sie den Fahrer darüber informiert hat, dass er die Waren beim Zoll anmelden muss (vgl. EuGH in dem einen Internetvermittler betreffenden Urteil vom 17. November 2011 C-454/10 - Jestel - Rz. 22, 24, Slg 2011, I-11725, HFR 2012, 108, ZfZ 2012, 47).

  • BFH, 28.02.2012 - VII R 23/10

    Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner

    Über dieses Ersuchen hat der EuGH durch Urteil vom 17. November 2011 C-454/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2012, 47) wie folgt entschieden:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18

    Niki Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von

    So war es zulässig, anzunehmen, dass es dem vorlegenden Gericht, wenn es mit der Vorlagefrage eine unmittelbare Anwendung von Unionsrecht auf das Ausgangsverfahren anzustreben scheint, in Wirklichkeit um eine Auslegung des Unionsrechts im Hinblick auf die Entscheidung dieser Rechtsstreitigkeit geht (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1979, van Wesemael u. a., 110/78 und 111/78, EU:C:1979:8, Rn. 21, vom 17. November 2011, Jestel, C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 21, vom 8. November 2012, Gülbahce, C-268/11, EU:C:2012:695, Rn. 32, sowie vom 13. Februar 2014, Crono Service u. a., C-419/12 und C-420/12, EU:C:2014:81, Rn. 28 und 29).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 11 K 1466/13

    Anschluss an das EuGH-Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02, Viluckas

    In seiner Entscheidung vom 17. November 2011 C-454/10 - Jestel - hat der EuGH ausdrücklich entschieden, dass hierfür die Beteiligung an einer Handlung ausreicht, die mit diesem Verbringen in Zusammenhang steht (Rn. 17 des Urteils, Slg. 2011, I-11725, HFR 2012, 108, ZfZ 2012, 47, AW-Prax 2012, 143, 309).

    Bei der Beurteilung, ob ein Beteiligter vom vorschriftswidrigen Verbringen der Ware im Sinne des Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich ZK vernünftigerweise hätte wissen müssen, ist auf das Verhalten eines verständigen und sorgfältigen Wirtschaftsteilnehmers abzustellen (EuGH-Urteil vom 17. November 2011 C-454/10 - Jestel - Rn. 22, Slg 2011, I-11725, HFR 2012, 108, ZfZ 2012, 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-19/15

    Verband Sozialer Wettbewerb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    11 - Vgl. u. a. Urteile Jestel (C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 21), Asociatia Accept (C-81/12, EU:C:2013:275, Rn. 41 ff.) und Grupo Itevelesa u. a. (C-168/14, EU:C:2015:685, Rn. 77).
  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2015 - 11 K 145/12

    Entstehung einer Zollschuld einer juristischen Person infolge des

    In seiner Entscheidung vom 17. November 2011 Rs. C-454/10 - Jestel - ist der EuGH noch weiter gegangen und hat ausdrücklich entschieden, dass es eines direkten Beitrags zum vorschriftswidrigen Verbringen nicht bedarf und die Beteiligung an einer Handlung ausreicht, die mit diesem Verbringen in Zusammenhang steht (Rz. 17 des Urteils, ECLI:EU:C:2011:752,Slg. 2011, I-11725, HFR 2012, 108, ZfZ 2012, 47, AW-Prax 2012, 143, 309).
  • FG Hamburg, 06.08.2012 - 4 K 198/10

    Verbrauchsteuerrecht: Steuerentstehung bei Entnahme der Ware aus dem

  • FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13

    Einfuhrabgabepflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs: Formvorschrift

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.09.2022 - 12 KLs 505 Js 363/22

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Wasserpfeifentabak

  • FG Düsseldorf, 11.01.2023 - 4 K 1870/21

    Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 für die Ausfuhr von

  • FG Hamburg, 29.08.2023 - 4 K 3/20

    Zur Steuerschuldnerschaft einer im Zollgebiet der Union ansässigen Person, die

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