Rechtsprechung
   FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38681
FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22 (https://dejure.org/2023,38681)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.12.2023 - 10 K 1350/22 (https://dejure.org/2023,38681)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 10 K 1350/22 (https://dejure.org/2023,38681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,38681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit des im Ausgangsverfahren beisitzenden Richters im Wiederaufnahmeverfahren bei Vorwurf eines krassen Fehlurteils und objektiver Rechtsbeugung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.05.2018 - X B 143/17

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im

    Auszug aus FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22
    Hat - wie im hiesigen Fall - ein Richter des zuständigen Spruchkörpers bereits an der Entscheidung in dem Verfahren mitgewirkt, dessen Wiederaufnahme mit der auf eine Amtspflichtverletzung des betreffenden Richters gestützten Restitutionsklage begehrt wird, droht dieser in mit den Fällen des § 41 ZPO vergleichbarer Weise zum "Richter in eigener Sache" zu werden (vgl. BFH-Beschluss vom 09.05.2018 - X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rn. 34).

    Gerade in den von der abschließenden Aufzählung des § 41 ZPO nicht erfassten, insoweit aber vergleichbaren Fällen trägt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung, wonach gewährleistet sein muss, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, von dem er einen Mangel an Neutralität und Distanz befürchten muss (BFH-Beschluss vom 09.05.2018 - X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rn. 34).

  • BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00

    Klagebegründung - Frist - Fristverlängerung - Befangenheit - Berichterstatter -

    Auszug aus FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (vgl. insgesamt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.05.2001 - IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431, unter II.2; Schoenfeld in Gosch, Abgabenordnung - AO -/FGO, § 51 FGO Rn. 51).

    Denn für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch ist bereits die begründete Befürchtung ausreichend, dass der betreffende Richter verfahrensrechtlich nicht unvoreingenommen handeln könnte (BFH-Beschluss vom 28.05.2001 - IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431, unter II.2).

  • BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23

    Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers

    Auszug aus FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22
    Für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch sind keine Kosten zu erheben, da es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (BFH-Beschluss vom 11.05.2023 - VIII S 3/23, BFH/NV 2023, 860, Rn. 17).
  • BFH, 12.04.1990 - I B 37/89

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22
    In Bezug auf Wiederaufnahmeverfahren und mit ihnen in Zusammenhang stehende Verfahren sind dies insbesondere Sachverhalte, aufgrund derer ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger, objektiver Betrachtungsweise zu der Annahme gelangen kann, dass der Richter sich in dem rechtskräftig beendeten Verfahren pflichtwidrig verhielt und deshalb möglicherweise die Wiederaufnahme des Verfahrens verhindern will (BFH-Beschluss vom 12.04.1990 - I B 37/89, BFH/NV 1991, 172, Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 08.05.1987 - 10 U 146/86

    Wiederaufnahmeverfahren; Urteil des Vorprozesses; Mitwirkung eins Richters;

    Auszug aus FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22
    c) Vor diesem Hintergrund ist eine Besorgnis der Befangenheit im Wiederaufnahmeverfahren regelmäßig zu bejahen, wenn die Restitutionsklage auf eine strafbare Verletzung der Amtspflicht des abgelehnten Richters gestützt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht - OLG -, Beschluss vom 08.05.1987 - 10 U 146/86, FamRZ 1988, 186; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.1973 - 3 W 143/72, …
  • OLG Zweibrücken, 10.01.1973 - 3 W 143/72
    Auszug aus FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22
    c) Vor diesem Hintergrund ist eine Besorgnis der Befangenheit im Wiederaufnahmeverfahren regelmäßig zu bejahen, wenn die Restitutionsklage auf eine strafbare Verletzung der Amtspflicht des abgelehnten Richters gestützt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht - OLG -, Beschluss vom 08.05.1987 - 10 U 146/86, FamRZ 1988, 186; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.1973 - 3 W 143/72, …
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1966 - 3 W 187/66
    Auszug aus FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22
    21/73">NJW 1974, 955, 956; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.1966 - 3 W 187/66, NJW 1967, 987; zustimmend Wendl in Gosch, AO/FGO, § 134 FGO Rn. 56; Braun/Heiß in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 580 Rn. 22; i.Erg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht